wütende Ex - oder toyota oder luftwaffengeschichten...

aero84 schrieb:
1) Wer von einem Wehrmittel, einer militärischen Einrichtung oder Anlage oder einem militärischen Vorgang eine Abbildung oder Beschreibung anfertigt oder eine solche Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen läßt und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
bisschen gummiartig definiert, was gefährdet und was nicht, fotos von militärveranstaltungen oder tag der offnen tür sind ja auch erlaubt.

das mit görlitz ist ja mal nett. in der ddr war ja der besitz eines fotogerätes schon ein zweifelhafter zustand :lol
 
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