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Hutzelwicht

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Alle Beiträge von Hutzelwicht

  1. Das ist genau richtig was Du da schreibst. Die Versicherungsbedingungen haben nichts mit der Garagenverordnung zu tun. Bei der Versicherung kommt es in der Tat immer auf das an was geschrieben steht: "in einem für KFZ geeigneten Unterstellraum" oder einfach nur "Unterstellraum" Ich will das mit den Versicherungsbedingungen mal an einem anderen Beispiel festmachen: Es gab jahrelang einen Versicherer in dessen Risikolebensversicherung ( reine Todesfallabsicherung ) im Antrag die Frage gestellt wurde ob der Antragssteller "Zigaretten" rauchen würde. Ein Pfeifen- oder Zigarrenraucher konnte da "nein" ankreuzen und wurde so als Nichtraucher tarifiert. Ein anderer Versicherer hat wiederum gefragt wer "Tabak unter Feuer konsumiert". Wer nun Kautabak konsumiert ist hier auch fein raus Dann kamen die E-Zigaretten auf................. und schon haben sich die Antragsfragen und die Versicherungsbedingungen wieder geändert. Fahrlässigkeit ist im Übrigen in der KFZ-Haftpflichtversicherung immer versichert. Bei grober Fahrlässigkeit wird das schon anders, das haben die "Billigtarife" überwiegend ausgeschlossen. Naja, und Vorsatz kann man nicht versichern. Was die Garagenordnung angeht ist das eine ganz andere Kiste. Wenn der Landwirt die Scheune als "Wagen- und Gerätehalle" gebaut und versichert hat ist meiner Ansicht nach alles okay. Ist das aber eine "Lagerhalle" oder gar ein "Stallgebäude", dann kann es durchaus knifflig werden. Genauso verhält es sich im Übrigen mit den Baurecht..................
  2. Ich zitiere mal aus unserer Unterhaltung und hoffe, dass ich jetzt nicht gegen Datenschutzrechte verstoße: Meine Frage war: Steht in der Versicherungsbedingungen "in einem geeigneten Unterstellraum" oder nur "Unterstellraum".............. das ist hier ein wenig die Gretchenfrage. Die Antwort war: Wörtlich heißt es: ‚Einstellraum‘ und weiter: ‚Ein Einstellraum ist z.B. eine Garage.‘ Das ist alles dazu. Mein Fazit war: ..............na dann kann es auch eine Scheune sein, also ein Raum in den man ein Auto einstellen kann. Das kann die Einzel- oder Doppelgarage, die Sammelgarage oder die Tiefgarage sein. ............oder auch das Wohnzimmer, sofern der Wagen durch die Terrassentür passt....... Allerdings steht in vielen Bundesländern die sog. Garagenverordnung noch im Weg. Hier ist nämlich festgelegt wo man Fahrzeuge unterstellen darf. In Hessen z. B. heißt es: § 20 Abstellen von Kraftfahrzeugen in anderen Räumen als Garagen (1) Kraftfahrzeuge dürfen in Treppenräumen, Fluren und Kellergängen nicht abgestellt werden. (2) Kraftfahrzeuge dürfen in sonstigen Räumen, die keine Garagen sind, nur abgestellt werden, wenn 1.das Gesamtfassungsvermögen der Kraftstoffbehälter aller abgestellten Kraftfahrzeuge nicht mehr als 12 l beträgt, 2.Kraftstoff außer dem Inhalt der Kraftstoffbehälter abgestellter Kraftfahrzeuge in diesen Räumen nicht aufbewahrt wird und 3.diese Räume keine Zündquelle oder leicht entzündlichen Stoffe enthalten und von Räumen mit Feuerstätten oder leicht entzündlichen Stoffen durch Türen abgetrennt sind oder 4.die Kraftfahrzeuge Arbeitsmaschinen sind. Das ist nicht immer so einfach wie es am Anfang aussieht. Ich habe meine Cabrios auch in einer Scheune im Winter stehen.....................................
  3. Ich muss leider passen, andere Termine..........................
  4. Au weia, das habe ich ja total verpennt, ich hoffe ihr kommt auch ohne mich klar..................
  5. Ich begrüße Sie aufs Herzlichste!
  6. Guten Morgen:hello:
  7. .............geht das alles auch dann noch wenn GB aus der EU raus ist?
  8. Erinnerungen werden wach! Ich kann mich noch erinnern als mein Vater mit so einer Kiste das eine oder andere Wochenende Notdienst hatte und ich mit ihm mitgefahren bin............da muss ich so 4 Jahre alt gewesen sein. In den Wagen durfte ich nämlich vorne sitzen und das war damals für so einen kleinen Steppke schon was!
  9. Ich denke man kann ruhig mal zugeben wenn man mal daneben gelegen hat. Und das habe ich nach meiner eigenen Einschätzung seinerzeit.
  10. Hiermit möchte ich mich in aller Form entschuldigen und mich von meinen o. g. Beitrag distanzieren. Ich habe per PN eine Unterhaltung geführt in der man mir ausführlich erklärt hat wie es zu diesem Spendenaufruf gekommen ist. Dafür bedanke ich mich an dieser Stelle auch öffentlich und hoffe, dass man in allen Dingen schnell zu einer guten Lösung kommt.
  11. Ich begrüße Sie aufs Herzlichste:hello:
  12. :laugh: Guten:laugh:Morgen:laugh:
  13. .................noch 3 x Pipi machen, dann heißt es wieder aufstehen....................:biggrin:
  14. Mein Auge ist erfreut die hochwohllöblichen Zeilen lesen zu dürfen..................
  15. Das erfreut mich zu lesen. Ich hoffe es ist genug auch Himbeereis im Haus..............
  16. Ich begrüße Sie aufs Herzlichste! Darf ich mich nach dem Wohlbefinden der Windelfee erkundigen?
  17. Moinsen:hello:
  18. Ich begrüße Sie aufs Herzlichste!
  19. Guten Morgen.........
  20. Moinsen:hello:
  21. Aber türlich doch! Lieben Dank!
  22. Ich brgrüße Sie aufs Herzlichste:hello:
  23. Guten Morgen:hello:
  24. Moinsen, auf in Büro nach Lüneburg!

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