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kann ich irgendwo ausrechnen lassen wieviel wert der wagen noch hat? gem. km stand und jg
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Naja' date=' Du musst ja auch noch den Zoll für die CH bezahlen, oder? Und falls es sich um einen Privatverkauf handelt, bekommst Du ausserdem die Mwst nicht retour......[/quote']

 

wir haben in der schweiz 7,6% MwSt. wie hoch ist der satz in deutschland? denkst du ich müsste dann blos 7,6% bezahlen (wenn ich den in tübingen zB nehmen würde). bin auf diesem gebiet leider nicht so bewandert...

 

ich muss unbedingt mit dem typen in unserem dorf sprechen... so an die 14'000 euro würde ich schon in die hand nehmen, je nach zustand des wagens.

Ich glaub Du darfst die Einfuhrsteuer und die Mwst bezahlen. Aber bekanntlich nur auf den Rechnungsbetrag... (Ein Schelm, der böses dabei denkt!) ;-)

Foch Fragen? :hammer:

Das ist sicher auch für Gebrauchte ähnlich......

 

Automobil-Export in die Schweiz

 

 

 

 

 

 

 

 

Kaufentscheidung

Neufahrzeuge können bei jedem Kfz-Händler erworben werden, Gebrauchte beim Händler oder von einer Privatperson. In jedem Fall sollte ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen werden. Wird das Fahrzeug bei einem Händler gekauft, kann mit diesem die Rückerstattung der deutschen Mehrwertsteuer vereinbart werden; eine gesetzliche Verpflichtung zur Rückerstattung besteht für den Händler nicht. Es empfiehlt sich daher, die Zusage zur Rückerstattung im Kaufvertrag festzuhalten.

 

Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer geschieht ausschließlich durch den Händler, nicht durch die deutsche Zoll- oder Finanzbehörde.

 

Überführung des Fahrzeuges

Zur Überführung sollte das Fahrzeuges auf Ausfuhrkennzeichen zugelassen werden. Sie können bei jeder Zulassungsstelle (Straßenverkehrsamt) in Deutschland beantragt werden. Voraussetzung ist der Nachweis einer speziellen Kurzhaftpflichtversicherung (ARISA-Ausfuhrversicherung), die bei jeder ADAC Geschäftsstelle abgeschlossen werden kann. Möglich ist selbstverständlich auch die Überführung auf einem Anhänger, für die das Fahrzeug nicht zugelassen sein muß oder auch die Überführung mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen.

 

Die für die Mehrwertsteuer-Rückerstattung notwendige zollamtliche Ausfuhrbestätigung wird vom deutschen Grenzzollamt nur dann erteilt, wenn ein Fahrzeug mit Ausfuhrkennzeichen ausgeführt wird.

 

Ausfuhr

Fahrzeuge, die von einer Privatperson zum privaten Gebrauch gekauft wurden und mit Ausfuhrkennzeichen ausgeführt werden, müssen nicht eigens beim deutschen Zollamt zur Ausfuhr angemeldet werden.

 

Für Fahrzeuge, die zu gewerblichen Zwecken ausgeführt werden, ist eine Ausfuhranmeldung beim Grenzzollamt notwendig, wenn der Fahrzeugwert 800 € übersteigt. Bei Fahrzeugen, die mehr als 3000 € wert sind, muß die Ausfuhranmeldung vom deutschen Binnen-Zollamt abgestempelt werden.

 

EU-Zertifikat

Jede in der Schweiz ansässige Person darf einmal jährlich ein im Ausland gekauftes Fahrzeug für den privaten Bedarf importieren, wenn dieses Fahrzeug eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (auch EU-Zertifikat oder COC genannt) hat. Das Zertifikat muss dem Kunden beim Kauf ausgehändigt werden.

 

Die Schweiz hat 1995 die in der EU geltenden technischen Vorschriften für Pkw übernommen. Entsprechend gelten die strengen Abgasvorschriften der EU auch in der Schweiz, das heißt, dass jedes Neufahrzeug mindestens der Abgasnorm Euro 3 entsprechen muss, wenn es in der Schweiz zugelassen werden soll.

 

Ein Neufahrzeug mit EU-Zertifikat kann direkt beim Technischen Prüfdienst (entspricht unserem TÜV) zur Feststellung der technischen Übereinstimmung vorgeführt werden.

 

Auch für Motorräder gibt es inzwischen einheitliche EU-Standards und das EU-Zertifikat ist für fast alle Maschinen aus EU-Produktion vorhanden. Ein Motorrad ohne EU-Zertifikat wird einer wesentlich umfangreicheren Prüfung unterzogen und muss eventuell schweizerischen Standards angepaßt werden, wie auch ältere Autos, für die noch kein EU-Zertifikat existiert.

 

Einfuhr

Beim schweizerischen Zollamt muss ein Fahrzeug unaufgefordert zur Einfuhr angemeldet werden. Wenn der Einführer die Einfuhrabgaben lieber bei einem Binnenzollamt entrichten möchte, stellt das Grenzzollamt einen 2 Tage gültigen "Vormerkschein" aus. Wenn das Fahrzeug in einem EU-Land produziert wurde, muss dafür in der Schweiz kein Zoll gezahlt werden. Voraussetzung ist, daß die Herkunft des Fahrzeugs durch eine "Ursprungs-Erklärung" oder eine "Warenverkehrsbescheinigung EUR.1" nachgewiesen werden kann und dieses Dokument von der Zollbehörde des ausführenden Landes abgestempelt ist. Die schweizerischen Zollgebühren betragen ca. 25 Sfr.

 

Für EU-Fahrzeuge sind als Einfuhrabgabe 7,6 % Mehrwertsteuer und eine zusätzliche Autosteuer in Höhe von 4 % (auf Kaufpreis plus Mehrwertsteuer) zu zahlen.

 

Zulassung

Bei der Zulassung am Wohnort des Fahrzeughalters muss nachgewiesen werden können, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß in die Schweiz eingeführt wurde und die Einfuhrabgaben bezahlt sind. Bei einem Gebrauchtwagen sollte unbedingt auch der deutsche Fahrzeugbrief vorgelegt werden können. Die Ausstellung des schweizerischen Fahrzeugausweises (entspricht unserem Fahrzeugschein) kostet - je nach Kanton - zwischen 30 und 140 Sfr.

 

Vorübergehender Aufenthalt

Bei vorübergehenden Aufenthalten von weniger als 12 Monaten sind keinerlei Zollformalitäten zu erledigen, solange der Fahrzeughalter seinen ausländischen Wohnsitz behält und sich nur als Tourist, Langzeit-Kurgast oder Saisonarbeiter in der Schweiz befindet.

 

Wenn Sie zum Studium oder zur Arbeitsaufnahme in die Schweiz umziehen, Ihr Aufenthalt dort aber von vornherein als befristet geplant ist, dann dürfen Sie Ihr deutsches Kennzeichen mit Bewilligung des schweizerischen Zollamtes sogar 2 Jahre lang behalten.

 

Studenten wird üblicherweise sogar noch eine Verlängerung gewährt; Arbeitnehmer müßten sich mit Ablauf der 2 Jahre entscheiden, ob sie das Fahrzeug entweder als Umzugsgut einführen oder es wieder ausführen möchten.

 

Auf Dauer

Wenn Sie auf Dauer in die Schweiz umziehen, dürfen Sie ausser Ihrem Hausrat auch alle Fahrzeuge, die auf Sie oder ein mit umziehendes Mitglied Ihrer Familie zugelassen sind, zollfrei einführen. Voraussetzung ist, daß diese Fahrzeuge schon mindestens 6 Monate in Deutschland auf den Umziehenden zugelassen waren und die Absicht besteht, sie in der Schweiz wie bisher privat und mindestens ein Jahr lang zu nutzen. Soll ein Fahrzeug in dieser Zeit verkauft oder gewerblich genutzt werden, müsste es nachträglich verzollt werden.

 

Ausführliche Informationen zum Thema Wohnsitzverlegung sind unter http://www.zoll.admin.ch / Private zu finden.

 

Im Falle einer Wohnsitzverlegung muss die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 nicht vorgelegt werden.

 

 

Ummeldung

Im Falle einer unbefristeten Wohnsitznahme müssen Sie die Ummeldung Ihres Fahrzeuges bei der zuständigen Kantonsbehörde beantragen. Auch die jährliche Kfz-Steuer, die in den einzelnen Kantonen unterschiedlich hoch ist, ist an die Kantonsverwaltung zu zahlen. Hinzu kommen die Kosten für die technische Inspektion bei einem der Schweizer Prüfzentren und die Versicherungsprämie, die ähnlich hoch wie in Deutschland sein dürfte.

 

Ihr deutscher Führerschein muss spätestens nach einem Jahr umgeschrieben werden. Dies geschieht ohne theoretische oder praktische Prüfung.

 

Die schweizerische Behörde zieht den deutschen Führerschein ein und schickt ihn mit einem entsprechenden Eintrag an die Behörde im Ausstellungsland zurück. Der schweizerische Führerausweis ist wie unser Führerschein lebenslänglich gültig.

 

Alle kantonalen Strassenverkehrsämter der Schweiz haben eigene Informationsblätter und Internetseiten http://www.strassenverkehrsamt.ch zum Thema An- und Ummeldung von Fahrzeugen, Führerschein, etc.

 

(GUS)

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hi bibo

 

danke für die infos und den link. werde mir alles ausdrucken und dann gleich mal beim zoll vorbei gehen (wohne gleich an der deutschengrenze).

 

das hier verstehe ich nicht ganz:

"Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer geschieht ausschließlich durch den Händler, nicht durch die deutsche Zoll- oder Finanzbehörde."

heisst das, dass ich nach meinem kauf und dem import noch einmal zum händler fahren müsste um die mwst dif. abzuholen??

 

gruss

Bin mir da nicht so sicher....es gibt ja für die Ausfuhr ins Ausland bei den Zollämtern sogenannte "Zollschilder".

Mit denen wird gezeigt das das Auto ausgeführt wird....und Du kaufst dann das Fahrzeug ohne die Mehrwertsteuer in Deutschland zu zahlen.

 

ABER....so 100%ig weiß ich das auch nicht...ich frag dann nochmal meinen Bruder (ist beim Zoll...).

 

Bernd

Hoi...

 

lebe auch in Helvetien....

 

also den Mello Yellow gab es in CH auch, da bin ich ziemlich sicher....

kenne Jemanden, der einen gefahren hat...war vom Hirsch St.Gallen

 

Mit dem Namen musst Du dich sowieso anfreunden als schweizer Saabfahrer :lol: ...ist der beste offizielle Saabtuner weltweit.... :smilie_flagge2:

 

schaust Du hier...

http://www.saab-hirsch.ch/

 

Ich würde Dir raten mit Hirsch mal Kontakt aufzunehmen, oder besser noch mal nen Ausflug nach St.Gallen zu tätigen...lohnt sich auf jeden Fall...megaschöne Gegend und Hirsch hat fürs Auge auch immer was zu bieten... ;-)

 

Ansonsten schau mal hier rein..vielleicht wirst Du da fündig....

http://www.saabclub.ch dort kannst Du auch mal ne Suchanzeige aufgeben.

 

Den MY bei mobile.de halte ich schlichtweg für zu teuer.

 

@ sunbeach... 'sunbeaches' gibt es auch in Helbvetien.. bääh

  • Autor

hi nightflyer. bei hirsch habe ich bereits angefragt. die haben leider keinen mellow yellow :( aber danke für den tipp, im sommer werde ich mal ein kleines ausfährtchen dahin machen :)

 

was für einen esd hat der mellow yellow? hat jemand ein gutes bild? danke und grüsse aus der schweiz. ich hoffe ihr seid alle gut ins neue jahr gerutscht :)

hi ...

 

was für einen esd hat der mellow yellow? hat jemand ein gutes bild? danke und grüsse aus der schweiz. ich hoffe ihr seid alle gut ins neue jahr gerutscht :)

 

bitte was meinst du mit "esd" ?

End

Schall

Dämpfer

 

Norbert, Nobert, Norbert ..... :lol:

End

Schall

Dämpfer

 

Norbert, Nobert, Norbert ..... :lol:

 

Na...da war ich auch nicht draufgekommen!!!!

 

Aber wenn ESD...dann den vom Norbert....sehr schön...*schwelg*!!!!!!!!!!!!

 

Bernd

End

Schall

Dämpfer

 

Norbert, Nobert, Norbert ..... :lol:

 

bei mir heißt das auspuff !!

danke für die aufkärung

schau mal,ob ich bilder vom endtopf habe.

Elelektisches Schiebe Dach :00000694: Jaaanz neu beim Cabrio.... :thumbsup:
Gut aussehender Mann....der da neben dem roten 900II steht...!!!!
Gut aussehender Mann....der da neben dem roten 900II steht...!!!!

 

Brötchen!!!! inkognito !!!

Brötchen!!!! inkognito !!!

 

Inkognito ? Mit DER Jacke? lacher

 

Gruß

Martin

  • Autor

danke für die hilfe. ich finde der endschalldämpfer ist der einzige schönheitsfleck beim mellow yellow.. warum schaut der so weit raus?? liegt das an den bildern? hatten die 900II alle den selben "auspuff" :) also motoren- und ausstattungsunabhängig?

 

hier mein momentaner flitzer. gruss marz

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danke für die hilfe. ich finde der endschalldämpfer ist der einzige schönheitsfleck beim mellow yellow.. warum schaut der so weit raus?? liegt das an den bildern? hatten die 900II alle den selben "auspuff" :) also motoren- und ausstattungsunabhängig?

 

hier mein momentaner flitzer. gruss marz

 

Hi marz, meiner ist nicht original, sondern edelstaht-end-dämpfer - kommt auf den bildern nicht so gut raus.

 

original war: "normaler endtopft mit

132-3251_img.thumb.jpg.82388e775205d849fd401e3b2498b636.jpg

Norbert...ich finde "Deinen" Hintern geil..... drogen lacher !!

Ehrlich...den Auspuff den Dein MY jetzt drunter hat, den finde ich total genial!!!!

 

Bernd

  • Autor

also hatten die 900II serienmässig alle den selben endtopf? norbert, hast du blos ein anderes endrohr angeschweisst oder ist die ganze esd neu?

 

hat hier jemand noch nähere technische daten über den 900II (mit dem 185ps motor). gruss

moin, m.E. haben alle MY den 'normalen' endtopf mit o.a. Blende

ich hab 1 woche nach kauf den ebenfalls abgebildeten edelstahl-end-topf montieren lassen.

gruss

/Norbert

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