DanSaab
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Heute habe ich mal beim TÜV nachgefragt, was ich bei meinem 901 CV Ausführung US/CA zu erwarten habe, nachdem das Auto keine Scheinwerferverstellung und keine Nebelschlußleuchte hat. Antwort: Seit dem 1.7. gibt es neue Bestimmungen, nach denen eine defekte oder fehlende Nebelschlußleuchte "killing" ist. Der Computer verweigert in diesem Fall die Plakette, während früher der Prüfer einen gewissen Spielraum bei der Einstufung von Mängeln als GM bzw. EM hatte. Deshalb habe ich mit den beiden fehlenden Komponenten bisher beim TÜV auch keine Schwierigkeiten gehabt.
Die Scheinwerferverstellung kann man nicht nachrüsten, der TÜV-Mensch meinte auch, die wäre ihm egal. Da sie ohnehin erst bei Autos mit EZ ab dem 01.01.1991 vorgeschrieben ist, mein Auto EZ 1992 ist, geht da wohl was.
Um die Nebelschlußleuchte scheine ich aber nicht herumzukommen. Wie habt ihr das bei eurem US/CA-900 gelöst? Ich möchte weder das Auto noch die Stoßstange gerne anbohren oder sonstwie verschandelnde Maßnahmen ergreifen. Ich habe auch schon daran gedacht, eine Nebelschlußleuchte links zwischen Rücklicht und Kennzeichen zu montieren, egal wie scheußlich, und sie nach dem TÜV wieder abzunehmen und für zwei Jahre im Keller zu verstauen.
Die Scheinwerferverstellung kann man nicht nachrüsten, der TÜV-Mensch meinte auch, die wäre ihm egal. Da sie ohnehin erst bei Autos mit EZ ab dem 01.01.1991 vorgeschrieben ist, mein Auto EZ 1992 ist, geht da wohl was.
Um die Nebelschlußleuchte scheine ich aber nicht herumzukommen. Wie habt ihr das bei eurem US/CA-900 gelöst? Ich möchte weder das Auto noch die Stoßstange gerne anbohren oder sonstwie verschandelnde Maßnahmen ergreifen. Ich habe auch schon daran gedacht, eine Nebelschlußleuchte links zwischen Rücklicht und Kennzeichen zu montieren, egal wie scheußlich, und sie nach dem TÜV wieder abzunehmen und für zwei Jahre im Keller zu verstauen.