Veröffentlicht September 23, 2024Sep 23 Hallo, wir denken für unser 6-Familien-Haus über eine PV-Anlage nach. Problem: wer macht alles mit? 3 Wohnungen sind vermietet und generell dürfen Mieter/innen nicht gezwungen werden, den "eigenen" Strom mitzunutzen. Dazu kommt ein älterer Vermieter, der Bedenken zur Akkutechnologie hat. Es wird spannend... Hat jemand das Thema schon durchexerziert? Stichworte Einzähler-Modell, gemeinsamer Stromanbieter, Überlassung der Dachfläche (wenn jemand nicht mitmachen möchte), ...
September 23, 2024Sep 23 Wer ist Eigentümer? Eine WEG oder eine Person? Hier mal einfach skizziert. Eben nur prinzipiell. Technisch ist da Einiges zu machen! Geht aber. Fall Eine Person: Die Dachfläche ist damit frei für PV. Ein Mieter hat kein Mitspracherecht. dito bei Speicher Zähler je Wohnung gibt es vermutlich. Wir haben in einem 2 Familienhaus zwei Zähler eingebaut. Eine PV Anlage speist beide Wohnungen einzeln. Der Überschuss geht anteilig als Einspeisung. Wird aus dem Netz Strom bezogen, so erfasst das der Zähler/Wohnung (180). Die Einspeisung wird im Nachhinein geldwertig abgerechnet (Bürokratie) = Option, Alternative: Einspeisungentgelt nur an Eigentümer. Will ein Mieter keinen PV Strom, dann wird seine Wohnung nicht geschaltet. Fall WEG: Für alles muss ein Beschluss her: Dach, PV, Speicher, etc. Technisch auch hier digitale Zähler je WE. Wer kein PV Strom will, bezieht aus dem Netz. Zähleranschluss ohne PV Zugang. Einspeisung auch hier anteilig abrechnen, falls überhaupt anfällig. Konflikte: PV Strom fällt nun mal tagsüber an. Sind in einer WE tagsüber viele Verbraucher geschaltet, so saugen sie diesen Strom ab. Ein Speicher muss auch entsprechend berücksichtigt werden, falls gewünscht. Sind in einer WE tagsüber wenige Nutzer/Verbraucher, weil z.B. die Bewohner außerhalb arbeiten, so haben sie im Vergleich wirklich Pech. PV Strom vermutlich dann nur für Kühlschrank, etc.. Abends ist die Chance für PV Strom im Sommer ein bischen gegeben, im Winter wohl kaum. Generell gilt vereinfacht dargestellt: PV Strom geht direkt an die Verbrauchstelle und im zweiten Schritt in den Speicher und im dritten Schritt in die Einspeisung. Regeln tut das ein Wechselrichter. Das mal zu ersten Nachdenken. Bearbeitet September 23, 2024Sep 23 von RabeS
September 24, 2024Sep 24 Um das steuerrechtlich sauber abbilden zu können wäre zu überlegen, eine Betreibergesellschaft zu gründen. Die beste Senke für PV-Strom sind BEV, falls ihr vor habt Wallboxen zu installieren. Diese können z.B. ertragsgeführt geregelt werden. Technisch ist das alles kein Problem, steuerlich und rechtlich kann es beliebig Komplex werden. Ich empfehle, eine erfahrene Energieberatung ins Boot zu holen.
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