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Hallo.
Ich finde leider nirgendsnicht welche Infos dazu, wie die Sache mit den Kurzzeitkennzeichen inzwischen in der Praxis abläuft. Die Rahmenbedingungen sind mir hinreichend bekannt.
Dazu steht bei Daubner einiges, wesentliche Fragen bleiben offen.
Ich habe in Düsseldorf einen ehemaligen Krankenwagen gekauft. Das Auto hat noch Blaulicht und Signalanlage. TÜV ist Juli 17 abgelaufen.
Das Ding soll nun zu mir nach Reutlingen. Ich dachte mir, ich besorge mir zuhause ein Kurzzeitkennzeichen, soweit ich sehe, geht das am Wohnort und am Standort des Fahrzeuges. Wegen fehlendem TÜV wird der Geltungsbereich des Kennzeichens beschränkt. Das kann dann also nicht mein Wohnort sein, sondern müßte Düsseldorf sein.
In Düsseldorf fahre ich mit dem Auto zum TÜV. Der stellt Verkehrssicherheit fest, kreuzt aber wegen des (zugeklebten) Blaulichts "erhebliche Mängel" an.
Ich frage mich nun, ist die Beschränkung auf den Zulassungsbezirk in diesem Fall aufgehoben? Weil ich ja beim TÜV war. Sicher ist auf jeden Fall, daß die Beschränkung dann aufgehoben ist, wenn das Auto "ohne Mängel" ist. Dazu steht auf der Homepage unserer Zulassungsbehörde "Ist die Hauptuntersuchung (ggfs. Sicherheitsprüfung) bestanden, darf das Fahrzeug auch ohne Einschränkungen für Probe- und Überführungsfahrten benutzt werden."
Wie schaut es aber aus, wenn das Auto zwar "erhebliche Mängel" hat, aber nur solche, mit denen ein normal zugelassenes Auto weiterfahren darf. Ich halte es für juristisch fragwürdig, ob man einem Auto mit Kurzzeitkennzeichen in diesem Fall eine Überführungsfahrt verweigern kann.
Ich habe mich bereits mit einem Verkehrsanwalt beraten, der meinte, ich solle tapfer drauflos fahren. Die Geldbuße von 50 € sei erträglich und Punkte gebe es keine. Wäre nur nicht nett, wenn die Polizei meine Fahrt abbrechen würde. Und bei Daubner oben steht was von Steuerhinterziehung bei mißbräuchlichem Gebrauch des Kurzzeitkennzeichens, die möchte ich nicht riskieren.
Es ist wirklich schwierig, zu diesem Thema zuverlässige Infos zu kriegen. Kennt sich jemand von den Laien unter uns damit aus?
Ich weiß, Autotransport umgeht diese Fragen. Wegen des zu transportierenden Gewichtes bräuchte ich aber einen Klein-Lkw, der kostet etwa 600 €, beim Kurzzeitkennzeichen käme die Überführung auf unter 200 €. Parallel zu meinem Beitrag hier habe ich auch bei einer Spedition angefragt.
Danke und Grüße
Ralf
Ich finde leider nirgendsnicht welche Infos dazu, wie die Sache mit den Kurzzeitkennzeichen inzwischen in der Praxis abläuft. Die Rahmenbedingungen sind mir hinreichend bekannt.
Dazu steht bei Daubner einiges, wesentliche Fragen bleiben offen.
Ich habe in Düsseldorf einen ehemaligen Krankenwagen gekauft. Das Auto hat noch Blaulicht und Signalanlage. TÜV ist Juli 17 abgelaufen.
Das Ding soll nun zu mir nach Reutlingen. Ich dachte mir, ich besorge mir zuhause ein Kurzzeitkennzeichen, soweit ich sehe, geht das am Wohnort und am Standort des Fahrzeuges. Wegen fehlendem TÜV wird der Geltungsbereich des Kennzeichens beschränkt. Das kann dann also nicht mein Wohnort sein, sondern müßte Düsseldorf sein.
In Düsseldorf fahre ich mit dem Auto zum TÜV. Der stellt Verkehrssicherheit fest, kreuzt aber wegen des (zugeklebten) Blaulichts "erhebliche Mängel" an.
Ich frage mich nun, ist die Beschränkung auf den Zulassungsbezirk in diesem Fall aufgehoben? Weil ich ja beim TÜV war. Sicher ist auf jeden Fall, daß die Beschränkung dann aufgehoben ist, wenn das Auto "ohne Mängel" ist. Dazu steht auf der Homepage unserer Zulassungsbehörde "Ist die Hauptuntersuchung (ggfs. Sicherheitsprüfung) bestanden, darf das Fahrzeug auch ohne Einschränkungen für Probe- und Überführungsfahrten benutzt werden."
Wie schaut es aber aus, wenn das Auto zwar "erhebliche Mängel" hat, aber nur solche, mit denen ein normal zugelassenes Auto weiterfahren darf. Ich halte es für juristisch fragwürdig, ob man einem Auto mit Kurzzeitkennzeichen in diesem Fall eine Überführungsfahrt verweigern kann.
Ich habe mich bereits mit einem Verkehrsanwalt beraten, der meinte, ich solle tapfer drauflos fahren. Die Geldbuße von 50 € sei erträglich und Punkte gebe es keine. Wäre nur nicht nett, wenn die Polizei meine Fahrt abbrechen würde. Und bei Daubner oben steht was von Steuerhinterziehung bei mißbräuchlichem Gebrauch des Kurzzeitkennzeichens, die möchte ich nicht riskieren.
Es ist wirklich schwierig, zu diesem Thema zuverlässige Infos zu kriegen. Kennt sich jemand von den Laien unter uns damit aus?
Ich weiß, Autotransport umgeht diese Fragen. Wegen des zu transportierenden Gewichtes bräuchte ich aber einen Klein-Lkw, der kostet etwa 600 €, beim Kurzzeitkennzeichen käme die Überführung auf unter 200 €. Parallel zu meinem Beitrag hier habe ich auch bei einer Spedition angefragt.
Danke und Grüße
Ralf