Bei mir geklaut, auf E*** wiedergefunden - was tun?

ich glaube nicht daran, dass sich irgendjemand dazu berufen fühlen wird, Dir hier den Engel der Gerechtigkeit zu spielen :frown:
Habe ich auch nicht gemeint oder erwartet!

fraglich ist sowiso ob Du überhaupt noch Eigentümer bist ( Abtretung an Versicherung?)
Die Versicherung hat kein Interesse, wurde mir auf Nachfrage bestätigt. Wenn sie sich aktiv um die Uhr bemüht hätten - ja, dann ginge sie in den Fundus der Versicherung über.

Die Versicherung hat die Uhr doch bezahlt. Dann könntest Du sie doch mit diesem Geld (oder einem Teil davon) kaufen und dann sollen sich die zuständigen Behörden mit der Geschichte beschäftigen.
Um Rache geht es doch nicht wie ich das sehe.
Werde ich so machen, der Fall geht an die Polizei, wenn ich Glück hab dann kommt die Uhr zurück und wenn nicht - dann halt nicht.
Rache? Ne, definitiv kein Thema!
 
Werde ich so machen, der Fall geht an die Polizei, wenn ich Glück hab dann kommt die Uhr zurück und wenn nicht - dann halt nicht.
Rache? Ne, definitiv kein Thema!

Soll ich mal orakeln?

Hausdurchsuchung unterschreibt bei 300 Öre kein Staatsanwalt, wenn der Verkäufer nicht gerade 27-fach vorbestraft und noch auf Bewährung ist.
Der bekommt ein nettes Schreiben zur Zeugenvernehmung und hat dann 3 Wochen Zeit sich was zu überlegen.
Die Bilder der Uhr waren dann gar nicht von der, die er verkauft hat, sondern die hat er irgendwo im Internet gefunden und nachdem der Ebay-Käufer ja nicht bezahlt hatte, hat er die Uhr dann in der nächsten Kneipe an unbekannt verscherbelt.

Ebensogut möglich ist bei dem Wert aber auch, dass der Staatsanwalt den Vorgang gleich in den Rundordner knüllt und einstellt, ohne dass der Typ je etwas davon erfährt.

Leider ist das in Deutschland so, da musst Du schon einen Polizisten mit "Du" anreden oder in Ebay ein KFZ-Teil aus Polen ersteigern damit Du vor das Strafgericht gezerrt wirst und ein 15-Euro-Knöllchen für Falschparken nicht bezahlen damit Du in den Knast kommst, aber so ein popeliger Einbruch ohne dass Täter samt wasserdicher Beweisführung direkt auf der Polizeiwache abgegeben werden, interessiert doch kein Aas!

Habe selbst schon einen ähnlichen Fall erlebt: Einbruchdiebstahl im Büro inkl. nachfolgender Erpressung, Werte für ca. 10.000 Euro gestohlen und anschließend nochmal 5.000 Euro für die Festplatten und Sicherungsbänder verlangt auf denen die gesamte geschäftliche Buchhaltung war. Eigentlich simpel, hätten ja nur zwei Beamte in Zivil bei der Übergabe der Festplatten und Bänder dabei sein müssen, doch stattdessen rief der begnadete Herr Kommissar tatsächlich einfach mal beim mutmasslichen Täter (ehemaliger Mitarbeiter) an, ob er das denn gewesen sei? (TATSÄCHLICH GENAU SO PASSIERT!)
 
Moin zusammen,

wie oben bereits mehrfach angesprochen wurde:
WER ist eigentlich der Eigentümer der Uhr!?
Die Versicherung die den Schaden reguliert hat ist die Eigentümerin der Uhr, nicht mehr der TS!
Dabei ist es zuerst einmal völlig unerheblich, ob die Versicherung wegen des "geringen Wertes" des Objektes ein eigenes Interesse an der Wiederbeschaffung hat oder nicht, SIE bleibt erstmal Eigentümer!
Sollte der TS die Uhr also ersteigern UND bezahlen, dann geht sie immer noch nicht in sein Eigentum über, da es auch keinen gutgläugigen Erwerb von gestohlenem Gut nach deutschen Recht gibt kann es den schon erst recht nicht geben, wenn dem TS bekannt ist, dass die Uhr gestohlen wurde. Um ein wirkliches Eigentum an der Uhr zu erlangen müsste sich der TS dann auch noch mit der Versicherung arrangieren, sprich, den Schaden da ausgleichen, also ein zweites mal zahlen.

Aufgefundenes gestohlenes Gut muss erst mal dem Eigentümer zurückgegeben werden, also im vorliegenden Fall der Versicherung. Verwunderlich ist das Verhalten der Versicherung in dem Falle, die müsste ein starkes Eigeninteresse daran haben, den Fall zu verfolgen.
Gleiches gilt für die Polizei. Eine Anzeige muss durch diese verfolgt werden!

Gut, das ist alles graue Theorie, die Praxis sieht oft anders aus.
Wenn sich weder Versicherung noch Polizei genötigt sehen in der Sache etwas zu unternehmen, dann würde ich an Stelle des TS mich auch aus der Sache raushalten, wer weiss, in welches Vespennest man da stößt!

Dass der TS auf seine Kosten einen Anwalt einschaltet ist in meinen Augen auch neben der Sache, weil er gar nicht mehr Eigentümer der Uhr ist. Privatrechtlich kann nach meinem Dafürhalten nur der Eigentümer da etwas unternehmen, im vorliegenden Fall also die Versicherung.
Strafrechtlich sieht die Sache wohl anders aus, da kann jeder was machen, also bspw. Strafanzeige bei der Polizei gegen den Verkäufer wegen Hehlerei stellen. Inwieweit der Verkäufer sich dann rausreden kann steht auf einem anderen Blatt. Andererseits könnte durch eine polizeiliche Verfolgung der Sache auch eine riesen Aktion aufgedeckt werden. Ist schon seltsam, dass sich die Polizei nicht interessiert. Wofür steht noch mal das "B" von BRD? Krumme gelbe Obstsorte.........??

Starker Vortrag jedenfalls. Am besten, man hat nix, dann kann einem auch keiner was klauen. Jetzt hat man schon mal einen Geschädigten der sich kümmert, dann lässt man den geschmeidig vor die Pumpe laufen, und das gleich von mehreren Seiten aus.

nachdenkliche Grüße vom
DS
 
...bin zwar kein Jurist, aber könnte mir vorstellen, dass der TS immer noch der rechtmäßige Eigentümer ist. Dies zu erfahren müsste durch einen Anruf bei der Versicherung zu klären sein.

Bei mir war es so, dass ich nur mit einem Bruchteil des Wertes wg. Unterversicherung entschädigt wurde und ich damit immer noch Eigentümer war.
 
@Bondtoys:

Von einer Unterversicherung oder dergleichen hat der TS nichts geschrieben. Also gehe ich mal davon aus, dass die Versicherung -je nach vorliegenden Bedingungen- den Schaden zum Zeitwert bzw. zum Neuwert beglichen hat. Damit hat sie auch die Eigentumsrechte an den gestohlenen Sachen erlangt, weil sie sie ja auch bezahlt hat!

Was man sich diesbezüglich "vorzustellen" hat steht in den einschlägigen §§ des BGB.

mfG
DS
 
Von einer Unterversicherung oder dergleichen hat der TS nichts geschrieben. Also gehe ich mal davon aus, dass die Versicherung -je nach vorliegenden Bedingungen- den Schaden zum Zeitwert bzw. zum Neuwert beglichen hat. Damit hat sie auch die Eigentumsrechte an den gestohlenen Sachen erlangt, weil sie sie ja auch bezahlt hat!

Bin zwar kein Jurist, aber berufl. in Versicherungsdingen recht bewandert und denke daher auch nicht, dass die Versicherung Eigentümer ist. Die kann nämlich mit wiederbeschafften Dingen eben nicht machen was sie will, sondern muss diese dem Versicherungsnehmer eigentlich zurückgeben. "Eigentlich" deswegen, weil es einen Passus gibt, dass selbiger dies nach Ablauf von 4 Wochen nach dem Diebstahl ablehnen und stattdessen die geleistete Entschädigung behalten kann. Formuliert ist auch dies als eine Vertragsleistung der Versicherung und nicht als Folge allegemeinen Rechts. Innerhalb von 4 Wochen (Wiederbeschaffungsfrist) muss der VN aber auf Verlangen der Versicherung eine bereits geleistete Entschädigung zurückzahlen und auch da steht wieder nichts davon, dass irgendwelche Eigentumsrechte dann rückübertragen werden oder der VN sich damit ausdrücklich einverstanden erklärt, sondern lediglich dass eine in diesen 4 Wochen geleistete Entschädigung unter diesem Vorbehalt erfolgt.
Von "Eigentumsrechten" und dergleichen steht da nichts, stattdessen aber von einem "Verwertungsrecht" der Versicherung so der VN seine Sachen nicht zurückhaben möchte.

Darüberhinaus habe ich auch noch nie einen Passus gelesen wie abweichend mit persönlichen Dingen des VN verfahren wird und nun stelle man sich mal vor, die Versicherung ist plötzlich Eigentümerin des PC mit allen Daten auf der Festplatte, dem Akt-Ölgemälde der Ehefrau, pikanten Fotoalben usw. und kann mit diesen machen was sie will?

Ich geh's jetzt also mal von hinten an und denke, dass das alles ganz anders formuliert sein müsste, wenn mit Zahlung das Diebesgut Eigentum der Versicherung würde. Zudem kauft die Versicherung da ja auch nichts (z.B. die Eigentumsrechte), sondern leistet eine "Entschädigung" und insbesondere bei Teilleistung (z.B. Unterversicherung) steht auch wieder nur von "der anteiligen Höhe der Entschädigung" geschrieben und nichts von irgendwelchen Eigentumsrechten.
 
OK Männer´s,

dann war mein Jura Studium wohl für die Katz.....

DS
 
OK Männer´s,

dann war mein Jura Studium wohl für die Katz.....

DS

Drei Juristen haben vier verschiedene Rechtsauffassungen oder wie war das noch gleich? :biggrin:

Nee, mal im Ernst, nur solltest Du Dir vermutlich zu Deinen allgemeinen Rechtskenntnissen und dem BGB auch die Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen und das Versicherungsvertragsgesetz durchlesen und wenn Du dann immer noch der Ansicht bist, dass die Versicherung mit Leistung der Entschädigung das Eigentum an den gestohlenen Sachen erwirbt, dann lasse ich mich sehr gerne eines Besseren belehren und überlege mir schonmal, wie man einen zurückbekommenen, geklauten PC mit äußerst kompromittierenden Bildern und Emails auf der Festplatte werbewirksam in Ebay beschreiben könnte und evtl. dem Versicherungsnehmer eine nette Mail dazu, dass er mitbieten kann?
 
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