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Hutzelwicht

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Alle Beiträge von Hutzelwicht

  1. Ich lege morgen aus los. 93er, 95er, 900er, 900 Cabrios...........
  2. Moin moin! Ein schöner grauer Morgen...........
  3. Das sind doch gute Nachrichten! Krank sein ist nämlich Scheixxe. Daumendrück für weitere positive Nachrichten! Wunschglück! Dann es heißt Tagmon früh stehenauf. Schichtfrüh auch aber heißt spät nicht Hausezu.............................
  4. Na, dann hat die gegnerische Versicherung ja gar nicht gezickt..............
  5. Ach Du meine Güte! Jetzt ist der "Kühlschrank-leer CoViD 29664-Virus auch schon kurz vor der holländischen Grenze angekommen! Impfstoff gibt es Gott sei Dank in jedem Supermarkt. Man muss in Regel allerdings wöchentlich nachimpfen...........
  6. Guten Morgen:hello:
  7. Das ist auch ziemlich egal. Sofern der Schaden ordentlich bearbeitet wurde und alle Unterlagen gut zusammengestellt sind weiß in der Regel der Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung dass auf der anderen Seite Jemand sitzt der fachkundig ist. Das gilt für den überwiegenden Teil, der Versicherer, Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel.
  8. Ich stehe keinesfalls auf der Seite der Versicherungen. Ich bin Versicherungsmakler, da habe ich mit einem "bunten Strauß" an Versicherungen zu tun. Wenn der Kunde uns einen Schaden meldet kümmern wir uns darum und stellen der Versicherung ( egal ob es die generische oder die von uns vermittelte Gesellschaft ist ) die Daten und Unterlagen, die für eine präzise Abarbeitung des Schadens notwendig sind, zur Verfügung. Und da kommt es in den seltensten Fällen zu Problemen. Wenn man aber selber Versicherungsexperte ist, alles übers Internet gemacht hat und im Schadenfall ( entschuldige den Ausdruck ) wie Hein Blöd dasteht ist der einzige Ausweg oftmals der Anwalt, der dann helfen muss, weil ich wohl doch nicht so schlau bin wie ich mir das immer gedacht habe. Ich habe hier in der Wortwahl vielleicht nicht den richtigen Ton getroffen, aber das ändert nichts am Sachverhalt. wie ich ihn schon seit über 30 Jahren, immer wieder erlebe. Man mag ja gar nicht glauben wie oft Anwälte versuchen mit uns als Makler die Schadenskorrespondenz zu betreiben. Die sollten eigentlich wissen, dass wir der total falsche Ansprechpartner sind. Und genau wie [mention=3480]Saabfreund[/mention] schon geschrieben hat, oftmals wird die Abwicklung des Schadens durch die Einschaltung eines Anwaltes nicht besser. Natürlich muss jeder seine Erfahrungen sammeln und daraus seine Schlüsse ziehen. Ich halte es so, dass ich von Dingen, von denen ich keine Ahnung oder bestenfalls "gefährliches Halbwissen" habe, die Finger lasse und mir nicht erst einen Experten ins Haus hole wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, sondern von Anfang an seine Dienste nutze.
  9. Guten Morgen:hello:
  10. ............. und er wäscht auch gleich das Auto mit, frage mal Saab-Peter............
  11. .......mach ma.......
  12. Die sind ja eben auch nicht blöd und können rechnen. Bei Deiner Schadensschilderung mag es günstiger gewesen sein hier anstandslos anzuerkennen und zu zahlen. Denn bei der Kostenrechnung des Versicherers wird auch der Schadensbearbeiter berücksichtigt. Und wenn der sich an einen Schaden "festkaut" oder "festkauen muss" oder auch der hauseigene Jurist ran muss, können die internen Kosten schnell steigen. Diese Kosten bleiben definitiv beim Versicherer hängen wo hingegen der reine Sachschaden oftmals rückversichert ist.
  13. Guten Morgen:hello:
  14. Habe den Text in der Anzeige mal etwas umgeschrieben: Beschreibung Ich habe Anfang des Jahres eine Anzeige gestartet über EBay-Kleinanzeigen, dass ein Hirn gesucht wird! Für mich Bj. 76! Sollte lackiert und zusammengebaut werden! Darauf hin hat sich der „ Daniel „ aus Olfen gemeldet und meinen Kopf angeschaut! Er könnte das machen, wäre Hirnforscher und Professor in Oer-Erkenschwick! Hätte einen guten Lacher auch! Hat ein gutes Angebot gemacht! Wir wurden einig! Ende Januar hat er meinen hohlen Kopf mit Anhänger abgeholt nach Oer-Erkenschwick, wo er( angeblich) ein kleines Krankenhaus hat! Hat mich mehrmals hingehalten, plötzlich wurde er krank?!! Ich wollte mein Hirn sehen! Keine Antwort! Der ist spurlos verschwunden und mein Hirn auch! Auf diesem Wege versuche ich herauszufinden, wo er und mein Hirn seien könnten! Bei EBay-Kleinanzeigen ist er angeblich nicht zu finden, obwohl er unter Daniel 70 Anzeigen gestartet hat! In Olfen ist er nicht zu finden und in Oer-Erkenschwick auch nicht!! Wer kann mir helfen? Wäre dankbar dafür!
  15. Das ist ein Standardschreiben, was immer bei Unfällen rausgeht..............
  16. [mention=7566]Cameo[/mention] Die Wertminderungsfrage kümmert Dich auch nicht, das ist eine Sache der Leasinggesellschaft und der generischen Versicherung. Da würde ich ganz vorsichtig sein und erst einmal nicht dazwischenfunken. Nein, das ist nicht richtig. Mit dem Hinweis auf die Schadensminderungspflicht kann die Versicherungsgesellschaft die Übernahme für die Kosten des Anwaltes verweigern wenn der Geschädigte bei klarer Sachlage unnötigerweise einen Anwalt eingeschaltet hat bevor die Versicherung überhaupt reagieren konnte. Das haben wir bei uns im Hause schon erlebt und ich gehe davon aus, dass die Versicherer in Zukunft hier auch genauer hinschauen werden, da sie unter recht hohen Kostendruck stehen.
  17. Die Realität sieht so aus, dass der weit überwiegende Teil der Schäden ordentlich abgewickelt wird. Darüber spricht man aber nicht, man spricht nur dann darüber wenn etwas nicht richtig läuft oder es ( ja das ist leider so ) der eigenen Nase nicht passt. In wenigen Fällen kommt es zu Problemen. Oft auch deshalb weil es immer noch viele Zeitgenossen gibt, die bei einem Schaden, den ihnen ein anderer zugefügt hat, das Dollarzeichen im Gesicht haben. ( Oder die Post vom Unfallgener kommt aus Coburg ) Zudem muss man auch immer differenzieren ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt. Außerdem soll es ja oft auch möglich gemacht werden die Delle oder den Kratzer, mit dem man schon seit einiger Zeit rumfährt, der gegenerischen Versicherung bei der Schadenabwicklung unterzujubeln. Jeder Geschädigte hat auch eine sog. Schadensminderungspflicht. Man darf also die Kosten für einen Unfall nicht unnötig in die Höhe treiben. Für den Geschädigten bedeutet das, dass er keine überteuerten Kfz-Reparaturen erstattet bekommt, lediglich die Reparaturen nach Herstellervorgaben. Auch Rechtsanwälte sollten erst dann eingeschaltet werden, wenn ein Bedarf vorliegt – etwa weil die Schuldfrage nicht eindeutig ist oder die Versicherung des Unfallverursachers den Schaden nicht begleichen möchte. Macht man also in Verbindung mit dem Unfall Rechtsanwaltskosten geltend, obwohl der Unfallverursacher seine Schuld eingestanden hat und zahlt die Versicherung anstandslos, muss sie die Anwaltsgebühren nicht bezahlen.
  18. Moinsen:hello:
  19. Hutzelwicht hat auf Theodor's Thema geantwortet in 9000
    Mist.......... habe ich nicht gesehen...........
  20. Guten Morgen, wolkenloser Himmel aber ein wenig kalt................... [mention=10656]Inuit[/mention] Ich nehme gerne einen:coffee:
  21. Ich wiederhole mich da echt gerne: Woher weißt Du denn jetzt schon, dass es mit der gegnerischen Versicherung lange Diskussionen gibt? Und wenn die Leasinggesellschaft informiert ist wird die selbst schon aufpassen, dass da auch eine entsprechende Wertminderung angesetzt wird. Die steht nämlich der Leasinggesellschaft zu und nicht Dir.
  22. Bei mir war er sogar vorgestern schon da! Vielen Dank, ist wieder toll geworden. Einen habe ich am gleichen Tage auch schon verschenkt!
  23. Boh, ich verstehe das einfach nicht: Was bitteschön soll der Anwalt hier denn machen? Es gibt noch nicht mal ein Gutachten. Worum soll sich der Anwalt kümmern? Die Post aufmachen und ggf. die Zahlung entgegennehmen? Man kann doch erst einmal abwarten wie sich die Dinge entwickeln. Der Sachverhalt ist doch recht eindeutig und klar. Wenn die Abwicklung der gegnerischen Versicherung nicht zufriedenstellend ist kann man doch immer noch einen Anwalt einschalten. Zudem hast Du hier die GAP-Deckung vereinbart.Wo ist denn da das Problem ? Wenn die Glühbirne im Haus kaputt ist holst Du doch auch nicht gleich den Elektriker........ Und das Argument Zeit ist, zumindest aus meiner Sicht.............. wenn man im Gegenzug Ladesäulen suchen und dort warten kann bis der Wagen wieder aufgeladen ist............
  24. Guten Morgen, wrde gleich mal ins Büro nach Lüneburg fahren. Ist ja keiner da, da kann ich die Coronaregeln wohl einhalten............
  25. Muss nicht auf jeden Fall ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht übernehmen. Wenn die gegnerische Versicherung das Gutachten des Sachverständigen akzeptiert ( egal ob reparaturwürdig oder Totalschaden ) wüsste ich jetzt nicht was hier ein Anwalt noch machen sollte......... So viel Interpretationsspielraum gibt es hier wohl nicht, zumal auch Polizei vor Ort war und den Sachverhalte aktenkundig gemacht hat. Wenn die gegnerische Versicherung Zicken macht kann man ja immer noch einen Anwalt einschalten. Neupreisentschädigung für die ersten 12, 18 oder je nach Tarif 24 Monate gibt es nur in der Kaskoversicherung. Wir haben hier aber einen anderen Schadensverursacher. Und dessen Versicherung interessiert es nicht was in Uwe seinem Versicherungsvertrag steht. Daher ist die GAP-Deckung hier schon recht wichtig, und beim Gewerbeleasing sowieso. In manchen Leasingverträgen ist diese Deckung sogar schon mit vereinbart, da muss man das nicht noch über die Versicherung machen. Im Fall eines Totalschadens oder Diebstahls eines geleasten oder kreditfinanzierten Fahrzeugs muss der Leasing-/Kreditnehmer normalerweise die Restforderung aus dem Finanzierungsvertrag an den Leasing-/Kreditgeber zahlen. Diese liegt oft über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, der von der eigenen Kaskoversicherung (abzüglich Selbstbeteiligung) bzw. der Haftpflichtversicherung der Gegenseite ersetzt wird. Für die Differenz muss der Leasing-/Kreditnehmer selbst aufkommen. Der Differenzbetrag kann abhängig von der Restlaufzeit mehrere Tausend Euro betragen. Die GAP-Deckung übernimmt dieses Risiko und gibt dem Leasing-/Kreditnehmer so Sicherheit vor zusätzlichen Kosten. Die GAP-Deckung kann als beitragspflichtige Ergänzung zur Vollkaskodeckung für Verträge von geleasten oder kreditfinanzierten Fahrzeugen abgeschlossen werden.

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