April 30, 200718 j Der entsprechende Deckungsumfang nennt sich Verkehrs-Rechtsschutz mit Kraftfahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz und es besteht eine dreimonatige Wartezeit (Ausschlusszeit) für vertragsrechtliche Streitigkeiten. Also trage ihn durch die Gegend und ich wünsche Dir viel Glück. Gruss Luxi
Mai 1, 200718 j Der entsprechende Deckungsumfang nennt sich Verkehrs-Rechtsschutz mit Kraftfahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz und es besteht eine dreimonatige Wartezeit (Ausschlusszeit) für vertragsrechtliche Streitigkeiten. Also trage ihn durch die Gegend und ich wünsche Dir viel Glück. Gruss Luxi Und dann stellt sich noch die Frage, ob der Versicherer sich im Schadenfall darauf berufen kann, dass ihm ein gefahrerhöhender Umstand bei Vertragsschluß nicht mitgeteilt worden ist (Eigentum an einem 9.5 TID). In der Kranken- und Lebensversicherung würde sich die Gesellschaft klar auf unvollständige Angaben bei Vertragsschluß berufen. In der Schadenversicherung wird gottseidank nicht so detailliert nachgefragt.
Mai 1, 200718 j Habe mich nach langem hin und her doch zum Kauf endschlossen:confused:vieleicht kommen wir beide ja miteinander klar Glaub nicht, dass Dich die Rechtsschutzversicherung wirklich vor den auf Dich zukommenden Kosten schützt. Außerdem sage ich nur ein Stichwort, dass Du Dir mal bei wikipedia durchlesen solltest: Uniwagnis Ich kann mir gut vorstellen, dass Du Deine Versicherung öfter in Anspruch nehmen mußt, als das Deinem Versicherer lieb ist. Mach es nicht ! Viele Grüsse Thomas
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