Bei mir geklaut, auf E*** wiedergefunden - was tun?

Überall nur Verbrecher ???

Naja, wenn es der gleiche ist, der die Sachen geklaut hat, dann liegt ja nahe, dass er vor dieser Art Schmuggel auch nciht zurück schreckt... :rolleyes:
 
Ich würde vor dem Bieten auf alle Fälle genau checken, ob der VK auch Bieter aus der Schweiz zulässt. Sonst bietet man kurz vor Schluss und das Gebot wird nicht ausgeführt.

Ein vorsichtiges Gebot jetzt könnte diese Frage schon mal klären. Und rein mit vollen Hosen erst kurz vor Ende der Auktion ;)
 
So, die Uhr ist ersteigert...

Der Verkäufer hat eine Adresse in der Schweiz, allerdings mit "c/o". Ich gehe aber mal davon aus, dass er aus Deutschland kommt (seine E*** Artikelstandort ist "Schwarzwald"... und sein "c/o" Ort ist grenznah...)
Bin mal gespannt, was da noch abgeht. :mad:
 
So, die Uhr ist ersteigert...

Der Verkäufer hat eine Adresse in der Schweiz, allerdings mit "c/o". Ich gehe aber mal davon aus, dass er aus Deutschland kommt (seine E*** Artikelstandort ist "Schwarzwald"... und sein "c/o" Ort ist grenznah...)
Bin mal gespannt, was da noch abgeht. :mad:

Wenn Du wilst kannste mir mal die Schweizer Adresse geben,
kläre mal ab ob der da gemeldet ist.
Gruss
 
Nachtrag:

Habe so eben per Mail die Bankdaten (und Adresse in Deutschland) des Verkäufers erhalten.
Wie vermutet, lebt er nicht in der Schweiz, sondern in Deutschland. Daher "c/o" bei der CH-Adresse.

Der Polizist hier, welcher mit meinem Fall betraut ist, ist im Urlaub habe ich heute morgen erfahren.

Wie soll ich weiter vorgehen? In Deutschland eine Strafanzeigestellen wegen Hehlerei stellen?
Wo, bzw. wer ist dafür zuständig?

Vielen Dank für Tipps!!
 
Das kommt jetzt ein wenig darauf an, was Du willst:

Wenn Du die Uhr zurückhaben willst, dann geht das nur über einen Anwalt und eine einstweilige Verfügung, indem Du ihn aufforderst, Dir Dein Eigentum zurückzugeben und ihm gleichzeitig untersagst, es weiterzugeben oder zu verkaufen. Hinweis darauf, dass er das Risiko des Verlustes trägt. Wenn er zahlen kann, dann muss er Dir auch den Anwalt und Gerichtsvollzieher bezahlen.

Wenn Du ihm Schwierigkeiten bereiten willst, auf jeden Fall Anzeige beim nächsten Polizeiposten in Deutschland und Info an ebay.

Viel Erfolg!
 
Wenn Du die Uhr zurückhaben willst, dann geht das nur über einen Anwalt und eine einstweilige Verfügung
Hm - das heisst, wenn ich eine Anzeige bei der Polizei mache, dann kommt die Uhr nicht zurück?? Verstehe ich nun nicht wirklich.

Wenn er zahlen kann, dann muss er Dir auch den Anwalt und Gerichtsvollzieher bezahlen.
Wie soll ich das im Vorfeld sicherstellen? Ich denke, das sehe ich erst, wenn der Anwalt mit seiner Arbeit begonnen hat...

Wenn Du ihm Schwierigkeiten bereiten willst, auf jeden Fall Anzeige beim nächsten Polizeiposten in Deutschland und Info an ebay.
Ebay wurde schon durch die schweizer Polizei informiert, aber die wollten nichts unternehmen.
 
Hm - das heisst, wenn ich eine Anzeige bei der Polizei mache, dann kommt die Uhr nicht zurück?? Verstehe ich nun nicht wirklich..

Nicht automatisch. Hängt aber meines Wissens etwas vom Bundesland ab. Hier in Schleswig-Holstein war die Polizei extrem passiv! Du hast 2 Möglichkeiten: Du lässt das Deinen Anwalt erledigen, das kann eben etwas dauern. Oder Du machst das persönlich. Zunächst per email/ebay Message und dann per Einschreiben als Brief. Nur ab dem Moment ist der Verkäufer im Bilde. Wenn er in gutem Glauben gekauft hat, wird er sicher Kontakt mit Dir aufnehmen, wenn er der Gauner ist, weiß er dann, was Sache ist.
soll ich das im Vorfeld sicherstellen? Ich denke, das sehe ich erst, wenn der Anwalt mit seiner Arbeit begonnen hat....
Kannst Du gar nicht. Dein Anwalt kann evtl. in Erfahrung bringen, ob derjenige eine Eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid) abgegeben hat. Allerdings heisst das nicht, wenn nicht, dass er dann flüssig ist.. Das ist Dein Risiko.
wurde schon durch die schweizer Polizei informiert, aber die wollten nichts unternehmen.
Ich denke, dass die den Ausgang der Ermittlungen abwarten wollen. Die können nicht jeden User sperren, nu rweil jemand behauptet, dass derjenige ein Gauner ist.
War die Uhr bei ebay.ch oder .de eingestellt?
 
Du hast 2 Möglichkeiten: Du lässt das Deinen Anwalt erledigen, das kann eben etwas dauern. Oder Du machst das persönlich. Zunächst per email/ebay Message und dann per Einschreiben als Brief. Nur ab dem Moment ist der Verkäufer im Bilde.
Habe nicht gerade einen Anwalt "zur Hand" und auch keine Rechtschutzversicherung. (Nur eine Verkehrs-Rechtschutz.)
Von dem her denke ich (zur Zeit) nicht, dass dies für mich der beste Weg wäre. Lasse mich aber eines besseren überzeugen...

Gibt es für den Brief an den Verkäufer Textvorlagen auf dem Netz zu finden? Quasi ein Standard-Brief für solche Situationen?
Ist ja nicht unwichtig, dass hierbei alles korrekt formuliert ist.
 
Ich kann Dir nur den Text meiner email geben:

"Da ich der Eigentümer der o.g. Uhr bin, untersage ich Ihnen explizit, diese Uhr, die sich momentan in Ihrem Besitz befindet, an Dritte weiterzugeben oder anderweitig zu veräußern.
Ich weise Sie darauf hin, dass Zuwiderhandlungen strafrechtliche Konsequenzen und Schadensansprüche von meiner Seite nach sich ziehen werden.

Bitte teilen Sie mir mit, wann und wo ich mein Eigentum abholen lassen kann."
 
Du wirst ja die Uhr noch nicht bezahlt haben, oder ?

was spräche denn dann dagegen,
die Uhr ( in Begleitung des einen oder anderen guten, nicht untergewichtigen Freundes :biggrin:) nach Terminvereinbarung beim Verkäufer abzuholen ?

versteh mich nicht falsch,
aber je nach Einschätzung der Situation sowie des Gegenübers beim Treffen kann man sich ja immer noch gütlich einigen, oder eben nicht :cool:
 
versteh mich nicht falsch,
aber je nach Einschätzung der Situation sowie des Gegenübers beim Treffen kann man sich ja immer noch gütlich einigen, oder eben nicht :cool:

...keine schlechte Idee.

Wenn es nicht gütlich geht, kann man ja die Polizei rufen und bei entsprechender Beweislage Deinerseits wird die Uhr zumindest mal beschlagnahmt...
 
Genau, vorsichtig sein!

Und immer im Hinterkopf behalten, daß es nicht klar ist, ob der Ebay-Verkäufer auch der Typ ist, der sie damals geklaut hat...
 
Du wirst ja die Uhr noch nicht bezahlt haben, oder ?
Nein - sicher nicht!! Habe auch nicht auf die Ebay-Mail "ich werde die Bezahlung vornehmen" genatwortet. Von meiner Seite gab es noch keine Reaktion.

aber auf alle Fälle vorsichtig sein, es sind schon Leute wegen geringerer Werte verletzt worden !
Eigentlich würde ich die Sache (auch aus dem oben genannten Umstand) lieber "aus der Ferne" erledigen.
 
dann vergiss es .... :cool: ... tu so, als ob Du die Auktion nie gesehen hättest und fertig.

der Verkäufer wird zwar motzen, aber was soll's, bist eben mal ein Spassbieter gewesen :rolleyes:

ich glaube nicht daran, dass sich irgendjemand dazu berufen fühlen wird, Dir hier den Engel der Gerechtigkeit zu spielen :frown:
 
dann vergiss es .... :cool: ... tu so, als ob Du die Auktion nie gesehen hättest und fertig.

der Verkäufer wird zwar motzen, aber was soll's, bist eben mal ein Spassbieter gewesen :rolleyes:

ich glaube nicht daran, dass sich irgendjemand dazu berufen fühlen wird, Dir hier den Engel der Gerechtigkeit zu spielen :frown:

sehe ich ähnlich, erfolgversprechend ist höchstens der Weg über den Anwalt, alles andere ist eher Zeitverschwendung (auch das meiste der hier abgegebenen gutgemeinten Tipps)

fraglich ist sowiso ob Du überhaupt noch Eigentümer bist ( Abtretung an Versicherung?)

Gruß Thomas
 
Ich halte den Vorschlag, dort persönlich mit "kräftigen Bekannten" aufzutauchen auch nicht gerade für förderlich für sowohl Gesundheit als auch für das Führungszeugnis.
Die Versicherung hat die Uhr doch bezahlt. Dann könntest Du sie doch mit diesem Geld (oder einem Teil davon) kaufen und dann sollen sich die zuständigen Behörden mit der Geschichte beschäftigen.
Um Rache geht es doch nicht wie ich das sehe.
 
Zurück
Oben