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Hutzelwicht

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Alle Beiträge von Hutzelwicht

  1. Guten Morgen:hello:
  2. Hutzelwicht hat auf jfp's Thema geantwortet in 99, 90, 900 I
    Das ist regional verschieden. Es gibt Städte und Gemeinden, das ist es so, wie Du geschildert hast, aber im überwiegenden Teil Deutschlands ist das keine Pflichtversicherung. Ähnlich wie bei der Hundehaftpflicht, da gibt es auch Bundesländer, da besteht, wenn man einen Hund hat, versicherungspflicht. Und dann gibt es noch diverse Pflichtversicherungen für bestimmte Berufsgruppen. Versicherungsmakler bekommen z. B. gar keine Zulassung wenn sie keine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorweisen können. Soviel zu OT.
  3. Danke, und: Genau! Sardische Nudeln mit Lammfilet-Ragout. Jam jam jam:top: Guten Morgen!
  4. Ich werde gleich mal was essen gehen............. irgend eine Leckerei aus Sardinien.....
  5. Hutzelwicht hat auf jfp's Thema geantwortet in 99, 90, 900 I
    Ja, da hast Du recht. Daher ist es auch sehr ratsam die Schadensmeldung mit allen erforderlichen Unterlagen so einzureichen, damit das kein krummes Ding wird. Leider gibt es im "Kollegenkreis" viele Vermittler, die das anders sehen. Die unterstützen in der Regel nur dann, wenn es den selbst vermittelten Vertrag betrifft. Wenn der Kunde aber ein umfassendes Maklermandat erteilt hat, dann muss sich der Vermittler auch um Schäden kümmern, die die gegnerische KFZ-Haftpflicht betrifft. Die Rechtsprechung ist da sehr eindeutig.
  6. Hutzelwicht hat auf jfp's Thema geantwortet in 99, 90, 900 I
    Um Gottes Willen, ich werde keinem den Schnellschadendienst empfehlen, wie kommst Du da denn jetzt drauf ? Zudem ist es in keinster Weise branchenüblich den Kunden über den Tisch zu ziehen. So ein ausgemachter Quatsch. Ein großes Problem ist, dass viele Versicherte ihre KFZ-Versicherung über das Internet abschließen. Da sind die Tarife ja viel billiger. Ja, das sind sie, aber leider nicht preiswerter. Wenn es dann zu einem Schaden kommt fallen viele schier aus den Wolken, wenn sie feststellen was sie alles nicht versichert haben. ...............der "permanente Beschiss" kommt doch auch viel zu oft durch den Geschädigten selbst. Denn wenn das Wort "Versicherung" fällt, dann wollen sehr viele Geschädigte "soviel rausholen wie möglich". Wenn die Versicherung schon zahlt "muss da wenigstens noch was bei rausspringen". Das ist nicht der Sinn einer Versicherung. Wenn die einem erst einmal auf die Schliche gekommen sind können die in der Tat sehr unangenehm werden. Oft tragen aber auch die Werkstätten dazu bei das der Versicherer "aufmerksam" wird. Weit über 50 % der Kürzungen beruhen auf unplausible Rechnungen, oder gar Gutachten. Vor Ostern flatterte eine Rechnung einer Werkstatt zu uns zurück mit der Bitte um Klärung. Nun, Demonage der Motorhaube und des rechten Kotflügels. Soweit, so gut. Verbringung des Fahrzeuges zum Lackierer, hmm, die Lackierung hat im selben Betrieb stattgefunden, wie die Reparatur. Lackiervorbereitung........... warum muss das Fahrzeug abgeklebt werden, wenn die Teile demontiert wurden.......... ??? Dann Stundenverrechnungssätze, die mehr als 30 % über denen der Herstellerangaben lagen - ohne Begründung. Da würdest auch Du mal mit der Wimper zucken............ Und dann kommt der Kunde um die Ecke quakt erst, dass die Versicherung nicht alles zahlt und im gleichem Atemzug mault er, dass die Beiträge so teuer sind.
  7. Hutzelwicht hat auf jfp's Thema geantwortet in 99, 90, 900 I
    Ich bin seit mehr als 30 Jahren Versicherungsmakler Glaube mir, ich weiß wie das Geschäft läuft. Leute mit "gefährlichem Halbwissen" sind da natürlich bevorzugte "Beute" der Versicherungsunternehmen. Leider sind viele Leute der Ansicht, dass der Versicherungsbereich ja nicht so schwer sein kann und machen schon bei der bloßen Schadensmeldung eklatante Fehler. Versicherungskaufmann ist ein 3-jähriger Ausbildungsberuf und den Versicherungsfachwirt bekommt man auch nicht mit Handauflegen. Entschuldige Meine Wortwahl, aber hier ist schon wieder so viel Unsinn geschrieben worden............ Die Zusammenstellung der Stiftung Warentest ist für mich nicht neu. Man muss aber im Einzelfall genau hinschauen. Da geht es nicht nur um die KFZ-Haftpflichtversicherung, sondern auch um die Kasko-Versicherung oder im Falle der Tankstelle um die Betriebshaftpflichtversicherung. Und dann muss man den Einzelfall mal genau lesen und dann betrachten warum die Gerichte die Urteile so gefällt haben. Wir halten es grundsätzlich so, dass wir, egal was für ein Schaden eingetreten ist, die Schadensbearbeitung für den Kunden durchführen, weil wir wissen was die Versicherung für eine schnelle und korrekte Schadensabwicklung benötigt. Das klappt in den allermeisten Fällen und ist erheblich schneller als wenn man eine Anwalt einschaltet, der erst die Ermittlungsakte anfordert und dann tätig werden kann. Natürlich gibt es auch Fälle bei denen wir raten einen Anwalt einzuschalten, keine Frage, aber das ist in den seltensten Fällen notwendig.
  8. Guten Morgen:hello:
  9. Hutzelwicht hat auf jfp's Thema geantwortet in 99, 90, 900 I
    .......... ja, da hast Du leider Recht............
  10. Guten Morgen:hello:
  11. Hutzelwicht hat auf jfp's Thema geantwortet in 99, 90, 900 I
    Ich glaube ich muss hier mal mit einem Irrtum aufräumen: Wenn ein KFZ-Unfall passiert ist und der Unfallgegener Schuld hat, dann ist das ein Haftpflichtschaden, soweit ist das ja klar. Nun hat man als Geschädigter Anspruch auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands seines Fahrzeuges. Man hat, und das ist wohl immer noch ein großer Irrtum, KEINEN Anspruch auf eine Geldleistung! Diese kommt nur zum Tragen, wenn beim Unfall auch ein Personenschaden eingetreten ist. Dann wird der Parsonenschaden (mangels anderer Alternativen ) in einer Geldleistung abgefunden. Versicherungen rechnen also nicht auf alle nur möglichen Arten runter, sondern machen das, was in den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die KFZ-Haftpflichtversicherung steht. Wenn ich mich dann auf das Angebot der Versicherung einlasse nach Gutachten abzurechnen, dann ist weder die MwSt. angefallen, das Fahrzeug wurde nicht zum Lackierer verbracht und die Preisaufschläge für schwierige Ersatzteilbeschaffung ist auch nicht angefallen. Ein Ersatzwagen für die Zeit der Reparatur war auch nicht vonnöten. Wenn diese Kosten nicht angefallen sind, warum sollen die dann erstattet werden? Es kann zudem durchaus sein, dass die eine oder andere Versicherung bei einem z. B. 20 Jahre alten Fahrzeug den neuen Kotflügel mit der Neulackierung als Wertverbesserung betrachtet. Daher ist bei unseren älteren "Schätzchen" ein Wertgutachten zu haben immer ratsam. Gerade was z. B. die 902, 9-3-I die frühen 9-5 oder die 9000er angeht reicht die Bandbreite von Jahreswagenzustand bis Ranzkarre. Und was den Anwalt angeht: Da weigern sich ( verständlicherweise ) mittlerweile auch einige Versicherungen, diese Kosten zu übernehmen, wenn die Schuldfrage so eindeutig war, dass es gar keinen Anwalt bedurft hätte. Auch hier besteht immer noch der Irrtum, man hätte das Recht als Geschädigter sofort einen Anwalt auf Kosten der gegnerischen Versicherung einzuschalten.
  12. Ich begrüße Sie aufs Herzlichste:hello:
  13. Guten Morgen........ und frohe Ostern!
  14. Guten Morgen:hello:
  15. Tach auch!
  16. Guten Morgen !
  17. Guten Morgen, hier gab es Bodenfrost.............
  18. Moinsen......... :biggrin:
  19. Guten Morgen:hello:
  20. Naja, kann man so formulieren, letztendlich wurde Dir aber die Projektmitarbeit gekündigt.
  21. Guten Morgen:hello:
  22. Guten Morgen, der Verband der Terroristenvögel Deutschland tagt seit 3 Tagen vor unserem Schlafzimmerfenster. Waren es gestern noch die Talibanmeisen so haben sich heute morgen die Amseln angeschrien.
  23. Heute begrüße ich Sie ausgesprochen herzlich und freue mich Ihnen meine allerherzlichsten Glückwünsche auf diesem Wege zum Geburtstag zu übermitteln! ..............okay, malen ist wirklich nicht meine Stärke............
  24. Guten Morgen:hello:
  25. Guten Morgen........

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