@Ronja 900
nichts für ungut, aber dann haben Du und der damalige Verkäufer euch das Leben (bzw. den Verkauf) unnötig schwer gemacht. Eine kurze Recherche vorab, wie das läuft, hätte Euch geholfen.
Wie bereits geschrieben: die Überführung eines in den NL zugelassenen Fahrzeugs ist mit den NL-Export-Kennzeichen
(die man (ich wiederhole) sich sogar selber malen kann, es ist die Nummern-Kombination des eigentlichen Kennzeichens, daß dann in den NL verbleibt) einschließlich der obligatorischen Standard-Export-Versicherung
ist einer der einfachsten Export- bzw. Import-Vorgänge überhaupt in Europa.
Und ganz offiziell kannst Du dann mit Deinen selbstgemalten Schildern 14 Tage durch Europa fahren und alles erledigen, was zu erledigen ist.
Die Anerkennung der APK ist davon unabhängig zu betrachten.
Bei modernen Autos (für die auch COC-Papiere vorliegen) wird diese
je nach Bundesland auch in D bei der Ummeldung anerkannt (oder eben auch nicht, Hessen nervt da bekanntlich extrem).
Bei Oldtimern vor 1995 (wie gesagt: so aus dem Kopf, kommt auf den Einzelfall an) gibt es diese COC-Papiere nicht, entsprechend muss dann in Deutschland eh eine Vollabnahme durchgeführt werden, die eine HU/AU beinhaltet.
Vollabnahme ist jetzt aber auch kein Drama. Wie immer ist entscheidend, sich eine Prüfstelle seines Vertrauens zu suchen, man bespricht die benötigten Papiere, und dann gab es bei mir bisher nie Probleme, sondern war quasi wie eine normale HU/AU (mit erhöhten Gebühren, klar).