Unfallhilfe die 2., aber in anderer Form

Moin,

wenn ich das richtig verstanden habe: Du wolltest nach links abbiegen, hast auch geblinkt und der Rollerfahrer hat Dich dann noch überholen wollen, als Du im Abbiegevorgang warst. Ist der Vorfall der Versicherung gemeldet worden ? Auch wenn die Sachlage hier eigendlich, wenn meine Schilderung stimmt, recht eindeutig ist, melde das vorsorglich so auch Deiner Versicherung. Ich persönlich würde da dann erst einen Anwalt einschalten, wenn der Rollerfahrer Ansprüche stellen würde. Nun habe ich von Berufswegen mitunter mit solchen Schadensfällen zu tun und weiß wie ich reagieren muss. Wenn Du Dir aber unsicher bist ist es sicherlich besser, wenn Du einen Anwalt konsultierst. Und wenn Du Rechtsschutzversichert bist sowieso. Viele Versicherer haben auch eine Hotline für eine kostenlose Rechtsauskunft. Dann sparst Du Dir erst einmal die evtl. vereinbarte Selbstbeteiligung. Die können Dir auch entsprechende Fachanwälte in Deiner Nähe nennen, die sich auf Verkehrsrecht spezialsiert haben. So ein Feld-Wald-und Wiesenanwalt ist da manchmal schon überfordert.
 
War heute beim Anwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, meiner Haftpflicht habe ich das auch gemeldet, Verkehrsrechtschutz habe ich auch bereits informiert.
Aber wie so oft, Josef scheint recht zu haben. Die Lage scheint eindeutig, aber....
Selbstverständlich geht der Anwalt auf 100%, nimmt erst mal Akteneinsicht, der Rollerfahrer konnte ja noch vor Ort verhört werden, Alkoholtest wurde auch gemacht.
Ich hatte dem Anwalt auch berichtet, dass die Beschädigungen sich bei meinem Auto sehr tief befinden. Ausserdem sind ,meiner Meinung Schleifspuren auf dem Asphalt vor dem Ort des Einschlags.
Außerdem steht auch noch zur Frage, wie schnell muß man fahren, wenn ein Teil der Energie durch ein Auto absorbiert wird und dann der Roller noch 30 Meter weiter rutscht.
Womit ich in jedem Fall zu rechnen habe, ist eine Ermittlung der Staatsanwaltschaft gegen mich, weil ich Schuld oder nicht, zunächts einen Menschen verletzt habe:redface:. Aus Erfahrung geht sowas ohne weitere Überprüfung über die Bühne , sprich Einstellung gegen Geldbuße. Was aber dann nicht bedeutet, dass ich schuld habe. Das ist dann zivilrechtlich und wird in der Regel bei sowas qoutiert, obwohl alles lt Polizei und RA und Versicherer, zunächst für mich gut aussieht. Der Rechtsanwalt meint damit muß ich rechnen. Das ist tägliches Geschehen und der Ablauf.
Aber es ist nun ungemein beruhigend, dass jetzt der Anwalt im Boot ist.
Und ehrlich: Saab fahren machte heute gar keinen Spaß, Im Hinterkopf ständig kann man doch irgendwie involviert werden:frown:

Und klar will ich auch meine Interessen vertreten haben, mein Saab ist auch kaputt, der Rollerfahrer bereits wahrscheinlich wieder zu Haus. Zweite Aussage des Notarztes, "Alles gut".
Reparieren darf ich lt. Anwalt noch nicht, außer, um die Fahrbereitschaft wieder herzustellen.
 
Bei Personenschaden zunächst strafrechtliche Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung, anschl. geht es im Zivilrecht in die nächste Runde ...
Dein Anwalt wird das schon regeln.

Spreche leider aus eigener Erfahrung und kenne das Procedere ....
 
Also, mach Dir mal nicht so ´nen Kopp. Von 100 Fällen mögen vielleicht 10 oder 15 nicht so ausgehen wie man sich das erhofft. Und die bleiben haften und die werden auch immer wieder erzählt oder hervorgekramt. Das ist in allen Lebenslagen so. Mehr als 95 % der Dinge laufen, wie sie es auch sollen und die restlichen 5 % eben nicht und über die wird diskutiert und vortrefflich gestritten.
 
Aber wie so oft, Josef scheint recht zu haben. Die Lage scheint eindeutig, aber....

Es gibt Augenblicke im Leben, da macht es selbst *mir* keinen sonderlichen Spaß, Recht zu behalten...
Drücke Dir deshalb die Daumen.

Deine einzige Chance, da offenbar keine unbefangenen Zeugen existieren, liegt in der Beweislage seitens der Unfallaufnahme.
Die Ausgangsgeschwindigkeit des Rollers lässt sich durch die Schleifspuren recht einfach ermitteln, da braucht's noch nicht einmal Programme wie "PC-Crash" oder ähnliches, selbst ein Sachverständigen-Opa bekommt das mittels Millimeterpapier und Sliba-Grafik oder ähnlich antikem Zeichenwerkzeug hin.

Unabhängig von der "strafrechtlichen" Formsache ist noch folgendes zu beachten: Häufig läuft solch ein Gelumps auf einen Kuhhandel zwischen den beiden eingeschalteten Rechtsanwälten raus, vielfach kommt es dann am Ende zu einem 50/50-Kompromiss, der niemanden glücklich macht, aber den Anwälten längeres Palaver erspart, an dem sie nichts verdienen würden - statt dessen nur unmäßig Zeit investieren. Bedeutet - Wenn dem Anwalt eine Handlungsvollmacht in der Angelegenheit unterschrieben wurde, dennoch immer mal wieder einen Blick auf den aktuellen Stand werfen.

Eine ebenfalls immer wieder unterschätzte Falle bei der Schadensabwicklung ist übrigens der tückische Sachverhalt, daß Versicherungen überhaupt kein Interesse daran haben, das ein eindeutiger Unfallverursacher identifiziert wird - denn - Bei Schadensteilung nimmt üblicherweise jeder der Beteiligten, solange es sich nicht um minimalste Klecker- oder Bagatellbeträge handelt, seine Haftpflicht in Anspruch - was dann für die beteiligten Versicherungen häufig bedeutet, relativ geringe Beträge auszahlen zu müssen - aber zwei "Kunden" in eine ungünstigere Schadensklasse verfrachten zu können, falls keine "Freischuß-Regelung" besteht.
 
Unabhängig von der "strafrechtlichen" Formsache ist noch folgendes zu beachten: Häufig läuft solch ein Gelumps auf einen Kuhhandel zwischen den beiden eingeschalteten Rechtsanwälten raus, vielfach kommt es dann am Ende zu einem 50/50-Kompromiss, der niemanden glücklich macht, aber den Anwälten längeres Palaver erspart, an dem sie nichts verdienen würden - statt dessen nur unmäßig Zeit investieren. Bedeutet - Wenn dem Anwalt eine Handlungsvollmacht in der Angelegenheit unterschrieben wurde, dennoch immer mal wieder einen Blick auf den aktuellen Stand werfen.
Daher auch Fachanwalt für Verkehrsrecht nehmen..........

- - - Aktualisiert - - -

Eine ebenfalls immer wieder unterschätzte Falle bei der Schadensabwicklung ist übrigens der tückische Sachverhalt, daß Versicherungen überhaupt kein Interesse daran haben, das ein eindeutiger Unfallverursacher identifiziert wird - denn - Bei Schadensteilung nimmt üblicherweise jeder der Beteiligten, solange es sich nicht um minimalste Klecker- oder Bagatellbeträge handelt, seine Haftpflicht in Anspruch - was dann für die beteiligten Versicherungen häufig bedeutet, relativ geringe Beträge auszahlen zu müssen - aber zwei "Kunden" in eine ungünstigere Schadensklasse verfrachten zu können, falls keine "Freischuß-Regelung" besteht.
Was hat das Gerichtsverfahren mit den Interessen der Versicherung zu tun ? Also, sei mir nicht böse, aber das ist ausgemachter Quatsch und gehört ins Reich der Mutmaßungen und Verdächtigungen, sorry..............
 
Was hat das Gerichtsverfahren mit den Interessen der Versicherung zu tun ? Also, sei mir nicht böse, aber das ist ausgemachter Quatsch und gehört ins Reich der Mutmaßungen und Verdächtigungen, sorry..............

Hab ich das behauptet...?

Das Straf-Verfahren endet eh wie's Hornberger Schießen - Wird eingestellt, gegen Ordnungsgeld. Wenn überhaupt.

Die anteilsmäßige "Schuld" des physischen Schadens wird dagegen im Auftrage der Unfallbeteiligten durch ihre Rechtsbeistände ausgehandelt. Das hat *überhaupt* nichts mit irgendeinem Richterspruch zu tun, es sei denn, man legt es auf eine Zivilklage wegen Schadensersatz an. Dies ist bei reinen Sachschäden, insbesondere Bagatellschäden eher unüblich. Deshalb startet ersatzweise eine Feilscherei, an der die Anwälte der Unfallbeteiligten sowie die Leistungsabteilung derer Haftpflichtversicherungen beteiligt sind.

Bedeutet im Normalfalle - Irgendwann einigt man sich auf einen Kompromiss. Hierzu ist dann die Zustimmung der beiden Versicherungen erforderlich. Und genau hier schließt sich der Kreis - Keine der Versicherungen hat bei Bagatellschäden ein Interesse daran, daß ihr Versicherungsnehmer der "Unschuldige" ist - Einfach deshalb, weil sie zwar bei dessen Mitschuld einen Teil des geringen Schadens begleichen muß, sich aber diese Summe gleich mehrfach durch die über viele Jahre in Folge ungünstigere, also teuerere Schadensfreiheitsklasse zurückholt - somit einen Gewinn erwirtschaftet.
 
Hab ich das behauptet...?

Das Straf-Verfahren endet eh wie's Hornberger Schießen - Wird eingestellt, gegen Ordnungsgeld. Wenn überhaupt.

Die anteilsmäßige "Schuld" des physischen Schadens wird dagegen im Auftrage der Unfallbeteiligten durch ihre Rechtsbeistände ausgehandelt. Das hat *überhaupt* nichts mit irgendeinem Richterspruch zu tun, es sei denn, man legt es auf eine Zivilklage wegen Schadensersatz an. Dies ist bei reinen Sachschäden, insbesondere Bagatellschäden eher unüblich. Deshalb startet ersatzweise eine Feilscherei, an der die Anwälte der Unfallbeteiligten sowie die Leistungsabteilung derer Haftpflichtversicherungen beteiligt sind.

Bedeutet im Normalfalle - Irgendwann einigt man sich auf einen Kompromiss. Hierzu ist dann die Zustimmung der beiden Versicherungen erforderlich. Und genau hier schließt sich der Kreis - Keine der Versicherungen hat bei Bagatellschäden ein Interesse daran, daß ihr Versicherungsnehmer der "Unschuldige" ist - Einfach deshalb, weil sie zwar bei dessen Mitschuld einen Teil des geringen Schadens begleichen muß, sich aber diese Summe gleich mehrfach durch die über viele Jahre in Folge ungünstigere, also teuerere Schadensfreiheitsklasse zurückholt - somit einen Gewinn erwirtschaftet.
Ach so, ich habe da ja beruflich mit zu tun, wusste ich so gar nicht, aber wenn Du das so sagst.............
 
Ach so, ich habe da ja beruflich mit zu tun, wusste ich so gar nicht, aber wenn Du das so sagst.............

Welch ein Zufall aber auch... - Na, hoffentlich hast Du immer genügend Kaffee in der Tasse, damit Du nicht Nachschub holen gehen musst, wenn das Gefeilsche um die Aufteilung der jeweils entstandenen Sachschäden losgeht - weil - Da würdest Du *echt* lustige Dinge versäumen.
 
Welch ein Zufall aber auch... - Na, hoffentlich hast Du immer genügend Kaffee in der Tasse, damit Du nicht Nachschub holen gehen musst, wenn das Gefeilsche um die Aufteilung der jeweils entstandenen Sachschäden losgeht - weil - Da würdest Du *echt* lustige Dinge versäumen.
Nee, lass mal, wir machen das immer mit Whisky und anderen Spirituosen. Und wenn wir dann so den richtigen Pegel haben würfeln wir die Vergleiche aus, pokern noch ein wenig um Schmerzensgeldforderungen und dann gehts noch ab auf die Piste, das machen wir so zwei bis drei mal die Woche.
 
Nee, lass mal, wir machen das immer mit Whisky und anderen Spirituosen. Und wenn wir dann so den richtigen Pegel haben würfeln wir die Vergleiche aus, pokern noch ein wenig um Schmerzensgeldforderungen und dann gehts noch ab auf die Piste, das machen wir so zwei bis drei mal die Woche.

Es wäre durchaus fair und ok, wenn Ihr bei Bagatellschäden den Fusel mit Wasser verdünnt. Erstens setzt man bei solchen Routinefällen nicht so viel Nervenschmalz in Bewegung, welches betäubt werden muß und zudem bleibt ja schließlich dabei auch nicht so viel in der eigenen Kasse hängen, um den teuren Alk zu bezahlen - Wiel wichtiger ist allerdings: Hütet Euch bitte auf jeden Fall im eigenen Interesse davor, bei Personenschäden den Wundalkohol wegzugurgeln!
 
Man darf aber auch nicht vergessen, dass ich grundsätzlich zwei Versicherer mit eigenen Interessen gegen mich habe, der Schaden ist materiell denke ich mal beide Seiten mit 5000Euro locker zu erledigen. Aber was sagt des Rollers Krankenkasse dazu, unabhängig davon, dass er eventl. Schmerzensgeld von mir haben möchte.
Ich werde mal abwarten. Ich vermute mittlerweile stark, dass er vorher auf der Nase gelegen hat, und dafür kann ich dann mal gar nichts.
Unabhängig davon, jetzt wo der eigene Schock vorbei, der Rollerfahrer konnte ja noch vor Ort im RTW befragt werden, direkt danach kam die Aussage "Wir sehen den Rollerfahrer als Verursacher"
Das finde ich , zumal ich an mir zweifelte, was ich hätte anders machen können, als beruhigenden Wink.
Und egal, der Unfallgegner wird gesund werden, ich werde nicht vorbestraft sein:biggrin:, ich werde mein Auto auch so wieder instandsetzen können.:rolleyes:
Letztlich weiß ich, mich trifft überhaupt keine Schuld, was welche Versicherung wie und wann aus den Schäden macht ist mir nach 2 Tagen relativ schnuppe.
Und ich denke der Josef hat schon Recht, das hat mit Recht dann nichts mehr zu tun. Denn exakt das gleiche sagte mir der Anwalt der soetwas tagtäglich bearbeitet, obwohl alles bisherige zu meinen Gunsten spricht. Auch die Einstellung eines Strafverfahrens gegen "Entgeld" ist m.E. eher typisch, anbieten, das Risiko ist ja hoch, dass mehr bei rum kommt, wenn man nicht einverstanden ist.
Das beste soetwas passiert erst garnicht. Übrigens bei mir das erste mal seit 29 Jahren, was nichts heißen will. Wenn ich mehr als 25% bekomme, fahre ich ÖPNV:biggrin:

Kurz und knapp werde bei Neuigkeiten berichten, ist eh alles nur Spekulation. Eine Kleinigkeit, wie beispielsweise ein Ergebnis eines Alkoholtests kann alles ändern.
 
Zwischenbericht.
Die Mühlen des Gesetzes mahlen schnell, zumindest die Exikutive.
Die Aufforderung zur "Schriftlichen Äußerung als Beschuldigter" war heut in der Post.
Alles Klar, also wie Vermutet.
Par 229StGB. Bemerkung Sie haben beim Abbiegen die nötige Sorgfaltspflicht ausser Acht gelassen.
Ja ist klar. Gleich weiter geleitet.
Aber war ja bereits abseits erwähnt, das geht "von Amts wegen", hätte ich jetzt ein Schleudertrauma, bekäme der Rollerfahrer das gleiche Schreiben. Nur irgendwas "gefährlicher Überhohlvorgang" oder so
 
Deine Gelegenheit, den Vorwurf der mangelnden Sorgfaltspflicht zurueckzuweisen und die Sachlage richtigzustellen.
 
Schon klar, dass das ueber den Anwalt geht. Das hatten wir ja schon.
 
Schon klar, dass das ueber den Anwalt geht. Das hatten wir ja schon.

Wollte mit meinem Einwurf nur darauf hinweisen, daß sich schon so Mancheiner, der sich für besonders schlau hielt, nur alleine durch das Ausfüllen von einem dieser "Anhörungsbögen" - ohne Rücksprache mit einem Anwalt - durch ungeschickte Forumulierung um Kopf und Kragen geschrieben hat.
 
Nix da...!

Anwalt machen lassen.
Dafür bekommt er sein Geld.
Exakt in die Richtung war wie zu erwarten die Antwort der Kanzlei. Es wird erst mal auf die Akten gewartet und nur gegebenenfalls wird von denen Stellung genommen, oder auch nach der Aktenlage eine Stellungnahme abgelehnt.

Und diesbezüglich betone ich noch mal, ich bin grad wieder in diese Straße eingefahren um zu drehen. Und mir wurde sowas von bewußt, dass ich den Rückverkehr der Straße, von der ich dazu abfahre, im Blick habe, insbesondere bei den Lichtverhältnissen, dunkel und mit Licht aller Verkehrsteilnehmer. Die Kinder mit Ihren Rodeln, waren heute auch den Gehwegen schon schlecht zu sehen, aber auch die habe ich bei meiner Fahrweise gesehen und hätte angemessen reagieren können.
Wenn das Verfahren nicht ohne weiteres eingestellt wird, neige ich dazu mir einen Roller zu kaufen.
 
Exakt in die Richtung war wie zu erwarten die Antwort der Kanzlei. Es wird erst mal auf die Akten gewartet und nur gegebenenfalls wird von denen Stellung genommen, oder auch nach der Aktenlage eine Stellungnahme abgelehnt.

So isses. Ein Anhörungsbogen ist im Zweifelsfalle als eine *verflucht-vertrackte* Falle anzusehen, in die man reintappen kann, wenn man eigenmächtig operiert. So manch einer geht allerdings aus Unwissenheit unseren "Ermittlungs"-Behörden immernoch auf den Leim. Genau so - und nicht anders - verhält es sich übrigens mit "Amtlichen Vorladungen" - soweit sie nicht von richterlicher Seite her kommen. Nur letzteren *muss* man formal Folge leisten, bei allen anderen "Gesprächen" mit lustigen Menschen aus Verwalto- oder Beamtokratur hält man besser die Gosch, wenn man keinen Anwalt dabei hat - soweit man überhaupt bereit oder dumm genug ist, sich ein derartigen Gespräch von behördlicher Seite her aufzwingen zu lassen. Im Zweifelsfalle also immer auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen - und sich auch blos nicht durch trickreiche Argumentation wie "Wenn Sie nichts falsches getan haben, können Sie doch ruhig antworten..." übertölpeln lassen.

Bedenkt bitte - Bei all diesen "Ermittlungen" sind durchaus Methoden von amtlicher Seite her zulässig, die man als "Kriminalistische List" bezeichnen könnte. Selbst die Antwort auf eine kumpelhaft gestellte Frage "Warum sind sie denn zu schnell gefahren..." in solch alltäglichen Dingen wie "Geschwindigkeitsübertretung" wird sehr gerne verwendet, um sie als Beweismittel für einen vorsätzliche Handlung zu nutzen - Denn wer einen Grund oder eine Erklärung für einen Verstoß äußert, gibt damit fast beiläufig zu, ihn quasi vorsätzlich begangen zu haben, kann sich also vor Gericht nicht mehr mit "...aus Versehen..." oder "Schusseligkeit" rausreden.

In diesem Falle hier im Fred ist zunächst *zwingend* rechtsanwältliche Akteneinsicht erforderlich, um abschätzen zu können, ob es schon einen Ermittlungsstand oder eine Beweislage gibt.


Ach ja - und eh ich's vergesse:
Nein, liebe mitlesenden Rechts- und Linksdreher aus der abmahnwütigen Zunft - Auch *dies-hier* ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich die Weitergabe von Volksweisheiten. Und da eh in so ziemlich jedem Beitrag auf "Anwaltliche Hilfe" hingewiesen wird, dürfte wohl auch die Anwalts-Kammer nichts gegen die harmlose Verbreitung von Volksweisheiten einzuwenden haben...
 
Für den Fall, das hier Aussage gegen Aussage steht, bitte Deinen Anwalt sich mit dem Ing.-Büro Schimmelpfennig & Becke in Münster Wollbeck in Verbindung zu setzen.

Dieses Büro ist spezialisiert auf forensische Unfallrekonstruktion. Die finden exakt heraus, wer wie Schnell gefahren ist, wer wo zuerst Kollisionskontakt hatte und wer den Unfall verursacht hat bzw. ihn vermeiden konnte. (Dein RA wird dieses Büro kennen!!)

Die Chancen steigen, so ein Gutachten als "von Gericht angeordnet" zu erhalten, wenn es in der Anklage um Körperverletzung geht.

Viele Vorredner haben schon darauf hingewiesen, das sich Sachverhalte im Laufe der Zeit auch ändern können. Im Auge des Beteiligten (auch von Zeugen) immer subjektiv,
mit einem Gutachten ändern sich Sachverhalte stets objektiv.

Alles weiter, so denke ich, wird sicherlich bei Deinem RA in guten Händen sein.

Grüße nach Witten

hundemumin
 
Zurück
Oben