- Registriert
- 25. Feb. 2004
- Beiträge
- 3.537
- Danke
- 296
Das Problem mit dem TÜV hinsichtlich der fehlenden NSL und LWR hatte ich bei meinem 901CV US/CA von 1992 auch. Bisher war ich jedesmal mit "geringen Mängeln" durchgekommen und hatte mich weiter nicht drum gekümmert.
Seit 01.07.2012 nist das anders. Wie mir ein gut bekannter und wohlwollender TÜV-Prüfer versicherte, sind die Spielräume deutlich geringer und das Fehlen an sich vorgeschriebener technischer Merkmale als geringe Mängel durchgehen zu lassen ist angeblich nicht mehr möglich.
Also: Fehlende LWR eingetragen, problemlos aber nicht ganz billig (TÜV-Gutachten, dass eine Nachrüctung nicht geht und Eintragung in die Papiere).
Die US/CA-Fahrzeuge haben insgesamt fünf Bremslichter, davon in den beiden Leuchteneinheiten jeweils zwei. Davon habe ich die inneren beiden abgklemmt und die linke davon über einen eigenen Schalter mit Kontrolleuchte mit der Beleuchtung verbunden. Wurde vom TÜV problemlos akzeptiert und läßt sich jederzeit wieder rückrüsten, auch zwischen den TÜV-Terminen.
Eine gesonderte NSL auf Baumarktniveau kam nicht in Frage, zumal ich dann irgendwo etwas hätte anbohren müssen und das Heckdesign gestört hätte.
Gruß, DanSaab
Bei manchen Fahrzeugen wird eine "Baumarktleuchte" von Bosch mit Affenschei..., pardon, Scheibenkleber, unter die Stoßstange geklebt. Lasst sich in zwei Min. entfernen ohne Rückstände zu hinterlassen. So kann man sich das ganze Gebastel sparen.