U-Kat Verzicht

Ich finde den entsprechenden Passus jetzt nicht. Aber es ist gesetzlich geregelt, daß man nach Aufrüstung der Abgasnorm nicht mehr zurück rüsten kann / darf. Sollte man mit dem TÜV mal klären und nachfragen. Ggf. gibt es Ausnahmen von der Regel, aber die sind dann allenfalls Wohlwollen und Grauzone.

Edit: René war schneller.
 
Wenn der U-Kat defekt ist und es keinen Ersatz mehr gibt, dann müsste da doch was zu machen sein! Mit der Austragung der el. LWR ist es ja ähnlich!

Gruß Jevo
 
Aber es ist gesetzlich geregelt, daß man nach Aufrüstung der Abgasnorm nicht mehr zurück rüsten kann / darf.
Wenn die Eintragung eines Kats zwar erfolgt, der eigentliche Umbau aber offensichtlich nicht wirklich stattgefunden hat, dann bewegt man sich auf einer anderen Argumentationsebene...
 
Ausprobieren. Ich wäre da nicht so optimistisch...
 
Ich war heute in der werkstatt.
Um es abzukürzen, U-kat bleibt drunter.
Will gar nicht wissen, ob der noch was bringt?-) auspuffteile und krümmerrohr sind im eimer. Also dann. Aber eine interessante Diskussion. Und danke für die teilweise guten Hinweise .
 
Ich hatte bei meinen Kat-losen 900ern einfach eine normale Auspuffanlage mit Kat verbaut , weil mir einfach der Gestank auf die Nerven ging. Sobald der Kat warm ist übernimmt er seine Funktion und reinigt die Abgase. 10 PS mehr oder weniger waren mir das Wert. Alternativ gab es ja beim Turbo ja die Red-Box und beim 8v Turbo modifizierte graue Boxen.
 
Sicher?
Mein silberner hatte ursprünglich keinen Kat und wurde irgendwann auf Matrix mt entsprechendem Steuergerät und Lambda umgebaut. In den Papieren sind noch die ursprünglichen 129 KW / 175 PS eingetragen.
Zum H-Kennzeichen nächstes Jahr will ich ihn auf "ohne Kat" zurückbauen und habe die entsprechenden Originalteile dazu. Warum soll das nicht gehen?
Weil dann die 30 Jahreregel erst wieder anfängt zu laufen!!! H gibe es erst 30 Jahre nach der letzten Eintragung sofern diese nicht spätestens 10 Jahre nach Erstzulassung erfolgt ist oder Zietgenössisch ist. So ist es mir zumindest bekannt und wird in der OM auch immer wieder erwähnt. Eine Verschlechterung des Abgasverhaltens ist, wie weiter oben genannt, generell nicht zulässig.
 
Weil dann die 30 Jahreregel erst wieder anfängt zu laufen!!! H gibe es erst 30 Jahre nach der letzten Eintragung sofern diese nicht spätestens 10 Jahre nach Erstzulassung erfolgt ist oder Zietgenössisch ist.
Dies betrifft natürlich keine Änderungen, welche der Verbesserung des Abgasverhaltens dienen, also weder eine generelle Kat-Nachrüstung, noch Umrüstung auf Euro2 oder ähnliches.
 
Das Thema Leistungsverlust durch Kat ist seit Jahren (!) Geschichte...
NaJa, sagen wir mal, es ist am 900er Geschichte. Gibt ja nicht für alle Schlurren so etwas feines, wie unsere Edelstahl-Kats.
 
Naja, ein oller Keramikkat lässt sich eigentlich immer durch eine leistungsfähigere Version ersetzen.

UND : Warum sollte man darüber hinaus ohne Not auf eine (bereits vorhandene) Lambdaregelung verzichten wollen ??
 
Ist bei H-Zulassung der Schadstoffschlüssel nicht durch einen H-Schlüssel ersetzt und somit die Schadstoffklasse und Art der Abgasreinigung gar nicht mehr nachvollziehbar ?
Ich hab kein Auto auf H-Kennzeichen von daher die Frage. Wenn dem so ist, könnte man alles über Bord werfen, da eine Schadstoffklassen-Umschlüsselung nach H-Gutachten gar nicht erfolgt. Original hat es Nonkat ja auch gegeben.
Persönlich halte ich von einem Rückbau überhaupt nix. Zudem sind die Schalldämpfer doch sicher schwerer zu bekommen wie Kats.
 
Ist bei H-Zulassung der Schadstoffschlüssel nicht durch einen H-Schlüssel ersetzt und somit die Schadstoffklasse und Art der Abgasreinigung gar nicht mehr nachvollziehbar ?
Ich hab kein Auto auf H-Kennzeichen von daher die Frage. Wenn dem so ist, könnte man alles über Bord werfen, da eine Schadstoffklassen-Umschlüsselung nach H-Gutachten gar nicht erfolgt. Original hat es Nonkat ja auch gegeben.
Persönlich halte ich von einem Rückbau überhaupt nix. Zudem sind die Schalldämpfer doch sicher schwerer zu bekommen wie Kats.

Zumindest das kann ich bestätigen:
mein LPT Bj. 1992 hat unter Ziffer 14 den Eintrag: schadstoffarm
mein 123er mit H: Ziffer 14: Oldtimer

Trotz allem gibt es aber noch die Ziffer 14.1 - die sagt meines Wissens nach auch etwas über die Schadstoffklasse aus! Und die wird anscheinend auch bei Oldtimern ausgefüllt. Bei meinem 0098
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist bei H-Zulassung der Schadstoffschlüssel nicht durch einen H-Schlüssel ersetzt und somit die Schadstoffklasse und Art der Abgasreinigung gar nicht mehr nachvollziehbar ?
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Trotz allem gibt es aber noch die Ziffer 14.1 - die sagt meines Wissens nach auch etwas über die Schadstoffklasse aus! Und die wird anscheinend auch bei Oldtimern ausgefüllt. Bei meinem 0098


0098 steht dann für Oldie.
Siehe hier, weiter unten.
 
Zumindest das kann ich bestätigen:
mein LPT Bj. 1992 hat unter Ziffer 14 den Eintrag: schadstoffarm
mein 123er mit H: Ziffer 14: Oldtimer

Trotz allem gibt es aber noch die Ziffer 14.1 - die sagt meines Wissens nach auch etwas über die Schadstoffklasse aus! Und die wird anscheinend auch bei Oldtimern ausgefüllt. Bei meinem 0098

genau dieselben werte bei meinem T3-H
 
Wenn ich das richtig interpretiere spielt es mit H-Kennzeichen wohl keine Rolle mehr, ob ein Kat drin ist oder nicht?
 
kannst dabei sogar auf die zeitgenössische schiene gehen das ja der verdammte u kat nicht original & nachträglich drunter gebaut ist...geht ja gar nicht...fähigen prüfer suchen der die ersatzteilproblematik erkennt
 
Ersatzteilproblematik? Bei einem U-Kat? Ebay, aussuchen, klicken, einbauen...kann da kein Problem erkennen...

Ich kapier es nicht warum man unter dem Deckmantel des "Oldtimer" glaubt durchaus sinnvolle Abgas Reinigungen in die Tonne treten zu dürfen. ...
 
Bei Amischlitten findet man kaum noch Kisten mit H-Kennzeichen aus den 70-80er Jahren die noch mit den originalen lambdageregelten Quadrajet Vergasern, Abgasrückführsystemen oder den Sekundärluftpumpen ausgestattet sind. Mehr wie 2 Einstellschrauben überfordert die Szene, also wird alles incl. 2-Bett Kat rausgehauen und durch einen Holley/Edelbrock Grobzerstäuber ersetzt. Alles zeitgenössisch, versteht sich. Das dieser Rundumschlag weder in weiten Teilen der USA noch in D zu der Zeit legal war scheint beim Tüv niemanden zu interessieren, warum auch, die Oldierichtlinie wird erfüllt.
Irgendwann kommt halt z.B die Umwelthilfe oder irgendein anderer Verein darauf, das ganze anzuprangern und dann wird die H-Kennzeichenregelung auf Kosten aller verschärft - war beim 07er ja nicht anders.
 
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