Lass mich mit Zitaten Deines Posts antworten, das ist verständlicher
Ach Kuhno, ich habe lange mit einer Antwort gehadert, weil wir offenbar deutlich unterschiedlicher Ansicht sind. Ich bin auch kein Häschen-Streichler oder Fridays for Future Anhänger, und meinetwegen kann jeder tun und lassen was er mag. Aber zu behaupten, dass ein Auto ohne Kat nicht stinkt ist schon interessant.
Warum hadern, jeder hat seine eigenen Standpunkte, die sollte man immer sachlich diskutieren und auch Spaß an der Diskussion haben. Politisch diskutieren allerdings ist ein no go für solche Foren, nur so viel, ich bin alles andere als Greta Anhänger und auch kein Klimahysteriker. Das sollte genügen und am besten unkommentiert bleiben. Ich äußere mich nicht mehr dazu, einfach aus Erfahrungen in anderen Oldtimerforen.
Ich habe z.Zt. drei Old- bzw Youngtimer
Ein 73er Rolls Royce Corniche Cabrio ohne KAT mit 6,75 lr. V8
Einen 81er Range Rover Dreitürer der ersten Serie ohne KAT mit 3,5 ltr. V8
Einen 94 Aston Martin Virage Volante mit G-Kat und 5,5 ltr V8
Der einzige der davon stinkt, nur wenn er kalt gestartet wird, ist der Aston mit G-KAT und zwar nach faulen Eiern, wie die KAT Autos das nun mal tun. Das Auto bzw. der Motor hätte Katlos ca 60 PS mehr, wie man nachlesen kann.
Ein Auto nach den 70ern das stinkt, verbrennt entweder Öl oder es läuft zu fett.
Thema Kraftstoffverbrauch: Wenn du meinst, dass ein Auto ohne Kat immer effizienter (Effizienz: g/kWh) ist, dann ist das leider falsch. Gerade bei Saug-Motoren werden die Steuerzeiten auf einen gewissen Abgasgegendruck ausgelegt. Wenn dieser reduziert wird, schiebt der Kolben Frischgas hinten raus. Und das ist Effizient? Ich kann dir zig Beispiele nennen, wo irgendwelche Pfuscher genau das gemacht haben und sich nachher wunderten, dass die Kiste nun 2l mehr verbraucht.
Es ist definitiv nicht falsch, bzw auch nicht so pauschal behauptet – KAT lose Autos waren (wie ich schrieb zumindest bis in die 00er Jahre) weniger effizient als die KAT Autos, nachprüfbarer Fakt ist, dass sie mehr verbrauchten und weniger Leistung haben (z.B. 160 gegen 175 PS beim Turbo) das das später anders wurde, schrieb ich ja auch. Der Abgasgegendruck ist beim Viertakter recht uninteressant und wird durch die Auspuffanlage, ob mit oder ohne KAT, erzeugt. Rennfahrzeuge sind nicht umsonst deutlich lauter und haben kaum noch Gegendruck nach den Auslässen. Anders ist das natürlich bei Zweitaktern. Über die Effizienz von Verbrennungsmotoren brauchen wir nicht zu diskutieren, allein die thermischen Verluste reduzieren diese erheblich. Das hier viel von Laien verpfuscht wird, ist klar, die Einlasseite bzw. die Gemischzufuhr muß immer angepaßt werden. Der Einbau eines modernen, großzügig dimensionierten Metallkats, genügt heute um die ursprüngliche Leistung zu erhalten. Ich habe einige Erfahrung im Rennsport und habe viel mit Motorentechnikern gearbeitet und gelernt.
Nochmal, wir reden über U-Kats, beim Ausbau eines G-Kat muß die Lambdaregelung erhalten werden oder ein anderes Steuergerät genommen werden.
Aufschlussreich ist schon die Frage: Wo in dem KFZ Schein sollte bei einem KFZ mit H-Kennzeichen der KAT ausgetragen werden? Er steht ja gar nicht mehr drin!
Zeig mir mal wo im Schein B202 steht. Nach deiner Logik kann man jeden x-beliebigen Motor mit 1984ccm einbauen.
Ach ja, Turbo steht auch nicht im Schein, genauso wie die Motorhaube. Also kann ich mir nen ATL vom Porsche 930 einpflanzen und ne Motorhaube vom MB-Trac 1800 draufschweißen. Alles legal? Ich hoffe das ist nicht dein Ernst.
Schau mal bei Interesse §19.2 StVZO nach. Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Verschlechterung des Abgasverhaltens.
Wie Du ja sagst - nirgends wird er ausgetragen, er steht schlicht und einfach nicht mehr drin – Oldtimer statt Schadstoffklasse. Die Regelung zum H-Kennzeichen sind klar definiert und nachlesbar. Da brauchen wir nicht über Turbo oder Motorhauben zu reden. Meine Logik habe ich definiert, das Abgasverhalten eines 92er KATlosen Wagen gilt. Gemessen wird nach diesen Werten. Es verschlechtern sich also keine Werte. Wie ich auch schrieb, kann sich das nach EZ 1.7.92 ändern, meiner ist 10.1.92. Mal sehen, was da kommt wenn die ab 7/92 Autos H-würdig werden.
Glaube mir, ich rede aus der Praxis, theoretische Diskussionen ohne Hintergrund führe ich ungern.
Wir müssen hier unterscheiden. Reden wir von einem Fahrzeug, was in D zugelassen war und dann eine §23 Abnahme bekommen hat, oder von einem >20 Jahre alten Import wo es keine Papiere gab, der dann nach §21 zugelassen wurde?
Bei Ersterem gibt es eine Betriebserlaubins. ABE, EG-Typgenehmigung...irgendwas. Und DA steht es drin. Und genau das steht auch in deinem Schein unter "K".
Bei einer §21 Abnahme steht es genau in diesem Abnahme-Dokument.
Ich weiß nicht genau was du mit deinem Tüv Onkel besprochen hast, wie der genaue Wortlaut war und was auch immer. Der Mann scheint auf jeden Fall kulant zu sein, und das ist auch gut so. Aber rechtlich ist das leider falsch.
Mein Auto war noch nie in D zugelassen, wurde 2014 importiert und gehörte einem (mir mittlerweile bekanntem) Sammler der ca 2.000 km damit mit roten Kennzeichen gefahren wurde. Er hat eine aktuelle § 21 Abnahme mit Emissionsklasse 0, also kein KAT. Ist also sofort zulassungsfähig. Wie das bei D Fahrzeugen ist, hat mich nicht interessiert, da meins keines ist.
Mein TÜV Mann ist zwar kulant, aber er arbeitet nach den Regeln und §. Sein großer Vorteil ist, nicht gleich etwas abzulehnen, sondern er nimmt sich die Zeit zu recherchieren.
Ich bin das also auf der rechtssicheren Seite.
Gruß und frohe Weihnachten
Gerd