- Registriert
- 27. Feb. 2012
- Beiträge
- 10.027
- Danke
- 1.888
- SAAB
- 900 II
- Baujahr
- 1995
- Turbo
- FPT
Die Versicherer haben mittlerweile von fast jeder Marke / Modell "Listen" vorliegen wieviel AW´s für welche Arbeiten lt. Hersteller angesetzt werden. Wenn die Werkstatt aber diese Herstellervorgaben überschreitet sollte sie das in der Rechnung begründen. Macht aber so gut wie keine.
( Ist wie beim Zahnarzt, da gibt es die Gebührenordnung für Zahnärzte GOZ und wenn da was gemacht wird was da nicht drin steht oder es Komplikationen gegeben hat müssen die die höhere Rechnung auch begründen sonst gibt ers nur eine Erstattung nach Liste)
Wir beobachten zunehmend, dass Werkstätten richtig zulangen, wenn sie hören, dass eine Versicherung den Schaden bezahlen wird. Mit der Abrechnung nach Herstellervorgaben schiebt man damit langsam einen Riegel davor. Der Dumme ist der Kunde, der (verständlicherweise ) das Gefühl hat, dass ihn die Versicherung über den Tisch ziehen will. "Übertäter" ist aber oftmals die Werkstatt.
Und hier ist genau das passiert, was ich gerade in einem anderen Fred geschrieben habe: Die Versicherung wollte offensichtlich gar kein Gutachten haben sondern auf Basis des Kostenvoranschlages abrechnen / reparieren lassen. Das Gutachten war wohl nicht notwendig und dann zahlen die das auch nicht.
( Ist wie beim Zahnarzt, da gibt es die Gebührenordnung für Zahnärzte GOZ und wenn da was gemacht wird was da nicht drin steht oder es Komplikationen gegeben hat müssen die die höhere Rechnung auch begründen sonst gibt ers nur eine Erstattung nach Liste)
Wir beobachten zunehmend, dass Werkstätten richtig zulangen, wenn sie hören, dass eine Versicherung den Schaden bezahlen wird. Mit der Abrechnung nach Herstellervorgaben schiebt man damit langsam einen Riegel davor. Der Dumme ist der Kunde, der (verständlicherweise ) das Gefühl hat, dass ihn die Versicherung über den Tisch ziehen will. "Übertäter" ist aber oftmals die Werkstatt.
Und hier ist genau das passiert, was ich gerade in einem anderen Fred geschrieben habe: Die Versicherung wollte offensichtlich gar kein Gutachten haben sondern auf Basis des Kostenvoranschlages abrechnen / reparieren lassen. Das Gutachten war wohl nicht notwendig und dann zahlen die das auch nicht.