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Dein "9er Anhänger" ist aber auch schon etwas "altbacken"....oder?? :biggrin:

 

allerdings :smile:

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allerdings :smile:

 

Du bist doch bloß neidisch, dass Du nicht so eine elegante Symbiose der Saab-Flotte im Titel führst ... :tongue:

Du bist doch bloß neidisch, dass Du nicht so eine elegante Symbiose der Saab-Flotte im Titel führst ... :tongue:

 

wenn ihr nicht jeden zweiten Tag an meinem Titel rumschrauben würdet....

 

"Saab-Anhalter" ist elegant

Heißt das nicht "Mülheim Saarn"?
Heißt das nicht "Mülheim Saarn"?

 

Erbsenzähler :biggrin: ist schon korrigiert...

Erbsenzähler :biggrin: ist schon korrigiert...

 

Erbsen? Stimmt, so langsam lässt das Frühstück nach.....könnte was zu essen gebrauchen....

Genau - geh Mittag essen und kümmer Dich nicht um die seltsamen Forderungen von den Junx hier
Genau - geh Mittag essen und kümmer Dich nicht um die seltsamen Forderungen von den Junx hier

 

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben......

Ich finde ja "Tante Tilly" wirklich klasse. Das deckt doch den Hang zur artgerechten Haltung der Geschirrspülmaschine voll ab :biggrin:.

 

"Tante Tilly,die die Welt rettet" ist wohl leider zu lang! :frown::biggrin:

 

Dein "9er Anhänger" ist aber auch schon etwas "altbacken"....oder?? :biggrin:

 

ich denke alles mit 9 vorn dran ist zeitlos..........??????:smile:

 

Genau - geh Mittag essen und kümmer Dich nicht um die seltsamen Forderungen von den Junx hier

 

ruhe bitte, und ins publikum wechseln !!!

 

§ 20 Ausschluß wegen Befangenheit.

(1) Der ehrenamtlich tätige Bürger und der ehrenamtlich tätige nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Wahlberechtigte darf weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn er in der Angelegenheit bereits in anderer Eigenschaft tätig geworden ist oder wenn die Entscheidung ihm selbst oder folgenden Personen einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann:

1. seinem Ehegatten, früheren Ehegatten oder Verlobten,

2. einem in gerader Linie oder in Seitenlinie bis zum dritten Grade Verwandten,

3. einem in gerader Linie oder in Seitenlinie bis zum zweiten Grade Verschwägerten,

4. einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen Person,

5. einer Person oder Gesellschaft, bei der er beschäftigt ist, sofern nicht nach den tatsächlichen Umständen der Beschäftigung anzunehmen ist, daß kein Interessenwiderstreit besteht,

6. einer Gesellschaft, bei der ihm, einer in Nummer 1 genannten Person oder einem Verwandten ersten Grades allein oder gemeinsam mindestens 10 vom Hundert der Anteile gehören,

7. einer Gesellschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, ausgenommen einer Gebietskörperschaft, in deren Vorstand, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder vergleichbarem Organ er tätig ist, sofern er diese Tätigkeit nicht als Vertreter der Gemeinde oder auf deren Vorschlag ausübt.

(2) Absatz 1 gilt nicht

1. für Wahlen zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit,

2. wenn die Entscheidung nur die gemeinsamen Interessen einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe berührt.

(3) Der ehrenamtlich tätige Bürger und der ehrenamtlich tätige nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Wahlberechtigte, bei dem ein Tatbestand vorliegt, der Befangenheit zur Folge haben kann, hat dies vor Beginn der Beratung dieser Angelegenheit dem Vorsitzenden, sonst dem Bürgermeister mitzuteilen. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet im Zweifelsfall in Abwesenheit des Betroffenen bei Gemeinderäten der Gemeinderat, bei Ortschaftsräten der Ortschaftsrat, bei Mitgliedern von Ausschüssen der Ausschuß, sonst der Bürgermeister.

(4) Wer an der Beratung und Entscheidung wegen Befangenheit nicht mitwirken darf, muß die Sitzung verlassen. Ist die Sitzung öffentlich, darf er als Zuhörer anwesend bleiben.

(5) Ein Beschluß ist rechtswidrig, wenn bei der Beratung oder Beschlußfassung die Bestimmungen der Absätze l oder 4 verletzt worden sind oder wenn jemand ohne einen der Gründe des Absatzes 1 ausgeschlossen worden ist. Der Beschluß gilt jedoch ein Jahr nach der Beschlußfassung oder, wenn eine öffentliche Bekanntmachung erforderlich ist, ein Jahr nach dieser als von Anfang an gültig zustandegekommen. § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 und 4 und Satz 3 gilt entsprechend.

 

:biggrin::biggrin::biggrin:

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ach Du sch . . . . öner Herr Gesangverein!

Ich bin für Bürokratie Abbau, so gesehen müsste ich Deine Antwort ersatzlos streichen . . hi hi hi

 

aber ist ja O T hmmm

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Da biste ja wieder...........:smile:

Gruß,Thomas

ach Du sch . . . . öner Herr Gesangverein!

Ich bin für Bürokratie Abbau, so gesehen müsste ich Deine Antwort ersatzlos streichen . . hi hi hi

 

aber ist ja O T hmmm

Lass das mal alles so wie das ist..............schön OT................:tongue:

Gruß,Thomas

Da biste ja wieder...........:smile:

Gruß,Thomas

 

jepp....leider derzeit mit Grippe im Bett....

allerdings hoffe ich, dass hier alles im grünen Bereich ist?! Wann wird die Domstrebe eingebaut??? [ATTACH]51656.vB[/ATTACH]

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Wenn sie geliefert wird,ich warte drauf..........gute Besserung............:smile:

Gruß,Thomas

Ich bin mal auf deine Fahrerfahrung gespannt. Hatte diese Überlegung auch. Aber erst denke ich über andere Winterbereifung nach.

Letzten Donnerstag (Schneechaos) mußte ich die Erfahrung machen, dass ich trotz meiner Winterreifen 2 Jahre alt mit dem Dicken nicht sicher im Schnee bin. Leider hat sich der Dicke um die eigene Achse gedreht. Zum Glück war weit und breit kein anderes Fahrzeug oder sonstiges Hindernis....seitdem fahre ich [ATTACH]51657.vB[/ATTACH]mit dem Dicken keinen Schritt mehr im Schnee.

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....seitdem fahre ich [ATTACH=CONFIG]64688[/ATTACH]mit dem Dicken keinen Schritt mehr im Schnee.

 

geht ja auch nicht, weil....

 

jepp....leider derzeit mit Grippe im Bett....

 

Gute Besserung und vermeide Technikbegriffe wie z.B. Domstrebe im OT-Fred:smile:

geht ja auch nicht, weil....

 

 

 

Gute Besserung und vermeide Technikbegriffe wie z.B. Domstrebe im OT-Fred:smile:

 

Danke ihr lieben, jetzt gehts mir gleich viel besser. [ATTACH]51658.vB[/ATTACH] nun gut....dann werde ich in Zukunft solche Geschichten wie die "Kirchenstütze" hier nicht mehr erwähnen. Ich bin ja lernfähig.

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hier ist nochmal ein Bild der Domstrebe kurz bevor sie versandfertig gemacht wurde:

 

 

http://www.erdpunkte.de/images/stories/beitraege/koelnerdom/koeln-dom-008.jpg

 

wo brose die jetzt ins Auto einbauen möchte weiß ich allerdings nicht...

schaut aufjedenfall sehr extravagant aus... paßt dann recht gut zum Saab!! Und so wie ich meinen brosi kenne,...schafft der das schon!!!![ATTACH]51659.vB[/ATTACH]

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er würde sie zumindet vor Einbau in Wagenfarbe lackieren :biggrin:

Jute Besserung auch von hier!!!

Und schön dass auf der Piste nix passiert ist! ;o ))

Danke danke....jepp, aber an dem Donnerstag ging hier unten sowieso kaum was. Ein Stau nach dem anderen und viele rutschten dahin.... [ATTACH]51661.vB[/ATTACH]also sofort gaaaaaaaaaaaaaaaaanz langsam kehrt um und ab in die Garage!

Apropos....ich habe da mal ne knifflige Frage an die HERRschaften...was wünscht sich Mann zu Weihnachten!??

Bitte keine Saabautoteile...Socken,....Oberhemden...oder Unterhosen!

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Apropos....ich habe da mal ne knifflige Frage an die HERRschaften...was wünscht sich Mann zu Weihnachten!??

Bitte keine Saabautoteile...Socken,....Oberhemden...oder Unterhosen!

 

bleiben noch Uhren, Wein, Tankgutscheine, Opelteile..... mehr fällt mir nicht ein

Eine gute Flasche Whisky...........

Gruß,Thomas

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