Anhängelast 9000

ICH habe keine ABE dafür.
Da orig. Saab-AHK habe ich die einfach angebaut und die wurde bei der letzten HU nicht beanstandet.
 
Mich würde zunehmend interessieren wieso mein AeroMY96 nur 900kg gebremste Anhängelast hat? Weil es eine Ami-version ist?
Ist die TSN genullt ? Koennte mir vorstellen, dass das beim "Import" passiert ist.

Kann ich beim Aero die 1800 irgendwie eintragen lassen?
Du muesstest die korrekte TSN eingetragen bekommen, dann wuerden dieses Daten sicher auch korrekt uebernommen. Die 900kg ist sicher nur ein Standardwert, wenn zu dem Fahrzeug nichts genaueres bekannt ist.
Dazu benoetigt man glaub ich normalerweise eine Bescheinigung des Importeurs (frueher Saab Deutschland, heute ???). Keine Ahnung, ob Dein StVA das auch mit einer Briefkopie eines identischen Fahrzeugs macht.
 
Gerade mal geschaut, bei mir steht auch 1800kg TSN 0000
 
was man hier so im Forum liest, gibt's da keine feste Regel, was welches StVA macht und was nicht... :)
 
Das liegt vermutlich daran, dass bei den verfügbaren abnehmbaren AHKs ein d-Wert von 5,4 eingetragen ist... Das hat nix mit dem Auto zu tun...
 
Aber die Eintragung bezieht sich ab Werk immer auf's Auto. Bei Eintragung der AHK kann das StVA daran was aendern.
 
Das liegt vermutlich daran, dass bei den verfügbaren abnehmbaren AHKs ein d-Wert von 5,4 eingetragen ist... Das hat nix mit dem Auto zu tun...
Ich komme da rechnerisch nur auf knapp 800kg. Aber egal ich verstehe das vom Prinzip her nicht. Wie kann man dann auf eingetragene 1800kg kommen, wenn das schwächste Glied der Kette nur 800 oder 900 kg hergibt. Und weiterhin verstehe ich nicht, wie die Eintragung von 900kg überhaupt vorgenommen werden kann, wenn wie beim AERO von Saab SP 44 gar keine Kupplung vorhanden ist also auch kein D-Wert zugrunde gelegt werden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dass ist das, was ssason meint, wenn Du mit einer AHK mit fuer den in den Papieren eingetragene Last zu geringem D-Wert beim TUeV ankommst, werden die Dir ein Papier fuer das StVA mitgeben, wo drin steht, dass die max. AH-Last xxxkg sein darf.

Die Eintragung kommt normalerweise aus der ABE/CoC (die 1800/1900kg) und kann vom StVA geaendert werden.

Erstmal waere interessant, wo Deine 900kg herkommen... vielleicht ist es auch nur ein Abtippfehler des importierenden StVAs, denn 1900er gibt's wohl ab und an auch mal beim 9000er.
 
Ich dachte ssason hat geschrieben unsere verfügbaren Saab-AHK hätten einen D-Wert von 5,4 ????
Daraus ergäben sich rechnerisch 770kg .... oder hab ich da was falsch gelesen, gerechnet, oder verstanden?
 
Nicht die verfügbaren, nur die abnehmbaren... Meine starre AHK hat glaube ich 9,2.
 
Das liegt vermutlich daran, dass bei den verfügbaren abnehmbaren AHKs ein d-Wert von 5,4 eingetragen ist... Das hat nix mit dem Auto zu tun...
Die 5,4 waren mir jetzt, als ich nach einer AHK für meinen 98er gesucht habe, auch aufgefallen.
Das 'nette' daran ist, dass ein Blick in meine alten Unterlagen von Aero ergab, dass genau diese Kupplung seit 2007 oder 2008 auch an diesem verbaut, und ohne besondere Einschränkung der Anhängelast eingetragen, war. Und damit habe ich einiges getrailert, u.a. zwei 9k aus dem Pott nach B.
 
Ich bin auch überzeugt, dass da irgendwo ein Schreibtischtäter einen Übertragungsfehler gemacht hat und der falsche d-Wert "nur" ein Papierproblem ist... Was einem aber auch nicht hilft...
 
Der Fehler hält sich aber eben schon seit rd. 10 Jahren. Denn die 5,4 finden sich eben auch bereits in den alten Unterlagen von damals.
Hatte nur offenbar den Prüfer nicht interessiert, und war auch mir erst jetzt beim direkt darauf bezogenen Nachsehen aufgefallen.
 
Den HU Prüfer dürfte das doch nicht interessieren. Das interessiert doch den Sheriff der dich mit Anhänger anhält und dir erklärt, das deine 1800 kg die du gerade hinten dran hängen hast etwa 1000 zu viel sind...
 
Das interessiert doch den Sheriff der dich mit Anhänger anhält und dir erklärt, das deine 1800 kg die du gerade hinten dran hängen hast etwa 1000 zu viel sind...
Ich wuerde denken, dass der geneigte Sheriff nur in die Papiere schaut und mit D-Wert eher nix anfangen kann....
 
Ich wuerde denken, dass der geneigte Sheriff nur in die Papiere schaut und mit D-Wert eher nix anfangen kann....
Dann halt der Gutachter nach nem Unfall... Wie auch immer, im normalen Betrieb wird das vermutlich keiner merken... Aber schwarzfahren ist ja auch nicht erst beim erwischt werden illegal ;-)
 
Das halte ich zumindest für zweifelhaft. Wenn ein aaSV die AHK abgenommen hat, muss sich der geneigte Fahrzeugführer auf die im in Form der ZB I und der darin aufgeführten Daten verlassen können.
Über klar deutbare Angaben zur zul. Anhängelast könnte man sicher noch reden, aber aus erst einmal recht abstrakten "x kN" dann die Werte zu berechnen, kann meines Erachtens keinem Fahrzeugführer zugemutet oder von ihm verlangt werden.
Wenn dies dem Fahrzeugführer obliegen sollte, wäre jegliche Abnahme wirklich völlig für die Katz, da einem Laien eine Sichtabnahme sicher leichter fallen dürfte, als die hier anstehende Berechnung (ohne danach übliche Suchmaschinen zu befragen, hätte ich damit auch nichts anfangen können).
 
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