Bist Du Rechtsanwalt, bzw. Volljurist?
Muß ich mal annehmen, denn solch gewagte Äußerungen sollte man wirklich nur von sich geben, wenn man sich absolut sicher ist.
---edit---
Das mit der Abholung scheint so zu stimmen, war mir nicht bewußt.
Hier wird noch einmal genau darauf eingegengen:
Muß der Käufer die Ware zum Verkäufer bringen oder schicken?
Weder noch. Der Verkäufer kann nicht verlangen, daß der Käufer ihm die mangelhafte Ware bringt oder zuschickt. Die Gewährleistungspflicht muß nämlich dort erfüllt werden, wo der Kaufgegenstand "sich vertragsgemäß befindet", mit anderen Worten da, wo der Käufer die Ware hingebracht hat (wenn nicht ausnahmsweise vereinbart ist, daß die Ware nur an bestimmten Orten genutzt werden darf).
Der Verkäufer muß die Ware also i.d.R. am Geschäftssitz bzw. am Wohnsitz des Käufers abholen.
Quelle:
http://www.anwalt24.de/fachartikel/ihre-rechte-beim-kaufvertrag
Der Verkäufer wird sich rausreden und auf die Garantie verweisen, darauf muß man sich aber nicht einlassen.