eldee900i schrieb:
@filia: codein ist ein morphin-derivat. diese substanzen fallen unter das betäubungsmittelgesetz. ;-)
jo....eldee hat Recht...
Codein hat eine große Ähnlichkeit mit der Substanz Morphin und wird im BtMG als Betäubungsmittel eingestuft. Weil aber bei Codein eine missbräuchlichen Anwendung als Ersatzdroge bei Opiatabhängigkeit befürchtet wird, darf die Substanz nicht als Betäubungsmittel verschrieben werden, womit eine Anwendung als sehr starkes Schmerzmittel nicht möglich ist. Codein wird vom BtMG bis zu einer festgelegten Menge als verschreibungspflichtig eingestuft und darf oberhalb dieser Menge nicht in Apotheken abgegeben werden.
Codein kann bei mäßig starken Schmerzen angewendet werden. Allerdings erfolgt die alleinige Gabe von Codein als Schmerzmittel nur relativ selten. Häufiger dagegen wird Codein in Kombinationspräparaten, beispielsweise mit dem Schmerzmittel Paracetamol verabreicht.
Sehr häufig wird Codein auch als starkes Antitussivum, also als Mittel gegen Reizhusten gegeben.
Wirkungsmechanismus
Codein ist ein Abkömmling von Morphin, allerdings ist die schmerzlindernde und beruhigende Wirkung von Codein geringerer. Die Gefahr der Abhängigkeit ist im Vergleich zu Morphin ebenfalls geringer.
Der Wirkungsmechanismus von Codein beruht auf der Bindung an die Opioidrezeptoren, womit die bereits erwähnten Wirkungen der Opioide ausgelöst werden. Eine besonders starke Wirkung hat Codein dabei auf das Hustenzentrum, wodurch sich auch die häufige Anwendung als Mittel gegen Reizhusten erklärt.
Nebenwirkungen
Die Nebenwirkungen von Codein gleichen prinzipiell denen der anderen Opioide, wie beispielsweise Morphin. Allerdings ist die vom BtMG zur Verschreibung freigegebene Menge an Codein im Vergleich zu den anderen als Betäubungsmittel eingestuften Opioiden relativ gering. Das gilt besonders, wenn Codein neben anderen Schmerzmitteln in Form der Kombinationspräparate gegeben wird. Daher sind die Nebenwirkungen von Codein nicht so schwerwiegend, wie beispielsweise von Morphin oder anderen Opioiden, die den Bestimmungen des BtMG unterliegen.
Hervorzuheben sind hier allerdings die relativ häufigen Nebenwirkungen von Codein, bei denen es sich um Benommenheit und Kopfschmerzen handelt. Ferner kommt es häufiger zur Obstipation, also Verstopfung und besonders am Anfang der Behandlung mit Codein vermehrt zu Übelkeit und Erbrechen.
Wechselwirkungen
zentraldämpfende Pharmaka:
Werden zentraldämpfende Arzneimittel, also andere Opioide oder starke Schlafmittel mit Codein zusammen gegeben, kommt es zu einer verstärkten Beruhigung und zu einer erhöhten dämpfenden Wirkungen auf das Atemzentrum.
Alkohol:
Wird gleichzeitig neben der Einnahme von Codein Alkohol konsumiert, kommt es zu einer herabgesetzten Leistungsfähigkeit der Psychomotorik. Unter der Psychomotorik versteht man die Gesamtheit des körperlichen und seelischen Ausdrucksverhaltens, dass durch psychische Vorgänge beeinflußbar ist.
Gegenanzeigen, Kontraindikationen
Gegenanzeigen für die Gabe von Codein sind Störungen der Atemfunktion und ein akuter Asthmaanfall. Bei Bewusstseinsstörungen und erhöhtem Hirndruck soll Codein ebenfalls nicht gegeben werden. Ferner darf die Gabe von Codein nicht an bereits abhängige oder suchtgefährdete Personen erfolgen.
Kinder unter einem Jahr dürfen Codein, auf Grund der Gefahr einer herabgesetzten Atemleistung nicht erhalten. Schwangere Frauen können Codein als Schmerzmittel erhalten, wenn ein schwächeres Mittel, wie beispielsweise Paracetamol, nicht ausreichend ist. Allerdings sollte beachtetet werden, dass Codein zu herabgesetzter Atemleistung und zu Entzugserscheinungen des Neugeborenen führen kann. Stillende Mütter können Codein in Ausnahmefällen erhalten, wobei darauf zu achten ist, dass bei der Gabe von hohen Dosierungen auch bei dem Säugling eine Wirkung des Codeins auftreten kann.
Handelspräparate
codi OPT Tabletten von der Fa. Optimed enthalten Codein in der Dosierung von 56,53 mg pro Tablette.
Codein-haltige Fertigarzneimittel weiterer Hersteller in unterschiedlichen Darreichungsformen.
Gelonida Kombination von Acetylsalicylsäure 125/500 mg, Paracetamol 125/500 mg und Codein 5/20 mg sowie weitere codeinhaltige Kombinationspräparate mit Paracetamol.
Rechtliches
Codein ist für die Behandlung von Schmerzen bis zu einer im Betäubungsmittelgesetz festgelegten Menge verschreibungspflichtig und damit auch apothekenpflichtig. Oberhalb der festgelegten Menge ist Codein nicht verschreibungsfähig, und damit auch nicht mit einem Betäubungsmittelrezept erhältlich.
...und trotzdem ist es in z.b. 'Codipront' Hustentrofen auch drin
...also ne Flasche abschütten und ein Bier dazu und ab in das Reich der Träume... lacher