TÜV: Nebelschlußleuchte und Scheinwerferverstellung

ich glaube ich habe die kappen von meinen nebelwerfern erst zwei mal abgemacht, einmal zum einstellen :rolleyes: und einmal im totalen wintereinbruch in DK ...

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ich glaube ich habe die kappen von meinen nebelwerfern erst zwei mal abgemacht, einmal zum einstellen :rolleyes: und einmal im totalen wintereinbruch in DK ...
 
jein, die STVZO schreibt nicht vor, daß das Einschalten der Nebelscheinwerfer in Verbindung mit Fernlicht nicht möglich sein darf, aber die STVO verbietet es zu tun. (wenn sich da nix geändert hat)
:confused:
 
..Du kannst ja auch bei Sonnenschein die Nebelschlußleuchte einschalten, darfst aber nicht.... und Du kannst bei eingeschalteter Nebelschlußleuchte schneller als 50 Km/h fahren und darfst nicht.
 
..Du kannst ja auch bei Sonnenschein die Nebelschlußleuchte einschalten, darfst aber nicht.... und Du kannst bei eingeschalteter Nebelschlußleuchte schneller als 50 Km/h fahren und darfst nicht.
Das ist mir beides schon klar. :smile:
Mir sind bzw. der NSW jedoch nur Einschränungen in Richtung 'schlechte Sicht' bekannt, welche gleichzeitiges FL nicht ausschliessen. Daher war die Frage nach der diesbezüglichen Regelung durchaus erste gemeint.
 
StVZO §50 (1):
Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.
 
Danke Dir, klare Stelle.
Allerdings ersehe ich hier kein Verbot der Nutzung FL + NSW bei Beachtung der 'berühmten' (war sogar in der SBZ identisch) 40 cm. Und diese hält man nach Möglichkeit ohnehin ein, da sonst die Kombi Standlicht + NSW ja ebenfalls nicht gestattet ist, welche bei wirklich richtig dickem Nebel die einzig sinnvolle Variante darstellt, da schon das Abblendlicht einfach nur noch eine weiße Wand aufbaut.
(Daher sitzen bei Semmel und AuCab die Nebler auch etwas weißer aussen, als bei der originalen US-Befestigung. In der Carlson-Front des TuCab und den 9k sitzen soe ja ohnehin weit in den Ecken.)
 
Die STVZO behandelt Bauvorschriften für Fahrzeuge, die Nutzungsvorschriften finden sich in der STVO , vielleicht mal § 17 und Kommentare durcharbeiten
 
Und diese hält man nach Möglichkeit ohnehin ein, da sonst die Kombi Standlicht + NSW ja ebenfalls nicht gestattet ist, welche bei wirklich richtig dickem Nebel die einzig sinnvolle Variante darstellt, da schon das Abblendlicht einfach nur noch eine weiße Wand aufbaut.
(Daher sitzen bei Semmel und AuCab die Nebler auch etwas weißer aussen, als bei der originalen US-Befestigung. In der Carlson-Front des TuCab und den 9k sitzen soe ja ohnehin weit in den Ecken.)

Aber Standlicht und NSW sind laut STVO erlaubt.


Und dass FL und NSW zusammen verboten ist, glaube ich nicht, solange mir keiner das Gegenteil beweist
 
Die STVZO behandelt Bauvorschriften für Fahrzeuge, die Nutzungsvorschriften finden sich in der STVO , ...
Ist bekannt. :rolleyes:
... vielleicht mal § 17 und Kommentare durcharbeiten
Ja, gerne:
$ 17 (3)
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. ...
Themenbezogene juristische Kommentare habe ich dazu allerdings nicht wirklich entdecken können. In der Hauptsache führte die Such zu irgendwelchen Stammtischen, an denen es um eine gewünschte feste Verbindung FL - NSW ging, welche natürlich Unsinn ist, da das FL durchaus auch in Situationen benötigt wird, in denen der Betrieb der NSW eben nicht gestattet ist.
Stellungsnahmen dazu, dass die zeitgleiche Nutzung von FL und NSW in irgend einer Form rechtlich grundsätzlich unzulässig sein, hat meine Suche nicht hervor gebracht. Daher bin ich an solchen Quellen natürlich nach wie vor interessiert.
 
Aber Standlicht und NSW sind laut STVO erlaubt.


Und dass FL und NSW zusammen verboten ist, glaube ich nicht, solange mir keiner das Gegenteil beweist

...bei Autos (Zweispurige Fahrzeuge) ist nur mit Abblendlicht erlaubt wenn-->>...

"Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können."

->> StVZO § 52 Nebelscheinwerfer zulässig mit Abblend- und oder Fernscheinwerfer

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php
 
Ja, das hatten wir schon. Das zitierte stammt aber aus der StVZO und somit z.B. für meinen 9k (und wahrscheinlich 99% der heutigen Autos) nicht zutreffend. Hier geht es um ein generelles Verbot nach StVO...

Und bei den Autos, die es betrifft muss es so geschaltet sein, dass es nicht geht. Damit wäre ein Verbot dort auch nicht sinnvoll
 
Stellungsnahmen dazu, dass die zeitgleiche Nutzung von FL und NSW in irgend einer Form rechtlich grundsätzlich unzulässig sein, hat meine Suche nicht hervor gebracht. Daher bin ich an solchen Quellen natürlich nach wie vor interessiert.

Aber die Quelle hast Du doch oben selbst geliefert. Ist ein logisches Problem: Wenn die Bedingungen (Nebel usw.) so sind, dass Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden dürfen, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Da Fernlicht kein Abblendlicht ist, ist keine Situation denkbar, in der Nebelscheinwerfer zusammen mit Fernlicht verwendet werden dürfen.
 
Und was ist bei Dunkelheit und "erheblich behinderter Sicht"? Oder regnet es nachts nicht mehr?
 
'Auch am Tage' könnte man auch als 'nicht nur bei Nacht' umformulieren. :rolleyes:
 
Aber die Quelle hast Du doch oben selbst geliefert. Ist ein logisches Problem: Wenn die Bedingungen (Nebel usw.) so sind, dass Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden dürfen, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren.
Puhhhh, das halte ich aber für recht gequält. Zumal Abblend- und Fernlicht sich ja gegenseitig nicht zwingend ausschließen. Dies ist zwar bei dem Kisten mit Bilux der Fall, aber selbst Schüsseln mit H1, wie der 9k CS, lassen ja bei Fernlicht das Abblendlicht an. Denn dann fahre ich soagr ja - trotz Fernlicht - die Nebler zusammen mit dem Abblendlicht
Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. ...
Das heißt doch auch nur, dass dies 'genügt'. Davon, dass nicht additiv FL zugeschaltet werden darf, lese ich auch dort nichts. Ich kann also im Unterschied zur vorgenannten 9kCS-Variante dann auch das Abblendlicht weg lassen und die Kombi Standlicht, NSW & FL fahren.

Also ich sehe nichts, was dagegen spricht. Und wenn es hier durch den Wald 'arschdunkel' ist, macht die Kombi FL+NSW auch praktisch durchaus Sinn.

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'Auch am Tage' könnte man auch als 'nicht nur bei Nacht' umformulieren. :rolleyes:
Dies würde ich ebenso interpretieren.
 
Ich verstehe ja, dass ihr gerade auf der Gesetzes Welle reitet, aber...

Wenn ich mir meine bisherigen Erfahrungen mit Situation hervor hole in denen ich die Nebelscheinwerfer wirklich gebraucht habe, wäre ich im leben nicht auf die Idee gekommen Fernlicht an zumachen, weil ich dann wegen eigenblendung gar nichts mehr gesehen hätte...
 
Wenn man die NSW einsetzt, wie in der StVO einsetzt: Zustimmung, die brauch man in der Tat äußerst selten.

Allerdings ist das in meinen Augen auch mal wieder typisch deutsch. In meinen Augen zählt: mehr Licht = gut, solange ich andere nicht blende. Und es sind selten die NSW die blenden. Vielmehr die bei gefühlten 80% der Autos vollkommen falsch eingestellten Abblendlichter.

Ich mach die Dinger nachts inner Marsch auch immer an.

Und was ist eigentlich mit diversen Formen des "Abbiegelichts"... da wird nur ein NSW eingeschaltet!!! Das darf ja gar nicht sein :biggrin:
(Aber mal wieder ein Beweis für die Theorie, dass die Automobilindustrie eh alles durchbekommt, solange es die Lobby nur ordentlich forciert. Noch vor 10 Jahren wäre das undenkbar gewesen (z.B. bei Saab 900))
 
Sogar beim /8 Mercedes war schon im vorigen Jahrhundert FLund NS gleichzeitig Serie.
Grüße
landschleicher
 
...während ihr hier diskutiert, habe ich übrigens bei meinem 900er mal kurz Nebelscheinwerfer nachgerüstet. Erschien mir irgendwie als die praktischere Zeitverwendung. :cool:
 
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