Sonstiges Unfall Fahrerflucht

Ich hoffe, dass dem Busfahrer nichts passiert. Vielleicht bekommt er eine Abmahnung aber Joblos sollte er nicht sein. Irgendwie es ist für ihn alles dumm gelaufen. :frown:
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Mag alles sein, aber er hat einen Schaden verursacht und Unfallflucht begangen……so ist es nun einmal, stell Dir nur mal vor es wäre noch ein Personenschaden hinzugekommen………
Ich würde in solch einem Falle sofort einen Fachanwalt hinzuziehen, denn Du bist der Geschädigte ……

Gruß, Thomas
 
Könnte sein dass die HP den Fahrer wegen der Flucht in Regress nimmt. 5000 € stehen da im Raum. Im Versicherungsformular werden die Fragen so gestellt das der Sachverhalt auf jeden Fall herauskommt.
 
Die ganze Geschichte hat mir soviel Zeit und Nerven gekostet. Daher bitte ich um Euer Verständnis. Ich frage jetzt nur ob ich richtig verstanden habe.

Obwohl wir geeinigt sind, dürfte ich jetzt wegen Unfallfluchts trotzdem zum Gericht gehen und den Busfahrer klagen?:stoned:
 
Du warst ja schon bei der Polizei und hast Anzeige erstattet. Die werden also weiter ermitteln. Und es Dir verübeln (Behinderung der Ermittlungen) wenn Du Dein Wissen nicht teilst. Zum Gericht zwecks Klage musst Du natürlich nicht.
 
Ich möchte hier kurz Licht ins Dunkle bringen.
Eine Anzeige muss er nicht selber erstatten, wie bereits angedeutet liegt hier ein Verstoß im Sinne des Strafgesetzbuches vor.
Es handelt sich um ein Vergehen gem. §142 StGB "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort".
Die Polizei wird hier von Amts wegen (also selbstständig und ohne die Meinung/den Willen des Geschädigten) tätig und zeigt den Busfahrer selber an. Dazu ist sie auch gesetzlich verpflichtet, dein Mitgefühl trotzdem in allen Ehren!
Die Strafe kann jedoch gemildert werden, wenn man ihm keinen Vorsatz nachweisen kann.... ist aber eine richterliche Entscheidung am Schluss.
Die dann verhängte Strafe (z.B. Geldstrafe) hat auch nix mit deinem Sachschaden zu tun... Sie ist lediglich für die begangene Tat vorgesehen. Dann endet auch schon die Arbeit der Polizei/Staatsanwaltschaft.

Wer am Ende den eigentlichen Sachschaden bezahlen muss, dass regeln die Versicherungen untereinander. Wenn man sich gegen Regressforderungen wehren muss oder will, dann bleibt hier nur der zivile Klageweg!
Es kann gut sein, dass der Busfahrer am Ende von der Versicherung zur Kasse gebeten wird. Da kann ihm seine Privathaftpflicht ggf aushelfen (bleibt zu hoffen, dass er auch eine hat).... oder vielleicht auch eine Berufsgebundene Haftpflicht soweit vorhanden...
 
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