Ich halte es persönlich ein wenig mit dem Recht zu Selbstenfaltung.
Wenn jemand seinen Schnitt fahren möchte, also vorschriftsmäßig, so ist dies sein absolutes Recht, an dem ich nicht zu rütteln habe. Aber wenn ich für mich einschätze, dass mir das zu langsam ist und ich an ihm vorbei möchte, dann stelle ich an mich den Anspruch, weder ihn, mich noch andere Verkehrsteilnehmer durch meine "Gesetzesübertretung" zu gefährden.
Im gleichen Zuge erwarte ich, dass derjenige einen gewissen Langmut walten lässt und mich nicht durch gefährliche "Erziehungsmaßnahmen" in die Bredouille bringt. Die Verkehrserziehung obliegt den Uniformierten.