Unfallhilfe die 2., aber in anderer Form

Hallo,
entscheidend wird die Erläuterung sein, dass Du nach links in eine andere Strasse abbiegen wolltest-das wenden in der anderen Strasse wäre demnach ein völlig separater Vorgang, der mit dem Unfallablauf nichts zu tun hat...trotzdem ein guter Anwalt ist vonnöten, zumal der auch dafür sorgen sollte, dass die gegnerische Versicherung einen gescheiten, auf Saab spezialisierten Gutachter für den KFZ- Schaden stellt. Gleich auch einen eigenen Gutachter beauftragen, nicht dass sich die Versicherung auf den Saab-Konkurs rausredet und Dir pauschal 100€ -Schrottwert als Ausgleich anbietet. Hier wurde rollendes Kulturgut beschädigt, das muss denen klargemacht werden...
 
Weiterer Zwischenbericht. Meine Anwältin (nur Verkehrsrecht) rät mir dazu (Sie ist den Behörden gegenüber bevollmächtigt) auf die Aussageaufforderung der Polizei nicht zu antworten, hatte ich ja eh nach dem Unfall bereits gemacht. Mir wurde geraten erst einmal auf, wenn überhaupt, ein Schreiben der StA zu warten. Zumal der Rollerfahrer hat auch einen RA aber wohl in Lauerstellung, um Forderungen abzuwehren, da ich nichts von dem gehöhrt habe. Gehe mal davon aus, das wird eine rein zivilrechtliche Sache, und bevor das sowas wird, bau ich mein Karren doch selber wieder zusammen.
 
Zwischenbericht 2
Die StA:
Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt. Also es lag nicht an mir, dass der Roller verletzt wurde, zumindest von Staatsseite ebenso gesehen.
Und Nu?
Doch meinen Schaden geltend machen, klar morgen Telefonat mit RA. Eure Tipps waren aber zum Teil sehr hilfreich.
Hat so eine Einstellung u.U. einen Einfluß auf eine zivilrechtliche Sache? Hätte ja schon gern bei Zeiten ne beulenfreie Tür und Kotflügel. klar mach ich das auch selbst, aber ich meine in so einem Fall könnte auch mal dei Versicherung des "schwächeren" Verkehrssteilnehmers einspringen.
Also jetzt wirklich zum FSH und begutachten lassen?
 
Zwischenbericht 2
Die StA:
Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt. Also es lag nicht an mir, dass der Roller verletzt wurde, zumindest von Staatsseite ebenso gesehen.
Und Nu?
Doch meinen Schaden geltend machen, klar morgen Telefonat mit RA. Eure Tipps waren aber zum Teil sehr hilfreich.
Hat so eine Einstellung u.U. einen Einfluß auf eine zivilrechtliche Sache? Hätte ja schon gern bei Zeiten ne beulenfreie Tür und Kotflügel. klar mach ich das auch selbst, aber ich meine in so einem Fall könnte auch mal dei Versicherung des "schwächeren" Verkehrssteilnehmers einspringen.
Also jetzt wirklich zum FSH und begutachten lassen?

Wo das Ermittlungsverfahren gegen Dich jetzt wohl final eingestellt wurde - Wie wär's zur Abwechslung mit einer Strafanzeige gegen den Rollerfahrer...? - Wegen gefährlichem Eingriffs in den Straßenverkehr, Überschreitung der maximal zulässigen Geschwindigkeit in Wohngebieten und grob fahrlässiger Sachbeschädigung. - Beweismittel: Aussage der unfallaufnehmenden Beamten sowie Einsatzbericht und Niederschrieb im Dienst-Journal der Wache. Zusätzlich Auswertung der Anprallspuren des unfallverursachenden Rollers am Schwedischen Kulturgut (=Fahrzeug des Geschädigten). Klär das mal mit Deinem RA.

Zwar wird auch dies Verfahren in der Regel wegen fehlendem öffentlichen Interesses eingestellt, aber ein Schaden dürfte Dir hierbei nicht entstehen.

Zugegeben - Manchmal kann ich ein Arsch sein. Logisch, das wisst Ihr ja alle bereits. - Aber sorry, der Rollerfahrer hat es doch nicht anders gewollt, oder...?
 
Wo das Ermittlungsverfahren gegen Dich jetzt wohl final eingestellt wurde - Wie wär's zur Abwechslung mit einer Strafanzeige gegen den Rollerfahrer...? - Wegen gefährlichem Eingriffs in den Straßenverkehr, Überschreitung der maximal zulässigen Geschwindigkeit in Wohngebieten und grob fahrlässiger Sachbeschädigung. - Beweismittel: Aussage der unfallaufnehmenden Beamten sowie Einsatzbericht und Niederschrieb im Dienst-Journal der Wache. Zusätzlich Auswertung der Anprallspuren des unfallverursachenden Rollers am Schwedischen Kulturgut (=Fahrzeug des Geschädigten). Klär das mal mit Deinem RA.

Zwar wird auch dies Verfahren in der Regel wegen fehlendem öffentlichen Interesses eingestellt, aber ein Schaden dürfte Dir hierbei nicht entstehen.

Zugegeben - Manchmal kann ich ein Arsch sein. Logisch, das wisst Ihr ja alle bereits. - Aber sorry, der Rollerfahrer hat es doch nicht anders gewollt, oder...?

Ehrlich?
Das höhrt sich gut an!
 
Ehrlich?
Das höhrt sich gut an!

Versuch macht kluch...

Frag Deinen RA.
Letztlich dürfte es davon abhängen, wie geschickt die Anzeige formuliert wird.

"Ermittlungen eingestellt" - bedeutet für Dich ja nicht "Freispruch" im Sinne der StPO. Einfach deshalb, weil es ja zu keinerlei Verfahren, sondern lediglich Vorermittlungen gekommen ist. Also, kein Urteilsspruch, kein richterlicher Beschluß. Man kann *DIR* aber offensichtlich von staatsanwaltlicher Seite her nichts nachweisen, es hat sogar noch nicht einmal gereicht, um gegen Dich ein formales Schema-F-Verfahren zu eröffnen, selbst wenn dann auch dieses, wie fast immer in solchen Fällen, gegen geringes Ordnungsgeld eingestellt worden wäre.

Aber möglicherweise reichen *DEINE* Beiweise gegen den Rollerfahrer, wenn sie dann zielführend verwendet werden...
(Und dies dürfte dann bei der Einforderung Deines Schadens zumindest nicht von Nachteil sein.)

Beachte aber bitte:

Das Thema "Schuldfrage" im Zusammenhang mit "Schadensersatz" ist eine rein zivilprozessabhängige Angelegenheit, die von möglicherweise aufgenommenen Ermittlungen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung oder Gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr gegen den Rollerfahrer ABSOLUT UNABHÄNGIG behandelt wird. Dies Gemetzel und Geschachere mit der gegnerischen Haftpflicht kommt dann noch zusätzlich auf Dich zu - spätestens dann, wenn Du Deinen Schadensanspruch mit Hilfe Deines Anwaltes bei der gegnerischen Versicherung einforderst und die Dir angebotene Summe erheblich unter dem tatsächlichen Schaden liegt.
 
Da hat der Josef Recht, so ticke ich manchmal auch. Wenn alle sich wie Ärsche verhalten, aber Du nicht - dann ist das eben so. Wen stört das? (Übrigens sind die letzten 8 Worte bei mir inzwischen in allen Lebenslagen vorgetragen. Macht die Sache leichter.
Wenn Dein RA zustimmt - fahr zu Deiner Schadenbegutachtung nach Bochum zu Liermann. Fair, ehrlich, anerkannt. Das sagt eigentlich alles, weitere Details gern per PN.
 
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