Anhängelast 9000

Auf jeden Fall hat das bei meinem Anni mit "gleichen" HSN/TSN und der (abgestempelten) Liste meines damaligen FSH geklappt, die ich auch im entsprechenden Fred eingestellt hatte.
Warum dann nicht auch bei einem CC mit gleicher Kennung?
Die moralische, weniger die finanzielle, Wirkung der Umschlüsselung von Euro 2 zu D3 ist eine ungeheure!
 
Falls (!) D3 an der Stelle (was sinnvoll wäre, und wahrscheinlich gerade deshalb auch fraglich) mit Euro3 gleichgestellt werden würde, wäre der praktische Unterschied im Hinblick auf neue Stickoxid-Umweltzonen schon sehr weitreichend.

Aber nochmal zurück zum Thema AHKs:
Besitzen die abnehmbaren orginalen SAAB-AHKs nun eigentlich eine ABE, oder nicht? (Falls ja: Hat diese jemand vorliegen?)
 
Und hier habe ich jetzt noch die org. Mantageanleitung gefunden: http://www.pontus.se/saab/9000/60-12...88-,CS_92-.pdf
Allerdings beantwortet alls dies nicht die Frage nach der ABE, da es meines Erachtens auch im verlinkten Fred bei Vermutungen bleibt. Mal sehen, ob im mal den TÜVer meines Vertrauens darauf ansetzen kann.
 
Ich habe mal nachgesehen.........
91er CC
TSN 323XXXX
Anhängelast gebremst 1200kg
ungebremst 700kg
Zusätzlich eingetragen ist eine AHK, Kugelhals abnehmbar. Für die wurden gebremst 1900kg bis 8 % Steigung eingetragen. Anhänger für Sport- und Freizeitzwecke.Einzelgenehmigung gemäß § 15 FTV erteilt.

Ich habe allerdings bei den Restunterlagen nichts die AHK betreffendes gefunden.
 
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