TÜV: Nebelschlußleuchte und Scheinwerferverstellung

DanSaab

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Heute habe ich mal beim TÜV nachgefragt, was ich bei meinem 901 CV Ausführung US/CA zu erwarten habe, nachdem das Auto keine Scheinwerferverstellung und keine Nebelschlußleuchte hat. Antwort: Seit dem 1.7. gibt es neue Bestimmungen, nach denen eine defekte oder fehlende Nebelschlußleuchte "killing" ist. Der Computer verweigert in diesem Fall die Plakette, während früher der Prüfer einen gewissen Spielraum bei der Einstufung von Mängeln als GM bzw. EM hatte. Deshalb habe ich mit den beiden fehlenden Komponenten bisher beim TÜV auch keine Schwierigkeiten gehabt.
Die Scheinwerferverstellung kann man nicht nachrüsten, der TÜV-Mensch meinte auch, die wäre ihm egal. Da sie ohnehin erst bei Autos mit EZ ab dem 01.01.1991 vorgeschrieben ist, mein Auto EZ 1992 ist, geht da wohl was.
Um die Nebelschlußleuchte scheine ich aber nicht herumzukommen. Wie habt ihr das bei eurem US/CA-900 gelöst? Ich möchte weder das Auto noch die Stoßstange gerne anbohren oder sonstwie verschandelnde Maßnahmen ergreifen. Ich habe auch schon daran gedacht, eine Nebelschlußleuchte links zwischen Rücklicht und Kennzeichen zu montieren, egal wie scheußlich, und sie nach dem TÜV wieder abzunehmen und für zwei Jahre im Keller zu verstauen.
 
Och, bitte nicht - es wird doch wohl möglich sein, auch ohne dieses meist in Unwissenheit verwendete Licht durch den TÜV zu kommen, sofern es sich nicht um einen Defekt, sondern schlichtweg ein serienmäßig für diese Ausstattung nicht verwendetes Bauteil handelt.
Ich hab' mir die Rückleuchten bei meinem US-Modell noch nicht genauer angesehen, aber ist es nicht einfach möglich, da 'ne Birne in die vorgesehene Kammer zu setzen und anzustecken?
 
Fehlende NSL und LWR einfach eintragen lassen von einem Gutachter - hätte man schon bei der Erstabnahme nach Import machen sollen - kann man aber nachholen.
 
wie habe ich das für die vollabnahme lösen lassen?

- austausch scheinwerfer (US hat sealed beam)
- nachrüstung leuchtweitenregulierung
- abschalten begrenzungsleuchten vorne
- abschalten kurvenlicht
- abschalten seitenrückfahrlicht
- rückrüsten von 5 auf 3 bremslichter
- nachrüstung nebelschlussleuchte in die freigewordenen 2 bremslichtkammern

PS: und auf deine nebelschlussleuchtenfrage habe ich gerade in meiner vorstellung (siehe signatur) eine lösung vorgestellt
 
Ihr seid gut! Super danke!
 
Fehlende NSL und LWR einfach eintragen lassen von einem Gutachter - hätte man schon bei der Erstabnahme nach Import machen sollen - kann man aber nachholen.

Nach persönlicher Erfahrung denkt der Amtsschimmel anders :
Das Fahrzeug wurde zu einem Zeitpunkt durch Einzelabnahme zum Verkehr zugelassen, als beides bereits vorgeschrieben war. Ist bei der Einzelabnahme nicht festgestellt worden, daß beides nicht vorhanden ist und somit keine Ausnahmegenehmigung erteilt worden, so bedeutet das, daß beides vorhanden war. Demnach handelt es sich um eine nicht genehmigungsfähige Rückrüstung.
Aber ein Kabel vom Fahrlicht über einen Schalter an die inneren Bremsleuchten zu klemmen ist wohl weder intellektuell noch handwerklich eine Herausforderung.
 
@hft: Das ist wahrlich keine intellektuelle Herausforderung und ich werde es wohl so machen müssen. Mit geht es eigentlich darum, am Heck nicht irgendein blödes Teil hinzuschrauben und am Armaturenbrett ein Loch für den Schalter mit Leuchte zu bohren. Denn ich gehe davon aus, dass die Leuchte erstens gelb und zweitens im Blickfeld des Fahrers sein muß.
Vielleicht kann man am Heck ja eine Leuchte unter die Stoßstange setzen, die nicht so auffällig ist.
 
warum die zusatzleuchte hinten??? verstehe ich alles nicht ... klemm die beiden inneren bremslichter ab und lege sie als nebelschluss, und gut ... schalter und lampe brauchst du in allen fällen
 
Schalter, falls vorhanden, raus + Blindstopfen rein. Was da "nie drin war", muss auch keine Funktion haben.
 
Ich vertehe, ehrlich gesagt, die offensichtliche Lesart seitens der Prüfer nicht. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, war hier vor kurzem irgendwo festgestellt und auch zur offiziellen Quelle verlinkt worden, dass die NSL erst für EZ ab 01.01.1991 Vorschrift sei. Nun ist die EZ doch aber einerseits völlig unanhängig von der erstmaligen Zulassung in D und auch als solche in den Papieren vermerkt.

Oder habe ich die Quelle evtl. unvollständig gelesen und die Änderung zu '91 bezog sich nur darauf, dass die NLS auch bereits vorher Pflicht war, aber bis zu diesem Zeitpunkt Ausnahmegenehmigungen hierzu möglich waren?
Ab wann waren denn NSL ansonten, also unbeachtlich der zu diesem Zeitpunkt ggf, noch möglichen diesbezüglichen Ausnahmegenehmigung, in D Pfilcht? Ich meine, in keinen Papieren zu 95ern oder Netten dürfte eine Ausnahmegenemigung zur nicht vorhandenen NSL stehen. Wozu auch.
 
"In Deutschland müssen seit dem 1. Januar 1991 erstzugelassene Autos mit einer Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h und ihre Anhänger mit einer oder zwei Nebelschlussleuchten ausgerüstet sein. Andere Kraftfahrzeuge (zum Beispiel Traktoren, Motorräder) und Anhänger unter 60 km/h dürfen mit einer Nebelschlussleuchte ausgerüstet sein. Bei Altfahrzeugen ist eine Nachrüstung nicht erforderlich. Bei Importen von Autos aus Ländern, in denen normalerweise keine Nebelschlussleuchte verbaut wird, ist eine Nachrüstung im Rahmen einer sogenannten Homologation erforderlich[SUP]"[/SUP]

http://de.wikipedia.org/wiki/Nebelschlussleuchte
 
Und das Fahrzeug vom TE ist EZ 1992. Damit ist klar, dass eine NSL vorhanden sein muss!
 
Und das Fahrzeug vom TE ist EZ 1992. Damit ist klar, dass eine NSL vorhanden sein muss!
Ja, klaro!
Habe ich wohl mit irgend einem anderen Fred verwechselt und hatte eine EZ um die '88 im Hinterkopf. Bei EZ '92 ist der Drops dann wohl wirklich gelutscht.
 
Und jetzt noch eine Frage, über die die alten Hasen laut lachen werden: Wo sitzt die Nebelschlußleuchte in der normalen Leuchteneinheit? In der Kammer unter dem Rückfahrscheinwerfer?
Hintergrund: Ich habe im Keller noch zwei komplette europäische Rückleuchteneinheiten mit - lt. Aufkleber NSL-ECE - gefunden. Die werde ich einbauen, muß dazu aber wissen, zu welcher Birne ich das Kabel für die NSL legen muß.
Danke.
 
ja, innen, unten.
Die Leuchtkammern sind bei der US-Leuchte genauso vorhanden wie bei europäischen, es ist lediglich das Kabel ans Bremslicht geklemmt. Der Umbau auf europäische Leuchten bringt also genau nix, naja vielleicht in der Folge einen Wassereinbruch.
 
Und die für mich hübschere seitliche Leuchtenoptik der US-Variante geht verloren.
Die ist mir auch wichtig. Deswegen werde die Platine mit den Birnen aus der europäischen Version in die amerikanischen Leuchten setzen. Müßte eigentlich gehen.
 
sorry, aber irgendwie quält mich die Frage : hast Du Dir das überhaupt schon mal angesehen ? - wenn ja kann man auf solche Ideen wie Lampen oder Platinen tauschen eigentlich gar nicht kommen. Es bleibt einfach bei einen Draht abziehen und dafür einen anderen dranstecken.
 
Auf der Platine der US-Leuchten sind die beiden Bremslichter durch eine Leiterbahn elektrisch fest verbunden. Diese müßte ich durchtrennen, was ich aber nicht gerne tun würde. Vielleicht will ja mal jemand nach mir den Originalzustand wieder herstellen in einem Land, wo fehlende Nebelschlußleuchten nicht zum Stillegen des Autos führen.
Im übrigen habe ich die europäischen Leuchten mit den entsprechenden Platinen ja im Keller liegen.
 
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