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Empfohlene Antworten

Oh, eine gemäß StvZo verbotene Beleuchtung an einem Kraftfahrzeug!

 

Zwar hübsch anzusehen aber verboten, verboten, verboten und nochmals verboten!

 

... wenn ich das als Fahrlehrer-Klugscheisser mal so dagen darf:redface: ?!?!?

 

(Zuwiderhandlung wird mit Opelfahren nicht unter 3 Monaten bestraft :biggrin: )

da muss ich immer an ruths stets handliches "Das hat's gebracht!!"-Schild denken, dass man dem Irren, der einen zuvor hochriskant überholt hat, an der nächsten Ampel gen Rückspiegel halten kann. . .
  • Autor
Ich weiß... fand ich aber zu niedlich ;)
da muss ich immer an ruths stets handliches "Das hat's gebracht!!"-Schild denken, dass man dem Irren, der einen zuvor hochriskant überholt hat, an der nächsten Ampel gen Rückspiegel halten kann. . .

 

In der Fahrschule hatte mein Fahrlehrer ein Schild, dass er bei Dränglern immer rausgehalten hat. Auf dem stand

 

"Bitte unter uns durchfahren."

Zeigt sogar Nettigkeiten wie "Idiot" an.

 

Hat das ein Rechtsanwalt entwickelt, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist? :rolleyes:

da fällt mir doch glatt ein , demnächst fahren wieder die gummibereiften Kasperlekisten mit Ihren bunt blinkenden Tannenbäumen durch die Gegend.

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