- Registriert
- 05. Feb. 2003
- Beiträge
- 20.251
- Danke
- 8.909
- SAAB
- 96
- Turbo
- Ohne
Ich finde den entsprechenden Passus jetzt nicht. Aber es ist gesetzlich geregelt, daß man nach Aufrüstung der Abgasnorm nicht mehr zurück rüsten kann / darf. Sollte man mit dem TÜV mal klären und nachfragen. Ggf. gibt es Ausnahmen von der Regel, aber die sind dann allenfalls Wohlwollen und Grauzone.
Edit: René war schneller.
Edit: René war schneller.