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........................ (Und ja: für die Nennung von Fahrzeugen mit Straßenzulassung ist verpflichtend, was im Fahrzeugschein steht...)
Und das Fahrzeug muß doch auch den Daten im Schein verpflichtend entsprechen
Gruß->
Prinzipiell schon... es gibt aber Näherungswerte. Bei fast allen eingetragenen Werten, die ein Min. oder Max. nicht unter- oder überschreiten... Und LCV nannte bereits das Zauberwort: Homologation. Dazu noch ein Gutachten mit Stempel und keiner meckert
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