Auto ist da.
Nach Berücksichtigung wirklich aller Kriterien habe ich mich zu Überführung mit Kurzzeitkennzeichen entschlossen. Das lief perfekt. Kurz zur Info eine Zusammenfassung.
KZK habe ich hier in RT mit der Beschränkung auf TÜV-Fahrten erhalten. Nach dem Standort wurde gefragt, Düsseldorf wurde akzeptiert, der Standort wurde nicht eingetragen.
Das Auto habe ich dann vom Abholort zu einem TÜV in der Nähe gefahren, um die Auflage "nur TÜV-Fahrten" zu erfüllen. Den Termin dort hatte ich vorher gebucht, die Bestätigung hatte ich dabei. Der TÜV lag auf meinem geplanten Heimweg. Blaulichter und Notrufnummern habe ich abgeklebt und die Sicherungen entfernt. Für den Notfall hatte ich mich noch in einer Werkstatt in der Nähe angekündigt.
Perfekt gepaßt hat dann, daß das 30 Jahre alte Auto keine Mängel hatte. Es stellte sich nicht die Frage, kann ich so 450 km nachhause fahren, was dann auch problemlos und kontrollenfrei lief.
Ich halte diese Auslegung der Bestimmungen für KZK für zulässig und würde das bei einem Auto, das ich für TÜV-fähig halte, jederzeit wieder so machen. Ist klar, die Sache muß nicht derart reibungslos laufen. Man kann an unkooperative Zulassungsbehörden, TÜV-Prüfer und Polizeibeamte geraten. Und es können beim TÜV versteckte Mängel auftauchen, die eine Überführung verhindern.
Ich denke, die Regeln für KZK geben dieses Verfahren aber her. Bisserl bedaure ich, daß ich keinem Bußgeld zum Opfer gefallen bin. Wäre Anlaß gewesen, zu klären, wie es mit KZK genau zu sehen ist.
Grüße
Ralf