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Rechtliche Frage nach Unfall - Eure Meinung?!?!

Empfohlene Antworten

.. ist doch nicht mehr so heiß, oder ?? ..

 

Frauen gehören in die Formel 1, und nur dorthin! Warum? - Ganz einfach: Immer nur im Kreis fahren und nie rückwärts parken müssen!

So können sie dann wenigstens nix anrichten....:cool:

 

vertritts du diese meinung auch daheim ??

 

@saabi9-3: wenn ich dich nicht kennen würde ....

 

@all -- ein unfall hat selten was mit den beteiligten fahrzeugmarken zu tun

  • Autor
vertritts du diese meinung auch daheim ??

 

Neeee, da darf ich nicht :) !!!!!!

 

Nein, das war nur ein Witz!

durch meine Tätigkeit als Fahrlehrer der Klassen BE und DE kann ich aber bestätigen, dass weibliche Führerscheinerwerber beim Parken deutlich größere Probleme haben. Das räumliche und logische Denken, was das Fahrzeug wohl macht, wenn ich wo hin lenke, bereitet wirklich teilweise enorme Probleme. Da kjommt es schon mal vor, dass wir rechts parallel am Bordstein parken wollen, dann aber mit dem Heck in Richtung des gegenüberliegenden (links!) Bordsteins schauen, wobei wir wuer auf der Straße stehen und den Verkehr geringfügig zum Erliegen bringen.... (hihihi).

Naja, aber das sind halt sie harten Nüsse! Ein Kollege nennt sie immer H.F. (Aufklärung vielleicht später ;) ).

Oje, habe meinen Beitrag von gestern jetzt nochmals durchgelesen. Uups, ist schon hart geschrieben. Interessant, gestern hatte ich noch eine ganz andere Stimmungslage und mehr den Schalk im Nacken. Heute sehe ich, dass von meinem sehr wohl gehässigen - aber dennoch gewollten Augenzwinkern nichts rübergekommen ist.

 

Die Intention war da, der Rest großer Käse. Typischer Fall für einen Griff ins Klo. Deswegen möchte ich mich für meine partiellen Ausfälle entschuldigen.

 

Gruß,

Sebastian

Aus Sich eines Polizisten...

 

Hallo Ziehmy,

 

Du hast schon viele richtige Beiträge zu Deiner Unfallschilderung bekommen.

Da ich mich auf Grund mangelnder Kenntnisse in Sachen Technik meistens

nicht produktiv an diesem Forum beteiligen kann, versuche ich es mal auf

"rechtlichem" Gebiet :-).

 

Ich bin zwar kein Verkehrssachbearbeiter, muß mich aber in meinem

alltäglichen Dienst immer wieder mit der Unfallaufnahme befassen *kotz*

 

Als Polizist hütet man sich regelmässig davor, "rechtliche Beratungen" von

sich zu geben, aber eine Einschätzung darfs schon mal sein.:)

 

Nun zum Unfall, wenn ich ihn aufgenommen hätte:

  1. Verursachung:
     
    liegt bei der Opelfahrerin (Bet.01) , weil sie vom Fahrbahnrand/
    Parkbox in den "fließenden Verkehr" eingefahren ist. Wenn dort "kein
    Platz" für sie/einen Opel ist, darf sie nicht fahren.
    .
  2. Hupen der 01:
     
    Sie hat vorher noch gehupt??? Dann hat sie den drohenden
    Verkehrsunfall voraussehen können oder zumindest erahnt, den
    Schadenseintritt aber (mind.) billigend in Kauf genommen.
     
    .
  3. 50:50 -Regulierung über Versicherung:
     
    Wenn ich Frau Z. wäre, würde ich mich darauf niemals einlassen!
    Die Opel-Tante hat doch sogar zugegeben, die Situation erkannt
    zu haben. Sie hat nicht angehalten und da sie gerade beim Ausparken
    war, dürfte der Schwung nicht all zu groß gewesen sein.
    .
  4. 10-Jähriger Sohn als Zeuge:
     
    Grundsätzlich kein Problem. Es ist oft der Fall, dass sich nachträglich
    noch Zeugen melden z.B. nach Zeitungsaufruf. Dass er direkt nach
    dem Unfall nichts gesehen haben will, kann auf die Schrecksituation
    zurückgeführt werden. Wenn das Ganze vor den Richter geht und
    dieser sich wirklich dafür entschließen sollte das Kind anzuhören, kann
    sich diese Zeugenaussage schnell relativieren.
    .
  5. Allgemein:
     
    Gehts vor Gericht, häng viel davon ab, wem der/die Richter/in glaubt.
    Und die Frage zu "hupen und drauflosfahren" wird bestimmt kommen.
     
     
    Ich hoffe meine Ausführung doppeln sich nicht zu sehr mit anderen
    Beiträgen - war zu faul alle zu lesen.
     
     
    Gruß Ole!
     
     
    P.S.: Die Aussage der Polizisten vor Ort kann ich nur vor dem
    Hintergrund verstehen, dass sie beim Zusammenstoß nicht dabei
    waren und nicht beurteilen konnten (wollten), wer da wann wie
    gefahren ist.
     
    Mein Beitrag bezieht sich natürlich nur auf Deine Schilderung.

Die Aussage der Polizisten vor Ort kann ich nur vor dem

Hintergrund verstehen, dass sie beim Zusammenstoß nicht dabei

waren und nicht beurteilen konnten (wollten), wer da wann wie

gefahren ist.

Einverstanden, Polizei ist bei den seltensten Fällen vor Ort und somit Zeuge.

Ist der Verstoß gegen § 10 StVo vor Ort nicht auch nachträglich erkennbar? Muss man denn nicht beim Ausparken vom Parkstreifen auf den Fahrstreifen sein Ausparkmanöver abbrechen, wenn sich auf dem Fahrstreifen "was tut"?

Ich hab mal nach einem Unfall eine mündliche Verwarnung wegen Verstoßes gegen § 1 StVo erhalten. War absolut gerechtfertigt. Wieso ging so etwas hier nicht?

 

Wegen des enstandenen "Bagatellschadens" (sorry, ist relativ gemeint, weil keinem was größeres passiert ist) habe ich (ein klein wenig) Verständnis dafür, dass der Aufwand in grenzen gehalten wird.

 

Mein Beitrag bezieht sich natürlich nur auf Deine Schilderung.

Ja, wir kennen alle nur die Schilderung der einen Seite. Mehr wissen wir nach der Regulierung.

 

um es mit den womöglich örtlich zuständigen Richtern des AG Pinneberg zu sagen: 70:30

Oh, gibt es da bekannte Vorlieben?

 

Gruß vom ParagraphenTroll

H.f.

 

@Ziehmy:

was heisst denn nun H.F.??

Ist der Verstoß gegen § 10 StVo vor Ort nicht auch nachträglich erkennbar? Muss man denn nicht beim Ausparken vom Parkstreifen auf den Fahrstreifen sein Ausparkmanöver abbrechen, wenn sich auf dem Fahrstreifen "was tut"?

"Nachträglich erkennbar" ist so ne Sache. Frage ist ja, in welcher zeitlichen Reihenfolge sich die Fahrzeuge bewegt haben.

 

Im konkreten Fall klingt es klar danach, dass die Bet 01 (Opel) hätte warten müssen bis sie Platz zum Ausparken hat. Vermutlich (!) hat sie es wie die meisten Rückwärtsgefahren-Unfallveruracher gemacht und nicht ausreichend nach hinten geschaut.

 

Zwei Dinge, die manchen immer wieder schwer fallen: 1. Rückwärtsfahren ohne jemanden zu gefährden, 2. Einfahren in den fließenden Verkehr :)

 

 

Ich hab mal nach einem Unfall eine mündliche Verwarnung wegen Verstoßes gegen § 1 StVo erhalten. War absolut gerechtfertigt. Wieso ging so etwas hier nicht?

 

Allg. Sorgfaltspflicht (§1 StVO) geht eigentlich immer.

Ich würde hier zwischen §9 (5) StVO Rückwärtsfahren und §10 StVO wählen. Letzteres ist einschlägiger.

 

Natürlich kann sowas auch noch nachträglich geahndet werden, es sei den die/der Betroffene wurde bereits vor Ort verwarnt (auch mündlich) und hat die Verwarnung angenommen. Prinzip: "Man kann nur einmal für eine Tat bestraft werden."

 

Grundsätzlich liegts im pflichgemäßen Ermessen des PolBea, was er daraus macht. Warum im konkreten Fall nicht geahndet wurde, kann ich nicht beurteilen. MÖGLICH wäre es auf jeden Fall gewesen - und es hätte auch weit über eine mündl. Verwarnung hinausgehen können.

 

>> man tausche "Saab" gegen "Fahrradfahrer" und schwupp ist einer verletzt!<<

 

Gruß, Ole!

  • Autor
@Ziehmy:

was heisst denn nun H.F.??

 

Es gibt da so ein paar Abkürzungen, die unter Fahrlehrern gerne genutzt werden:

 

H.F. = Hohle Frucht (Gesprochen Ha Punkt Eff Punkt)

DNO = Der Nette Onkel = Prüfer

ROR-Regel = Ruhe Oder Raus!!!

RRR = Rechts Ran Raus (bei versiebter Prüfung.....)

RRR = Rechts Ran Raus (bei versiebter Prüfung.....)

mein Fahrlehrer hatte eine Regel für die Fahrschüler:

"wenn ich den Aschenbecher zuschiebe, sagst Du: ach ich bin heute so nervös, können wir die Prüfung nicht wiederholen?"

dann wäre der probant nämlich durchgefallen (weiß nicht, ob das heute auch noch so geht, ist schon ein weilchen her.)

 

P.S: Fahrschulfahrzeug BMW 2002tii automat

>> man tausche "Saab" gegen "Fahrradfahrer" und schwupp ist einer verletzt!<<

 

Klar. Hier ging es glimpflich ab, deswegen vielleicht die Unaufgeregtheit und Verweisung auf die versicherungsrechtliche Entscheidung.

Besten Dank für die Erläuterungen, die Sicht der PolBea erfährt man selten.

 

Gruß vom Troll

  • 2 Wochen später...
  • Autor
any news here ?

 

Nein - noch keine Neuigkeiten....

 

Unser Rechtsanwalt sieht die Hauptschuld auch bei der Gegenseite. Deren Reaktion bleibt nun abzuwarten.....

  • 2 Wochen später...
  • Autor

So, in Sachen Verkehrsunfall SAAB 900 gegen Oppel gibt es Neuigkeiten, oder auch irgendwie eher nicht?!?!?

 

- Unsere Versicherung besteht auf deren Entscheidung, nach einer Quotierung von 50-50 den Schaden beim Gegner (Oppel) zu regulieren. Deren Argumente sind aber völlig aus der Luft gegriffen, unsere Argumentation wird mit keinem Wort erwähnt?!?!?! Da stellt sich mir echt die Frage, wenn man aufgrund dieser Regulierung hochgestuft wird in der Versicherungsprämie, ob dass dass wirklich gerechtfertigt ist!!!

Hier werden Beiträge von Versicherten herausgeworfen.....:mad:

 

- Unsererseits wird der Fall mittlerweile von unserem (sehr guten!) Anwalt vertreten. Von diesem Erfuhren wir bisher nur, dass die gegnerische Versicherung bisher inkeiner Weise geantwortet hat, von der Unfallgegnerin bisher auch keine Forderungen/Rechnungen vorgelegt wurden??!?!?! Der Unfall ist nun schon fast 2 Monate her!

Alles sehr, sehr merkwürdig........:frown:

 

Naja... schau'n wir mal, wie's weitergehen wird!

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