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ra-sc91

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Alle Beiträge von ra-sc91

  1. Stimmt bestimmt. Ab jetzt weiß ich das auch. Bis eben wußte ich es nicht, sorry. Und Schrauben, die ich schon einmal offen hatte, gehen immer wieder auf, die sind nämlich gut gefettet. Nützt aber vor dem ersten Mal nix. Fragt sich noch was der 9000 dafür kann? Soweit ich das beurteilen kann, ist das seine Schraube. Nun zurück zu diesen Quetschdübeln. Ich kenne die Dinger bisher nicht, wie sind die aufgebaut? Lassen die sich entfernen, wenn ich den Schraubenkopf abschneide? Danke Ralf
  2. Pink Floyd im Auto?? Is garnix für die leisen Partien.
  3. Mist, wenn es jetzt in Karlsruhe regnet, regnet es in einer Stunde bei uns auch. Und ich bastle im Freien unterm Auto.
  4. Im Prinzip ganz einfach. Es kommt kein Scheibenwaschwasser, also ist das Ventil kaputt. Ventil kaufen, Bodenverkleidung abbauen, Ventil ersetzen, zusammenbauen, fertig. Heute ist es auch etwas wärmer, prima. Aber wieso muß die dämliche hinterste Schraube der Bodenverkleidung festsitzen??? Von außen kommt man prima ran, aber innen dreht die Mutter mit. Zum gleichzeitigen Schrauben und festhalten bräuchte man zwei Leute. Und ne Ersatzschraube brauche ich wohl auch. Nix mit Planung. Entweder alles wieder zusammenbauen und nächste Woche frisch anfangen, was keinen Spaß macht unter einem am Boden stehenden Auto, oder die Reparatur zieht sich bis Dienstag und das Auto steht. Wirklich nicht schlimm, aber könnte nicht irgendwannmal irgendwasmal problemlos laufen??? Grüßle Ralf
  5. Hätte mal einer Google bemühen sollen: http://www.rundhauber.com
  6. Wäre auch mein Wunsch. Aber vielleicht arbeitet ja noch jemand dran. Warten wir`s ab.
  7. Einspruch, ich hatte auch früher schon kräftige Oberschenkel. Wo steht das Auto eigentlich? Ich würde gern kucken kommen. Ralf
  8. Ich würde doch über das Urproblem mal nachdenken. Wieso wurde der LimaRegler gewechselt? Da gab es doch wohl vorher schon Probleme mit der Elektrik. Womöglich war die Diagnose da schon falsch. Daß der Motor beim Anlassen scheinbar normal durchgedreht wird, aber die Batterie trotzdem zu schwach zum Starten ist, habe ich schon gehabt. Aber vermutlich habt ihr Fremdstarthilfe unter Umgehung der Batterie schon probiert. Ralf
  9. Da könnteste recht haben, ich glaub der Mercedes hieß Kurzhauber.
  10. Bräuchten wir noch jemanden für die Kosten.
  11. Ist der gleiche Motor, oder?
  12. Ich bin nicht der Verkäufer: https://www1.zoll-auktion.de/auktion/item.php?id=fc0514e33ee1a5045f3f352ce31af16f#pdf
  13. Ich bin militanter Nichraucher und hatte mir das Weggehen wegen der ewig verqualmten Restaurants schon vor längerem abgewöhnt. Wegen mir gibt es also keine Umsatzeinbußen. In Württemberg gibt es das Rauchverbot schon eine Weile und ich bin sehr dafür, es wieder abzuschaffen. Früher waren die Raucher unter sich in vernebelten Spelunken. Da husteten sie und müffelten zusammen. Jetzt rauchen die alle in den bisher rauchfreien Außenbereichen. Gingen die Raucher bislang nichtrauchend in die Kneipe und rauchten dort unter Ausschluß der Außenluft, rauchen sie jetzt auf dem Weg dorthin und benebeln die hinter ihnen laufenden. Jeder der auf dem Weg irgendwohin ist, verpestet noch schnell die gute Luft vor mir. Ne danke, früher war es besser. Ralf
  14. Das geht offiziell auch nicht mehr so einfach seit der Änderung der Zulassungsverordnung im März 2007. Nach den neuesten Bestimmungen ist Überführung zum Zweck der Reparatur nur dann erlaubt, wenn ein Mitarbeiter der Werkstatt zumindest mitfährt. Gut, es wird wohl nicht so schnell einer erwischt, aber theoretisch könnt der Werkstatt deswegen die Berechtigung entzogen werden. Also ADAC war wirklich geschickt. Ralf
  15. Hallo. Vor der Restauration ist es mir nicht Angst. Solange mich das Saabforum in die richtige Richtung leitet. Tanks entrosten ist schließlich beim Motorrad nicht anders als beim Auto. Nur wachsen mir meine Autos schon ein wenig über den Kopf, ob ich mir da Zusätzliches aufhalsen sollte? Vielleicht bin ich nicht zu alt für Motorrad, schließlich bin ich nur knapp älter als halb so alt wie Heesters, aber vom Motorrad bin ich doch sehr weit weg. Ich habe nichtmal 50er-Erfahrung. Und der einzige Zweizylinderboxer den ich je hatte, befand sich in der Ente. Ralf
  16. Ich meine, fragen geht schon, ist ja keiner gezwungen zu antworten. Das Thema scheint mir aber von allgemeinem Interesse. Kann ja jedem mal passieren, daß die Kiste streikt. Unter #11 steht was die Polizei zu dem Thema sagt und was wohl so auch stimmt. Ein LKW-Führerschein nutzt auch nichts. Du bräuchtest mindestens einen Schein für 2-Achs-Hängerbetrieb (nicht Doppelachser!). Dann ist es zwar nicht mehr Fahren ohne Führerschein, aber dafür genehmigungsbedürftiges Schleppen, nicht mehr Abschleppen !!! Beste Lösung bei zugelassene Autos ist immer noch ADAC. Ralf
  17. Hä? Du hast wohl mehr Vertrauen in meine Fähigkeiten als ich selbst. Ich beschränke mich doch lieber auf das Restaurieren von Scheibenwaschdüsen. Mit Anleitung aus dem Forum gelingt mir das zufriedenstellend. Ralf
  18. Hallo Hardy. Ich würde nur eine Fahrfähigkeitsrestaurierung machen. Also Technik wieder herstellen und TÜV. Da fallen dann ein paar Probleme weg. Beim Tank bleibt aber immer noch das Problem des Innenrostes. Chrom habe ich noch keinen gesehen, das gab es wohl 1935 selten. Führerschein ist ein größeres Problem, ich bin eigentlich zu alt für Motorrad. Komisch, daß ich eine 125er mit knapp 15 PS fahren darf, eine 198er mit 6 PS dagegen nicht. Egal, wahrscheinlich bleibe ich bei Auto. Ich hatte schon lange keinen 99er mehr. Ralf
  19. Okay, überzeugt. Keine Schiebungen. Die Sache mit dem Nummernschild ging mir auch kurz durch den Kopf. Da war mir der Grad der Illegalität dann doch etwas zu groß. Interessant ist aber auch der Hinweis im Kfz-Brief, siehe Bild.
  20. Hallo Gerd. Genau das war die Frage, danke für die Zusammenfassung. Hier die Lösung: Ich war heute morgen bei der Polizei. Abschleppen ist nur noch zulässig als Nothilfe. Und bei einem nicht zugelassenen Auto kann es keine Not geben. Not ist nur, wenn während des Betriebs ein Schaden eintritt. Somit ist eindeutig klar, daß ein abgeschlepptes Auto zugelassen sein muß. Und es ist auch nicht zulässig, ein defektes Auto von einem privaten Parkplatz aus abzuschleppen. Wenn das Auto nämlich bereits privat gut untergebracht ist, gibt es auch keine Not mehr. Aber der Herr Polizist empfiehlt einen Trick, er meint, man brauche ja niemandem sagen, wo das defekte Auto die Not erlitten hat. Solche Gesetze sind echt sinnvoll, wo sogar die Polizei Umgehungstricks empfiehlt. Jetzt lasse ich das Auto vom ADAC transportieren. Geht aber auch nur, wenn das Auto zugelassen ist. Schleppen ist zwar technisch dasselbe wie abschleppen, aber juristisch nicht und somit völlig nicht erlaubt. Ich frage jetzt nicht, wie sich das alles verhält, wenn ich das defekte Auto mittels Stange vor mir herschiebe. Ralf
  21. Okay, lassen wir mal beiseite, ob das defekte Fahrzeuge zugelassen sein muß und gehen von einem zugelassenen Fahrzeug aus. Die Materie ist eh schon schwierig genug. Darf ich ein defektes zugelassenens Auto 3 km weit zu der Werkstatt abschleppen, wo es repariert werden soll? Müßte doch erlaubt sein, denn das ist meiner Meinung nach nicht schleppen. Nochmal der etwas veraltete Link von oben, der aber wohl den Unterschied zwischen schleppen und abschleppen zutreffend erläutert. http://www.fahrtipps.de/pkw/abschleppen-schleppen.php Also irgendwelche angemessenen Möglichkeiten sollte es für den normalen Autofahrer schon geben, ein defektes Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Zusatzfrage zur Versicherung. Wenn also das abgeschleppte Fahrzeug zugelassen ist, welche Versicherung haftet dann? Zugfahrzeug oder geschlepptes? Auch wenn es mir schwer fällt, kommentiere ich jetzt mal nicht deutsche Gesetzgebung. Viele Grüße Ralf
  22. Zusatzfrage In der Fahrzeugzulassungsverordnung steht: <<<<<< § 3 Notwendigkeit einer Zulassung (1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. <<<<< Und abschleppen darf man nur betriebsunfähige Fahrzeuge. Und wenn ein Fahrzeuge betriebsunfähig ist, kann es nicht in Betrieb genommen werden, weil unfähig. Also zulassungsfrei !!!!!! Oder?????
  23. Hallo Josef und alle. Es ist wohl noch schwieriger. Entscheidend ist wohl, was sich mit der im Mai 2007 geänderten Zulassungsverordnung neu ergeben hat. Für abschleppen brauchte man bisher keinen LKW-Führerschein. Es fragt sich, ob immer noch, nicht zugelassene Autos zur nächsten Werkstatt abgeschleppt werden dürfen. Schleppen ist wieder etwas anderes. Und dann gibt es Stimmen die behaupten, es nicht mehr gestattet, dem eigenen Kunden eine rote Nummer zu überlassen um das Fahrzeug in die Werkstatt zur Reparatur bringen zu können. Wie aber soll das Auto dann in die Werkstatt kommen? `s wird alles schwieriger. Ralf
  24. Hallo. Wie ist die aktuelle Rechtslage beim Abschleppen defekter, nicht zugelassener Autos? Mein Auto hat einen Ölverlust und muß in Reparatur. Das Auto ist nicht zugelassen, aber eindeutig defekt und nicht fahrbereit. Verkehrssicher schon, abgesehen vom nicht funktionierenden Motor. Ich sehe die geltende Rechtssprechung so, daß das Auto unzugelassen zur nächsten Werkstatt abgeschleppt werden darf. http://www.fahrtipps.de/pkw/abschleppen-schleppen.php Stimmt doch? Oder ist das überholt und hat schon mal jemand deshalb Schwierigkeiten gekriegt. Es stimmt schließlich nicht alles was im Internet steht. Zur Einwandverbeugung: Kurzzeitkennzeichen wegen 3 km ist übertrieben. Rote Nummer von Werkstatt geht aus Termingründen nicht. Danke Ralf

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