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Ein Rennen ist immer nur zwischen mindestens 2 Teilnehmern möglich. Warum sollte derjenige, der durch puren Zufall niemanden getötet hat, milder bestraft werden. Ohne sein Zutun hätte der Andere auch niemanden getötet, da es dann kein Rennen gegeben hätte.
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  • Mitglied
Es muss da doch einen Unterschied geben. Ich verstehe nicht warum dieser zweite Fahrer nicht wegen Mordversuchs verurteilt wurde.

 

Da gibt es in diesem Fall keinen Unterschied !!

 

gemeinschaflticher Mord - ist hier das Urteil !

 

Ein Rennen ist immer nur zwischen mindestens 2 Teilnehmern möglich.

 

....wie heißt es so schön: Mit gefangen - mit gehangen... In diesem Fall: Mit gefahren....mit.... siehe dazu § 28 StGB ....

 

http://www.juraindividuell.de/artikel/28-stgb-und-die-mordmerkmale/

 

Es gibt genügend - u.a. auch vom BGH bestätigte Urteile.....wo nicht eindeutig klar war....wer geschossen....gestochen....gewürgt...hat ......und überall da, wo ein Mensch ums Leben gekommen ist - sind ALLE die an Tatort waren .....2.....3.....4 gemeinsam Täter !!

  • Autor

Ui, schöne Diskussion, ufert nicht aus. Aber die Meinungen finde ich sehr interessant:top:

 

Im wesentlichen hast Du recht. Aber, ohne Dir zu nahe treten zu wollen: Vielleicht ist das eines der Probleme im Miteinander: Dass alle nur "ihre Ruhe haben wollen" und keiner mehr dem gröbsten Unsinn Einhalt gebietet?! Ok, jetzt wird´s filosofisch.

 

Wie sagte Peter Lustig: Abschalten!

 

Abschalten wäre zu schön, aber es lässt mir keine Ruhe. "Meine Ruhe haben", heißt in diesem Fall, dass ich nie mit solchen Subjekten konfrontiert werden will. Ich bin Berufspendlerin, quasi ständig unter Strom, aber ich bin die letzte, die nicht hilft, wenn es ein Problem gibt. Geht bei Erster Hilfe am Unfallort los (ich habe schon mehrfach, nach erfolgreicher Arbeit kot***d auf einer Motorhaube, Leitplanke oder in einem Strassengraben gekniet, weil es da Sachen gab, die man nicht unbedingt beschreiben muss, mir reicht das Kopfkino) und endet bei Omi, die völlig hilflos das erste Mal im Leben mit ihrem Autochen vor einer Waschstrasse steht, weil ihr Partner verstorben ist. Hilfe ist für mich selbstverständlich.

 

Ob das nun Mord ist oder nicht werden die höheren Instanzen klären (müssen).

Für illegale 'Rennfahrer' schlage ich folgendes vor:

Die Autos werden sichergestellt,eingezogen und in einer Markenwerkstatt in den

Serienzustand auf Kosten der Fahrer zurückgerüstet. Dann werden sie meistbietend versteigert.

Die ehemaligen Eigentümer dürfen nicht mitbieten.

Unabhängig davon eine harte Bestrafung ohne Bewährung.

 

Völlig okay, das Geld sollte dann an den Weißen Ring gehen, um Opfer solcher Vorfälle zu helfen. Vielleicht überlegen sich dann die Händler genauer, wem sie solch ein Fahrzeug übergeben.

 

Das finde ich den Auto gegenüber unfair.

Fahrer pressen, Autos versteigern, Erlöse an die Hintergbliebenen von Unfallopfern.

 

:top:

  • Autor
"OT":

Vielen Dank bis hierhin! Für engagierte Beiträge, ohne zu starke emotionale Ausschläge!

Das bei einem Thema, das unter Juristen unterschiedliche Kommentare erzeugt, für Betroffene der pure Horror ist.

Danke!!

 

Dafür möchte ich mich auch recht herzlich bedanken. Mir brannte das Thema einfach auf der Seele und wir Saab-Fahrer in Hannover hatten das auch auf dem Tacho. Auch da hörte sich alles sehr vernünftig und schlüssig an. Ich gehe einfach mal davon aus, das hier alle on board ähnlich vernünftig sind.

Ich traue es einfach keinem hier zu, so eine Tat, die einen derart schrecklichen Toten zur Folge hatte, nachzumachen.

Klar, wir lassen alle mal die Sau, äh Saab raus, aber niemals in so einem Rahmen.

Meines Erachtens fehlt solchen Leuten jeglicher Respekt vor anderen Mitmenschen. Die Vorstrafen zeigen, dass er nichts dazu gelernt hat oder nichts lernen will, handelte also weiterhin egoistisch. Der Richter hat sicher auch die Vorstrafen beim Strafmaß berücksichtigt.

 

Mit 28 wird der Typ jetzt weggesperrt, mit 43 kommt er wieder frei und darf dann Fahrrad fahren. Ich finde das richtig, vor allem weil keine Einsicht erkennbar war. Denkzettel hat er durch die vorherigen Strafen genug bekommen. Da hätte ihm auffallen können, dass die Strafen nicht einfach nur Schikane sind, weil er eben das Pech hatte erwischt zu werden, sondern dass die Strafen aufgrund seines Fehlverhaltens zur Erziehung eingesetzt werden, die er offensichtlich nötig hat.

 

Mein erster Gedanke als ich die Zeitung gelesen hatte war allerdings, dass der Unfall tragisch war und der Verursacher eine sehr harte Strafe erfahren muss, Mord für mich als Juralaie aber immer auf einem anderen Zettel stand.

 

Nebenbei gesagt find ichs auch klasse, wie ruhig hier mit so ´nem brisanten Thema umgegangen wird.

Bearbeitet von room429

Dies ist eines der kultiviertesten Foren, die ich kenne.

Liebe Vorredner, es ist schwierig, bei einem Thema wie diesem Contenance zu bewahren. Wir beleuchten hier ein schwieriges Thema, bei dem viele von uns in der einen oder anderen Art betroffen sind. Sei es als Berufspendler, als Eltern, als "normale" Autofahrer, als juristisch bewanderte oder einfach nur als Menschen.

 

Ich erinnere an Kants kategorischen Imperativ und rege an, dass sich jeder danach verhalten möge. Ohne die Diskussion um diese furchtbare Tat ersticken zu wollen, würde ich mir wünschen, dass wir an dieser Stelle einhalten und eingedenk der Opfer und ihrer Angehoerigen die Diskussion aus Respekt vor ebenjenen beenden.

  • 4 Monate später...
  • Autor

Nein, keine Diskussion. Aber das BGH hat jetzt in einem anderen Fall gesprochen:

https://www.tagesschau.de/inland/autorennen-strafe-raser-103.html

Ich finde die Begründung interessant:"Bewährungsstrafen ....mit dem Rechtsempfinden der Bevölkerung unvereinbar seien." Gut gemacht, BGH. Es bringt natürlich die Opfer nicht mehr zurück, aber möglicherweise mehr Verstand in diese Szene, die sich anscheinend nur über Heizen und Protzen profiliert.

Das "Rechtsempfinden der Bevölkerung" halte ich als Begründung für sehr schwierig.

Wenn man immer darauf hören würde, wären wir manchmal wahrscheinlich von der Scharia nicht sehr weit entfernt. Man denke nur an Fälle, bei denen Kinder missbraucht und/oder getötet werden. Da hätten wir sicher die Todesstrafe. Emotional gestehe ich auch jedem (vor allem den Betroffenen von solchen Fällen) dieses Empfinden zu. Hieraus kann aber keine Motivation der Justiz resultieren.

Das Rechtsempfinden der Bevölkerung wird wohl auch dadurch beeinflusst, dass man das Gefühl hat, unser Rechtssystem schützt die Täter und lässt die Opfer im Stich.

Vergleicht man dann die Strafen eben für Kindesmissbrauch und das Gedöns, was da veranstaltet wird, um evtl. in einer schlimmen Kindheit Ursachen zu finden, verminderte Straffähigkeit zu ermitteln mit der gnadenlose Härte, mit der unser Staat gegen Steuerhinterzieher vorgeht, so muss man sich schon wundern. Damit soll KEIN Verbrechen entschuldigt werden, aber die Verhältnismäßigkeit ist oft fragwürdig.

 

Typen, die aus Jux und Dollerei und zu ihrem Privatvergnügen Rennen veranstalten und dabei unbeteiligte Menschen töten, sollten zumindest so aus dem Verkehr gezogen werden, dass sie das nie wieder tun. Schutz möglicher weiterer Opfer! Trunkenheit oder Drogenrausch darf auch nicht strafmildernd wirken. Denn als die sich besoffen oder bekifft haben, waren sie ja noch in der Lage, ihr Tun zu beurteilen. Sonst könnte man ja Leute umbringen, indem man sich vorher volllaufen lässt und dann milde bestraft wird.

  • Autor
Das "Rechtsempfinden der Bevölkerung" halte ich als Begründung für sehr schwierig.

Wenn man immer darauf hören würde, wären wir manchmal wahrscheinlich von der Scharia nicht sehr weit entfernt. Man denke nur an Fälle, bei denen Kinder missbraucht und/oder getötet werden. Da hätten wir sicher die Todesstrafe. Emotional gestehe ich auch jedem (vor allem den Betroffenen von solchen Fällen) dieses Empfinden zu. Hieraus kann aber keine Motivation der Justiz resultieren.

 

Dann erkläre ich es mal für mich selbst. Ich will die Täter auf gar keinen Fall umbringen. Das geht für mich gegen jeden Gerechtigkeitssinn und Selbstjustiz führt zur Anarchie.

Für mich ist es nur nicht nachvollziehbar, wie jemand völlig rücksichtslos entgegen jeglicher Gesetze so durch eine Stadt/Ortschaft rasen kann. Da unterstelle ich einfach Vorsatz, zumindest den, gültige Gesetze einfach zu ignorieren.

Die Gesetze wurden mal gemacht, um Menschen vor Verletzungen oder schlimmeren zu schützen.

Durch diese Ignoranz gegenüber dem Gesetz, wurde dieser Horrorunfall erst möglich. Bedingt durch diesen Vorsatz, gültige Gesetze zu missachten, ist für mich eine Bewährungsstrafe nicht mehr möglich.

Die Begründung des Richters war mAn daneben. Wieso nennt er nicht den wahren Grund, dass eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung den Täter zur Besinnung bringen kann?

Eine Bewährungsstrafe kann einen normal denkenden Bürger sicher schon hart treffen. Man muss aber annehmen, dass solche Typen darüber nur lachen. Wie auch hohe Geldstrafen bei weitem nicht die Wirkung haben wie lebenslanger Führerscheinentzug mit entsprechenden Sanktionen bei Fahren ohne Fahrerlaubnis.

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