Ich möchte hier kurz Licht ins Dunkle bringen.
Eine Anzeige muss er nicht selber erstatten, wie bereits angedeutet liegt hier ein Verstoß im Sinne des Strafgesetzbuches vor.
Es handelt sich um ein Vergehen gem. §142 StGB "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort".
Die Polizei wird hier von Amts wegen (also selbstständig und ohne die Meinung/den Willen des Geschädigten) tätig und zeigt den Busfahrer selber an. Dazu ist sie auch gesetzlich verpflichtet, dein Mitgefühl trotzdem in allen Ehren!
Die Strafe kann jedoch gemildert werden, wenn man ihm keinen Vorsatz nachweisen kann.... ist aber eine richterliche Entscheidung am Schluss.
Die dann verhängte Strafe (z.B. Geldstrafe) hat auch nix mit deinem Sachschaden zu tun... Sie ist lediglich für die begangene Tat vorgesehen. Dann endet auch schon die Arbeit der Polizei/Staatsanwaltschaft.
Wer am Ende den eigentlichen Sachschaden bezahlen muss, dass regeln die Versicherungen untereinander. Wenn man sich gegen Regressforderungen wehren muss oder will, dann bleibt hier nur der zivile Klageweg!
Es kann gut sein, dass der Busfahrer am Ende von der Versicherung zur Kasse gebeten wird. Da kann ihm seine Privathaftpflicht ggf aushelfen (bleibt zu hoffen, dass er auch eine hat).... oder vielleicht auch eine Berufsgebundene Haftpflicht soweit vorhanden...