Anhängelast 9000

:hmpf:Jetzt habt Ihr mich mit Eurer Diskussion aber neugierig gemacht:
Ich habe in den Papieren meines Anni Mj. 97 nachgeschaut:
Da sind schon eingetragen (isch abe gar kein Anhänger un kein Kupplung dafür, noch nie nicht !) :
gebremst 1800 kg, ungebremst 750 kg, sowohl im alten Original-Brief der Erstzulassung, als auch in den durch die Zusatz-Einträge notwendigen Euro-Besch...einigungen
Und weil Behörden auch Spezialisten für unfreiwilligen Humor sind, haben sie in den Papieren gleich auch aus der Farbe amethystmetallic (ungewaschen = schwarz) einfach weiß gemacht! So kann ich jeder Rasterfahndung problemlos entgehen!
 
Zuletzt bearbeitet:
damit liegst Du ja dann lt. Anleitung fast richtig .... nee mal im Ernst, ich kenn das von anderen Fahrzeugen so: Der Eintrag im Feld O.1 "Techn. zul. Anhängelast gebremst in kg" gilt mE fuer bis 12% Steigung. Wenn Du mehr willst, gehst Du zum Hersteller/Importeur, da bekommst Du dann eine Bescheinigung ueber Werte fuer max. 10% und/oder 8% Steigung. Der 10% Wert liegt oft 200kg ueber dem 12% Wert, der 8% Wert liegt, wenn man ihn bekommt, das scheint wieder vom Typ abzuhaengen, nochmal 200kg darueber. Das scheint mir das "typische" zu sein, wird ja je nach Hersteller/Modell wieder variieren.

Beispiel mein Familienbomber, ein LPG-C8 mit 103kW: Eintrag 1700kg, Nachtrag (schon ab EZ, aber im Bemerkungsfeld) 1900kg bis 10% Steigung, keine Erhoehung bei 8%, bekommt man wohl auch nicht. (Anmerkung 1: die Diesel-Varianten haben keine hoehere Anhaengelast!, Anmerkung 2: dies betrifft den C8 mit Zulassung fuer 8 Sitze, es gibt ihn auch mit eingetragenen 7 Sitzen, dann sind die Anhaengelast-Werte jeweils um 50kg hoeher.)

Nur das der Gang zum Hersteller, wie Du wissen solltest, nicht mehr möglich ist :mad:
 
Ich habe damals mit meinem 9000 CC B202 i auch schon 9000er mit einem PKW Anhänger gefahren. Kassler Berge etc... war kein grosses Problem. Natürlich geht das mit dem 2,3er turbo besser....

Es geht doch gar nicht darum, dass mein CC mit dem 2,3 FPT das locker schafft. Mein Bootsanhänger hat mit Boot rund 1.400 kg. In den Papieren stehen nur die 1.200 kg, auch in den weiteren Anmerkungen steht eben leider nichts von 1.600 oder gar 1.800 kg bis 8 oder 10% Steigung. Daher werden die freundlichen Helfer in grün bzw. blau bei einer Kontrolle eine ganz einfache Rechnung aufmachen: 1.200 kg zzgl. max. 10 % Überschreitung sind 1.320 kg, es hängen aber 1.400 kg dran, also darf ich Strafe zahlen. Das würde ich gerne vermeiden
 
Es geht doch gar nicht darum, dass mein CC mit dem 2,3 FPT das locker schafft. Mein Bootsanhänger hat mit Boot rund 1.400 kg. In den Papieren stehen nur die 1.200 kg, auch in den weiteren Anmerkungen steht eben leider nichts von 1.600 oder gar 1.800 kg bis 8 oder 10% Steigung. Daher werden die freundlichen Helfer in grün bzw. blau bei einer Kontrolle eine ganz einfache Rechnung aufmachen: 1.200 kg zzgl. max. 10 % Überschreitung sind 1.320 kg, es hängen aber 1.400 kg dran, also darf ich Strafe zahlen. Das würde ich gerne vermeiden
Ich hatte nicht dich zitiert. Ich wollte damit nur die Bedenken zerstreuen, dass man mit dem B202 i nicht vernünftig ziehen kann.

Ich habe Papiere von einem CC 2,3 turbo. Ich schaue mal ob und was da eingetragen ist.
 
nix Handbuch --> eingetragen
Wo soll denn das stehen? Habe meinen Kfz-Schein 5x durchgesucht, ich finde da absolut nichts :confused:. Ist allerdings noch der erste von 1997, vielleicht wurde das damals noch nicht eingetragen?

Um die Leistung geht's mir gar nicht. Mir geht's darum, das Ganze auf den Untergrund zu bringen - und wenn da hinten zusätzliches Gewicht dranhängt, das träge ist und nur über die zwei Vorderräder des 9000 mit in Bewegung gebracht werden kann, dann ist ab gewisser Last und Steigung Schluss. Egal, ob 100, 120 oder 230 PS.
So verstehe ich auch Saabfreunds Beitrag: das Gespann in Bewegung zu halten, um die Steigung hochzukommen.
Genau das meinte ich. Da gibts schon bei weniger als 10%, nasser Fahrbahn und/oder engen Serpentinen Probleme mit durchdrehenden Rädern, wo man das Gaspedal wie ein rohes Ei behandeln muß... Und wenn man da mal steht, ist ein Wiederanfahren praktisch nicht möglich :mad:. Diese Erfahrung mussten bei besagtem Campingplatz speziell etliche Caravaner machen, die mitten in der Steigung noch auf den ersten Gang runterschalten wollten bzw mussten. Beim Wollen blieb es dann aber, dafür mussten sie dann Schlepphilfe des Campingbetreibers in Anspruch nehmen :biggrin:.
 
Ich hatte nicht dich zitiert. Ich wollte damit nur die Bedenken zerstreuen, dass man mit dem B202 i nicht vernünftig ziehen kann.

Ich habe Papiere von einem CC 2,3 turbo. Ich schaue mal ob und was da eingetragen ist.

Das wäre toll, mal sehen ob TÜV oder Konsorten da mitspielen :top:
 
Mein 97er Anniversary besitzt eine abnehmbare Anhägerkupplung und hat in den Papieren 1800 / 750 kg eingetragen.
 
...meiner hat gar keine AHK und trotzdem 1800/750 kg eingetragen...:smile:
 
Leider ist in dem Brief des 2,3er CC nix über Anhängerlast eingetragen.

von einem 90er 2,0 turbo habe ich einen Eintrag. 1200 kg/500kg mit Zusatz auf 1600 kg bis 10%...
 
@turbo9000 So eine Kopie habe ich schon mal von StRudel bekommen, da sich die Autos aber zu sehr unterscheiden ist der TÜV-Mensch nicht drauf eingegangen. Schade, aber Danke fürs Nachsehen.
 
@turbo9000 So eine Kopie habe ich schon mal von StRudel bekommen, da sich die Autos aber zu sehr unterscheiden ist der TÜV-Mensch nicht drauf eingegangen. Schade, aber Danke fürs Nachsehen.
Also einen habe ich noch gefunden.

MY 92 2,3 turbo CC.

1800 kg / 750 kg...
 
Dürfte ich Zweifel anmelden bezüglich der HSN / TSN für den CC von Mj.92 ?
Das sind nämlich die Daten meines Anni Mj. 97 mit HSN 9116 und TSN 373
(Aero 97 und Anni 98 hätten TSN 374)
Und laut http://www.autoampel.de/saab-9000-flh-9116-373.html
gabs diese HSN /TSN nur 1993 bis 1998

Zitat: Nur die HSN/TSN identifiziert einen Fahrzeugtypen eindeutig.

Anmerkung zu # 155:
Wie oben schon gesagt, Bürokraten können aus "schwarz" sogar "weiß" machen.
Ich ziehe deshalb meine Zweifel mit Bedauern zurück, denn...
"Was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen."
Faust 1, Studierzimmer. (Schüler)
 
Zuletzt bearbeitet:
Dürfte ich Zweifel anmelden bezüglich der HSN /T SN ?
Das sind nämlich die Daten meines Anni Mj. 97 mit HSN 9116 und TSN 373 (Aero 97 und Anni 98 hätten TSN 374)
Und laut http://www.autoampel.de/saab-9000-flh-9116-373.html
gabs diesen Typ 9000 FLH (CS?) nur 1993 bis 1998.
Sorry,

aber das steht unter den Punkten eingetragen.
MY 92 9000 CC...

Kanst Du noch so zweifeln :tongue:

Kann sein, dass das ein US Reimport ist und so eine falsche Nummer eingetragen wurde...
 
Da sind schon eingetragen (isch abe gar kein Anhänger un kein Kupplung dafür, noch nie nicht !) :
gebremst 1800 kg, ungebremst 750 kg,
Erwartungsgemaess, wie ich sagte, stehen in den Papieren normalerweise die Fahrzeigwerte.
Nur das der Gang zum Hersteller, wie Du wissen solltest, nicht mehr möglich ist :mad:
Gab es da nicht jemanden, der diese Sachen von SAAB Deutschland AG uebernommen hat ? Wedde ? ich mein, das waere hier im Forum kuerzlich diskutiert worden.
Es geht doch gar nicht darum,
doch, darum ging's. D.h. wir waren dahin abgedriftet, welche Parameter fuer die Eintragung wohl eine Rolle spielen....
 
Sorry,

aber das steht unter den Punkten eingetragen.
MY 92 9000 CC...

Kanst Du noch so zweifeln :tongue:

Kann sein, dass das ein US Reimport ist und so eine falsche Nummer eingetragen wurde...

Muss es wohl - ein europäisches Fahrzeug ist es als Modelljahr '92-CC jedenfalls nicht. Für den US-Markt gab's die CC-Version noch ein Modelljahr länger.
 
Muss es wohl - ein europäisches Fahrzeug ist es als Modelljahr '92-CC jedenfalls nicht. Für den US-Markt gab's die CC-Version noch ein Modelljahr länger.
Hier habe ich aber auch schonmal einen 92er CC gehabt. Kann wohl sein, dass der für den Benelux Markt war.
 
Dürfte ich Zweifel anmelden bezüglich der HSN / TSN für den CC von Mj.92 ?
Das sind nämlich die Daten meines Anni Mj. 97 mit HSN 9116 und TSN 373
Ja, die 373 gehört zu späten CS 2,3T. Hatte ich selbst auch als 97er.
 
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