Das ist der klassische Einfahrt-Abschuss auf der Autobahn

stimmt !

es ist erstaunlich,
wieviele Textzeilen gefüllt werden,
um nicht einfach mal vom Gaspedal zu gehen.

Leider ist das so einfach nicht. Kurzfristig und für den einzelnen sicher der beste Weg, mit so wtwas umzugehen. Aber der Mensch neigt nun mal dazu, alle vorhandenen Schranken zu durchbrechen, oft nur aus Prinzip und ohne nennenswerten Freiheitsgewinn. In einer Gesellschaft geht das aber nun mal nicht uneingeschränkt. Es ist zwar nicht eines jeden Aufgabe, Erziehung zu betrieben, aber sehr wohl als Teil eines Ganzen daran mitzuwirken. Augen zumachen in solchen Situationen führt dazu, dass der Volvofahrer gelernt hat, vermutlich nicht zum ersten Mal, dieses Verhalten sei angebracht.

So groß ist der Unterschied zum Wegsehen, wenn jemand verprügelt wird auch nicht. Sich im Straßenverkehr mit jemandem anzulegen ist Unsinn und gefährlich, aber geeignete Konsequenzen müssen in meinen Augen folgen, schon alleine um anderen Verkehrsteilnehmern solche Situationen zu ersparen.
 
So groß ist der Unterschied zum Wegsehen, wenn jemand verprügelt wird auch nicht. Sich im Straßenverkehr mit jemandem anzulegen ist Unsinn und gefährlich, aber geeignete Konsequenzen müssen in meinen Augen folgen, schon alleine um anderen Verkehrsteilnehmern solche Situationen zu ersparen.
Ich stimme Dir voll auf zu. Allerdings ist tatsächliches 'Eingreifen' nur im hier erstgenannten Fall rechtlich zulässig - einen Verkehrsrowdy an der nächsten Ampel aus dem Auto zu ziehen nicht.
 
der Unterschied zum Wegsehen

...So groß ist der Unterschied zum Wegsehen, wenn jemand verprügelt wird auch nicht....

ach so,
defensive Fahrweise ist nahe an der unterlassenen Hilfeleistung ? :biggrin:

ja nee, ist schon klar.
da hab ich grad wieder was gelernt
 
Ich halte es persönlich ein wenig mit dem Recht zu Selbstenfaltung.
Wenn jemand seinen Schnitt fahren möchte, also vorschriftsmäßig, so ist dies sein absolutes Recht, an dem ich nicht zu rütteln habe. Aber wenn ich für mich einschätze, dass mir das zu langsam ist und ich an ihm vorbei möchte, dann stelle ich an mich den Anspruch, weder ihn, mich noch andere Verkehrsteilnehmer durch meine "Gesetzesübertretung" zu gefährden.

Im gleichen Zuge erwarte ich, dass derjenige einen gewissen Langmut walten lässt und mich nicht durch gefährliche "Erziehungsmaßnahmen" in die Bredouille bringt. Die Verkehrserziehung obliegt den Uniformierten.
 
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