Bei mir geklaut, auf E*** wiedergefunden - was tun?

Ich drück Dir die Daumen!

Ich würde auf jeden Fall mitbieten und so verhindern, dass die Uhr an jemand anderes geht. Denn auch der mögliche Käufer könnte kein Eigentum an der immernoch gestohlenen Uhr erwerben. Damit hätte dann noch eine weitere Person Probleme, sofern E*** die Auktion nicht rechtzeitig aus dem Netz nimmt.
 
Hallo zusammen!

Hatte bei mir im letzten Sommer einen Einbruch in der Wohnung, dabei wurden - unter anderem - einige Armbanduhren geklaut.
Eine davon habe ich nun auf E*** wiedergefunden. (gut zu erkennen an grösseren Kratzern auf der Rückseite)

Daraufhin die Polizeistelle, welche damals den Fall aufgenommen hat informiert, aber irgendwie scheinen mir die Beamten dort nicht wirklich einen Plan zu haben, was nun zu tun wäre.
Haben auch gesagt, dass dies der erste Fall für sie wäre, bei dem Hehlerware wieder auf E*** auftaucht...
(Ok, geklaut in CH, zum Verkauf eingestellt in D, aber trotzdem... :confused:)
Die Polizei hat nun wohl an E*** ein Fax geschickt, mit der Bitte um Bekanntgabe der Daten des Verkäufers. Aber sie könnten nicht garantieren, dass da rechtzeitig eine Antwort kommt, ansonsten soll ich halt die Uhr ersteigern...
Selbstredend habe ich darauf nicht wirklich Bock, zumal nicht klar ist, ob ich dieses Geld wieder sehe.

Hat wer von euch schon mal einen solchen Fall gehabt?
Was könnte ich noch tun?
Auch noch versuchen mit E*** in Kontakt zu treten und sie auf den Fall aufmerksam machen?

Ohne die ganzen Antworten zu lesen:

Anwalt einschalten und gerichtliche Anordnung (einstweilige Verfügung) veranlassen.
Die Polizei macht nichts!

Mir ist genau dasselbe passiert, wenn ich auf die Polizei gewartet hätte, hätte ich heute noch nicht meine Uhr.

Allerdings kannte ich den Namen und die Adresse des Verkäufers.

Ich würde auf jeden Fall mitbieten, wie schon vorher gesagt, dann kommst Du auf jeden Fall an die Daten des Verkäufers.
Und wie auch schon vorher gesagt: An gestohlenen Gütern kann kein Eigentum erworben werden, also hat der Verkäufer auf jeden Fall ein Problem!
 
Ohne die ganzen Antworten zu lesen:

Anwalt einschalten und gerichtliche Anordnung (einstweilige Verfügung) veranlassen.
Die Polizei macht nichts!
Die Frage ist, ob es sich "lohnt" mit Anwalt und Verfügung, usw., der Streitwert bei der Sache ist nicht höher wie max. EUR 300.
Es handelt sich NICHT um eine Rolex oder so. :rolleyes: Einfach eine schöne 70er Jahre schweizer Marken-Uhr, welche aber auch in besserem Zustand zu bekommen ist (die erwähnten Kratzer auf der Rückseite).
Vielleicht sollte ich einfach mit dem Geld von der Versicherung die gleiche Uhr, in besserem Zustand suchen??
Ich weiss es grad nicht...

Ich würde auf jeden Fall mitbieten, wie schon vorher gesagt, dann kommst Du auf jeden Fall an die Daten des Verkäufers.
Und dann die Polizeistelle im entsprechenden Zuständigkeitsbereich einschalten?
 
na, wenn der Verkäufer solvent ist und in D sitzt, bezahlt er auch gleich Deinen Anwalt.

Kommt ein wenig darauf an, wie Du versichert warst. Ich war total unterversichert und habe die Uhr ohne Ausglechszahlung behalten können. Wenn Du ausreichend versichert warst und die Uhr voll ersetzt bekommen hast, musst Du Dir das überlegen. Bei mir war die Uhr EUR 4.000 wert und da stellte sich die Frage nicht.

Meine persönliche Meinung ist, dass man hier einfach "etwas" unternehmen muss. Vielleicht kann der Weg der Uhr sich zurückverfolgen lassen und dann war's die Geschichte auf jeden Fall wert.
 
... evtl. auch die Versicherung die gezahlt hat mit integrieren ... weiß nicht mal ob das auch eine Pflicht sein könnte.

Einen guten Eindruck hinterlässt es auf alle Fälle!
 
... evtl. auch die Versicherung die gezahlt hat mit integrieren ... weiß nicht mal ob das auch eine Pflicht sein könnte.

Einen guten Eindruck hinterlässt es auf alle Fälle!

Die beste Idee in der Sache überhaupt.
Pflicht würde ich durchaus annehmen.

Vorausgesetzt, die verbuchen die Entschädigung nicht über die Portokasse.
Interessieren die sich und werden aktiv um sich ihre Kohle zurückzuholen, kannst Du Dir die ganzen Fragen (ebay, Polizei, Anwalt) erstmal sparen und zurücklehnen. Ich denke, die wissen sehr gut, wie sie vorzugehen haben.
 
ich habe seinerzeit ebenfalls die Versicherung aus diesem Grunde kontaktiert.
War denen ziemlich schnuppe.... Musste das schon selbst in die Hand nehmen.

Der Gerichtsvollzieher war dann beim e...Verkäufer am 23. 12. Abends und angeblich konnte er die Uhr nicht mehr finden..
 
wenn du gestohlenes gut ersteigerst machst du dich einer straftat schuldig. das hat mal ein bauunternehmer gemacht, dessen bagger gestohlen wurde und bei ebay auftauchte. ER bekam tatsächlich besuch von der polizei und wurde der hehlerei beschuldigt obwohl er bereits vorher die plizei informiert hatte. bitte VOR dem bieten die polizei verständigen
 
ich habe seinerzeit ebenfalls die Versicherung aus diesem Grunde kontaktiert.
War denen ziemlich schnuppe.... Musste das schon selbst in die Hand nehmen.
Genau so ist es auch bei mir.
Habe gerade einen Rückruf vom zuständigen Versicherungs-Mitarbeiter bekommen.

Wert ist zu gering - und wenn die Versicherung aktiv würde, dann bekäme ich die Uhr auch nicht zurück. Diese geht dann zu Handen der Versicherung.

Nachtrag:
.... er muss ja nicht bezahlen.... ;)
Stimmt, daran hab ich noch nicht gedacht. Ich kann ja dann erstmal die Adressdaten der Polizei oder der Staatsanwaltschaft im betreffenden Land weiterleiten.
 
würd' aber nicht mit dem eigenen Account bieten, sondern zweiten (oder 3.) Account anlegen :cool:
 
.... er muss ja nicht bezahlen.... ;)

Wann überschreitet man denn die Grenze zum illegalen Handeln (im Wissen, dass es gestohlene Ware ist)?

Beim Bieten (Kundtun der Kaufabsicht), beim Zuschlag, also der Rückmeldung des Auktionsportals * Sie haben soeben ersteigert* - oder nach Bezahlung und Aushändigung der Ware?

Also *im Färnsähn* - da muss der Kommissar ja immer warten, bis Ware und Geld ausgetauscht sind...:biggrin:
 
wenn du gestohlenes gut ersteigerst machst du dich einer straftat schuldig. das hat mal ein bauunternehmer gemacht, dessen bagger gestohlen wurde und bei ebay auftauchte. ER bekam tatsächlich besuch von der polizei und wurde der hehlerei beschuldigt obwohl er bereits vorher die plizei informiert hatte. bitte VOR dem bieten die polizei verständigen

Warum? Du weißt ja vorher nicht das es Diebesgut ist. Wenn man es vorsätzlich macht wie der Bauunternehmer, sieht die Sache anders aus (wenn man davon ausgeht, dass er nicht zahlen will). Aber warum sollte die Polizei auftauchen (zuerst muß davon ausgegangen werden, dass es im guten Glauben geschehen ist) und Hehlerei ist was anderes.
 
würd' aber nicht mit dem eigenen Account bieten, sondern zweiten (oder 3.) Account anlegen :cool:
Ne, ich werde einen zweiten Account anlegen.
Was würdet ihr machen, einen Account mit dem echten Namen und Adresse hinterlegt oder ein Pseudonym mit fake Adresse. Eigentlich braucht der Verkäufer ja nicht meine Daten zu haben...
Oder könnte das gegen die Regeln von E*** verstossen und somit weitere Probelme schaffen?
 
@steve9000: Ehrlich gesagt halte ich die zitierte Meldung für ein Gerücht. Wenn ich mitbiete, um mein gestohlenes Eigentum zu sichern und Informationen über den mutmaßlichen Täter zu bekommen, halte ich den Vorwurf der Hehlerei für haltlos.

@aero73: Er weiß ja, dass es sich um gestohlenes Gut handelt

@Jon: Ich würde vielleicht ein 2. account anlegen (obwohl Du als Käufer ohnehin kein negatives Feedback fürchten musst, das geht nämlich nicht). Aber ich würde den richtigen Namen und Adresse angeben, denn wenn es später evtl. zu einem Verfahren kommt, fällt Dir eine Falschangabe auf die Füße. Ich meine auch, dass ebay bei Neuanmeldungen ein Passwort per Post verschickt, also müsstest Du auf jeden Fall Zugriff auf die angegebene Adresse haben.

Viel Erfolg!
 
stimmt, bei Neuanmeldungen wird das Passwort mittlerweile per Brief zugeschickt.
Früher gings einfacher :smile:
 
Ich würde vor dem Bieten auf alle Fälle genau checken, ob der VK auch Bieter aus der Schweiz zulässt. Sonst bietet man kurz vor Schluss und das Gebot wird nicht ausgeführt.

Ich verkaufe in die Schweiz nur auf ausdrückliche Nachfrage, da die Zollformalitäten ne ganz schöne Arbeit sind und die Kosten für die Überweisung geklärt werden müssen.
 
stimmt, bei Neuanmeldungen wird das Passwort mittlerweile per Brief zugeschickt.
Früher gings einfacher :smile:
Echt? Dann klappt das mit dem Zweit-Account zeitlich nicht mehr.
Ich verkaufe in die Schweiz nur auf ausdrückliche Nachfrage, da die Zollformalitäten ne ganz schöne Arbeit sind und die Kosten für die Überweisung geklärt werden müssen.
Der Verkäufer schreibt, der Versand könnte von Deutschland oder der Schweiz aus erfolgen. Das heisst wohl, die Person fährt (schmuggelt) nach den Auktionen mit Waren entweder nach Deutschland oder wenn in D beheimatet in die Schweiz...
 
Echt? Dann klappt das mit dem Zweit-Account zeitlich nicht mehr.
Der Verkäufer schreibt, der Versand könnte von Deutschland oder der Schweiz aus erfolgen. Das heisst wohl, die Person fährt (schmuggelt) nach den Auktionen mit Waren entweder nach Deutschland oder wenn in D beheimatet in die Schweiz...


Überall nur Verbrecher ???
 
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