Seid gegrüßt,
hatte Metalldetektor in einem anderen thread vor einer Woche
versprochen, mich mal mit Infos zur Lage in Berlin zu melden. Hatte mich zwecks Autokauf mal mit den Leuten vom Senat für Umwelt und Gesundheit zusammengesetzt und dachte, ich müßte nun mal alles "klären" - aber nein: auf heise.de gibt es einen schlauen
Artikel, der fast alle Fragen behandelt. Wenn noch was übrig bleibt - ich habe alle Gesetze mit den Änderungsgesetzen vom 21.9.2007 hier.
Ach ja - wie ich schon anderen Thread meinte gehe ich davon aus, dass die Regelung wegen all der Ausnahmevorschriften verfassungsgemäß ist. Von einer Enteignung ("Enteignung ist die rechtmäßige Entziehung oder Belastung des Eigentums durch einen staatlichen Hoheitsakt zum Wohle der Allgemeinheit") kann kann grundsätzlich keine Rede sein - es fehlt am "Entzug" des Eigentums. Die Begrenzung der Nutzungsmöglichkeit ist ferner nicht so stark, dass das Innehaben des Eigentums zur bloßen Last wird; sprich: man kann noch fast überall damit fahren; man darf es behalten; man darf es verkaufen, vermieten...Und diejenigen, die es besonders hart träfe bekommen Ausnahmeregelungen (Bewohner der Umweltzonen, Oldtimer-Fahrer, Behinderte, sozial Schwache); und ja - es gibt immer jemanden, der durch das Netz der Ausnahmeregelungen fällt und versuchen kann, zu klagen. (mich zum Beispiel - bin Anwohner inmitten Umweltzone, Auto jedoch nicht auf mich sondern bei der Familie in DBR (vgl. Nummernschild links) zugelassen, keine Ausnahme für mich...) Allerdings - man mache sich keine Hoffnungen: das BVerfG wird das Gesetz keinesfalls ganz kippen, sondern höchstens dem Gesetzgeber aufgeben, die Ausnahmeregelungen in EXTREMFÄLLEN zu ändern.
Und bevor ich jetzt zerpflückt werde, glaubt mir, ich bin kein Lobbyist, "nur" Jurist (hehehe...). Ich habe in dieser Woche meinen 900i 8V wegen dieser neuen Gesetzeslage
aufgegeben und fühle mich so sehr wie ein Verräter, dass ich ihn jetzt sofort besuchen fahre...