April 18, 200718 j Mir hat mal der Tuev wg ungleichmaessiger Handbremse und Oelverlust die Plakette verweigert. Dasz der Sattel vorne rechts fest war, haben die nicht bemerkt - obwohl sie mich noch nett darauf hingeweiesen haben, dasz die Belaege an der Vorderachse ungleichmaeszig runter seien. Auf den festen Bremssattel sind wir dann 2 Stunden spaeter selber gestoszen, als ich mir gedacht habe: "na gut, wenn wir jetzt eh mit der Handbremse rumfuhrwerken koennen wir ja auch gleich die Belaege neu machen, auszerdem ist das ja merkwuerdig, mit dem ungleichmaeszigen Abrieb." DILETTANTEN!
April 19, 200718 j und dann les ich in dem aktuellen OldtimerMarkt-Sonderheft, dass die noch auf Festigkeitswerte und Anzugsdrehmomente von einzelnen Schrauben achten. . .
April 19, 200718 j Hab gestern mal den Handbremstest gemacht... Bei 40 Handbremse gezogen und geschaut, ob ich beide Räder zum blockieren bekomme... Erst rechts, dann links kurz danach. Hat geklappt /To
April 19, 200718 j ich gebe zu, mit neuem LK macht das mehr Spaß. Dafür kann man damit beim Rückwärtsfahren kein "ausbrechendes Heck" provozieren!
April 19, 200718 j Autor Ich halte die Rückdatierung bei überzogenem TÜV Termin für sehr fragwürdig. Dies "Tue Buße" Gerede ist aus dem Grunde nicht tragfähig, weil im Falle einer polizeilichen Überprüfung des Fahrzeugs ein Bussgeld verhängt werden kann. Der finanzielle Schmerz wird -je nach Zeitraum der Überziehung der Frist - zudem mit Bonuspunkten in Flensburg geahndet. Es stellt sich also die Frage, wieso eine TÜV Überprüfung, die, egal wann sie stattfindet, mit gleicher Wertigkeit durchgeführt wird/werden muß und warum sie in einem Fall exakt zwei Jahre die Zulassung verlängert und in dem anderen Fall nicht bzw. weniger. Diese Frage führt zu dem Schluß, dass eine sog. verspätete Überprüfung des Fahrzeugs nicht die Wertigkeit haben kann oder darf, die eine zweijährige Überprüfung hat und somit günstiger anzusetzen ist. Wird sie aber nicht .... und führt somit zu einem rechtlichen Dilemma. Das läßt sich auch mit einer erzieherischen Maßnahme des Bürgers nicht begründen, denn dies wird bereits durch die StVZO und der damit verbunden Ahndung geregelt. Fazit: Mit der Rückdatierung werden einige Prozentpunkte an Umsatzausfall bei den Prüfungsinstitutionen wett gemacht, die vorher mit einkalkuliert werden mußten. Ich kenne zwar das Wording der dazugehörigen Gesetzgebung nicht, die sich bestimmt was dazu ausgedacht hat, aber erstmal findet sich hierin ein nettes Päckchen für den Bundesgerichtshof. Viele Grüsse Thomas Den habe ich nichts hinzuzufügen! Sehe ich ebenso! So, und wer wagt nun, damit vor Gericht zu ziehen????? (Ich habe mittlerweile frische 2-jährige HU auf meinem Anhänger:rolleyes: )
April 19, 200718 j ich gebe zu, mit neuem LK macht das mehr Spaß. Dafür kann man damit beim Rückwärtsfahren kein "ausbrechendes Heck" provozieren! Klar kann man das... oder klappt bei Dir die "Betriebsbremse" nicht ? /To
April 19, 200718 j moin, hast du nun doppelt gelöhnt? ein mal prüfen-plakette drauf, 2. mal prüfen zweite plakette drauf, oder wie ist das jetzt gelaufen? und welcher verein war es jetzt (örtlich)? grüße
April 29, 200718 j Übrigens noch zur Info. Ich war gestern morgen mit meinem 9000CS bei TÜV und HU, um ihn dann am 30.04. wegen seines Saisonkennzeichens in die Garage bzw. auch unter die Plane zu stellen (TÜV Abnahme und HU waren erfolgreich, ohne Probleme !! :smile: ). Läuft der TÜV außerhalb der Saison ab, kann man im ersten Monat nach Beginn der Saison den Wagen beim TÜV vorführen und bekommt auch die Plakette des Monats der Vorführung zugeteilt. Fährt man allerdings einen Monat später vor, wird wieder auf den Monat bei Saisonbeginn zurückdatiert. Viele Grüsse Thomas
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