Frage an die Juristen unter uns

passt der nicht auch in meinen T3 ?

jepp... das passt mit der richtigen Adapterplatte :biggrin:

Hatte mich seinerzeit (bei meinem T3) aber dann für den Audi 5 Zylinden entschieden.....der macht einfach mehr Spaß durch den netten 5E Sound...... ohhh je...ist das schon alles lange her :rolleyes:
 
Also wenn es denn dann doch gar nicht mehr geht....
dann bin ich gerne bereit dich von der Last zu befreien... :biggrin: :biggrin:

weißer Neid kommt hoch... nach meinem nächsten Lottogewinn hab ich auch einen :rolleyes:

halbwegs gute Pagoden fangen so bei 22-26.000.- € an.....sehr gute Fahrzeuge liegen auch schon bei dem doppelten. "Mirbach" in Hamburg hat einen 71ger 280SL in Taubenblau für 72.000.- Euronen verklingelt :eek: okay, der war auch überrestauriert und besser als neu.....

Sachen gibt`s :smile:
 
By the Way: Es handelt sich bei dem Motor leider nicht um ein SAAB-Triebwerk. Ist ein FORD 2.9i V6 24V Cosworth (BOA) Motor um den es hier geht. Also sicher nicht für Interesse von euch.

in den schuppen zum trecker und nach 5 jahren als rarität verkaufen

passt der nicht auch in meinen T3 ?





@Stefan(24v), heb ihn für mich auf :eek:

@stephan(aero270), du hast grad ein neues Projekt gewonnen :smile::smile:

@klaus, hilfe willkommen ....
 
Wäre noch das Problem mit der Eigentumsfrage. Ach nee, die ganz "Schlauen" warten ja einfach 10 Jahre...
 
Ford V6 im VW T3

Hallo zusammen!

@ Norbert!

Jepp, der passt.....und wie!!!! Als VW noch keine "großen" Machinen im Angebot hatte haben viel VW-Bus Fahrer (schlimmes Wort) die Ford V6 in ihre Wagen gebaut. Es waren damals zwar nur die 2.9i 12V mit 145 PS aber die haben auch richtig Spaß gemacht.

Na, wär das nicht ein Projekt für dich...84 VW T3 mit einem V6 2.9i 24V Cosworth, 276Nm und 195PS :biggrin: :biggrin: :biggrin: Wobei, geben tut es das schon. Habe schon einen VW-Schrauber online bei der Verkabelung unterstützt.

Wenn dein Umbau fertig ist kannst du mit dem Teil und Wohnwagen nach Griechenland fleigen :wink: Fast schneller als wie mit dem Cabrio :biggrin: :biggrin: :biggrin:

@ Stephan!

Och.....Ich helf auch :wink: :wink: Kenn die Kabelbelegung dieser Maschine auswendig und weis auf was für "Kleinigkeiten" man achten muss. Ich noch schöne alte, robuste Technick. Einen Computer oder sowas wie einen Tech 2 braucht man da nicht. Diese Motoren laufen sobald 12V am Steuergerät anliegt, egal was für Fehler gemeldet werden :wink: (übertrieben gesagt...)

Du musst den Motor ja nur einpassen, einen Auspuff basteln und Motorträger bauen. Adappterplatte für das Getriebe kann ich besorgen :biggrin: :biggrin: :biggrin:

Wenn die Winterreifenzeit um ist habt ihr doch wieder ne Menge Zeit, bevor es langweilig wird oder ich wieder nerve :biggrin: :biggrin: :biggrin:
 
Ich habe mich lediglich angeboten, diesen Motor für ihn zwischen zu lagern und ihm eventuell beim Einbau zu helfen. Zwischenlagerung deswegen, weil der Versnad nach Österreicht viel teurer war als zu mir.
Wenn er ankommt schreibst Du ihm eine Rechnung über den Betrag der dem Zeitwert des Motors entspricht und bietest ihm an den Betrag in Form eines Motors entgegenzunehmen.
Den verhökerst Du dann gewinnbringend.
/To
 
Hallo zusammen!

@ Taga!

Wenn er ankommt schreibst Du ihm eine Rechnung über den Betrag der dem Zeitwert des Motors entspricht und bietest ihm an den Betrag in Form eines Motors entgegenzunehmen.
Den verhökerst Du dann gewinnbringend.
/To


Sowas in der Richtung hör ich von überall, aber ist das denn auch rechtlich sicher....??? Ich glaub zwar, das dieser Herr sich eh nie wieder melden wird, aber der "Teufel ist ein Eichhörnchen" .... und wenn ich ihn "einfach so" weggebe steht er wie es der Zufall will 2 Tage später vor meiner Tür und will seinen Motor haben....
 
Sowas in der Richtung hör ich von überall, aber ist das denn auch rechtlich sicher....??? Ich glaub zwar, das dieser Herr sich eh nie wieder melden wird, aber der "Teufel ist ein Eichhörnchen" .... und wenn ich ihn "einfach so" weggebe steht er wie es der Zufall will 2 Tage später vor meiner Tür und will seinen Motor haben....
Ich bin auch kein Anwalt....

Ich glaube einigermassen auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du dir von einem Sachverständigen ein Gutachten über den Wert einholst, und eine Rücklage über diesen Wert (abzgl. angemessene Lagerkosten) bereithälst. Mehr kann man sicherlich im Rahmen der "Verhältnismässigkeit der Mittel" o.ä. nicht von Dir verlangen.
/To
 
Hallo zusammen!

@ Norbert!

Jepp, der passt.....und wie!!!! Als VW noch keine "großen" Machinen im Angebot hatte haben viel VW-Bus Fahrer (schlimmes Wort) die Ford V6 in ihre Wagen gebaut. Es waren damals zwar nur die 2.9i 12V mit 145 PS aber die haben auch richtig Spaß gemacht.

Ja, kenne ich, v.a. der Sound war um Einiges besser als im Granada.
 
Adappterplatte für das Getriebe kann ich besorgen

Oder einfach doch in 'nen ollen Taunus packen.
Da hilft dann das Stützlager vom Automatic-Getriebe weiter...
*tüdeldüüüüü*

Oder ging das nur bei den kleinen Scorpio-Motörchen?
Ist schon sooooo ewig her - meine Ford-Schraubereien....
 
I
Ich glaube einigermassen auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du dir von einem Sachverständigen ein Gutachten über den Wert einholst, und eine Rücklage über diesen Wert (abzgl. angemessene Lagerkosten) bereithälst. Mehr kann man sicherlich im Rahmen der "Verhältnismässigkeit der Mittel" o.ä. nicht von Dir verlangen.

Narrisch - oder was?
SV-Kosten übersteigen den Wert des Trümmers.

Einfach blöde stellen und beim örtlichen Fundamt melden.

"Hab da gaaaanz hinten in meiner Garage gefunden..."
"Zettel mit Namen des Eigentümers verschmissen..."

oder noch einfacher
"Keine Ahnung, wem das Ding gehört - mir jedenfalls nicht - und von der Familie weiß auch niemand was..."

Nur mit einem behördlichen Titel, nachdem sich der Eigentümer nach der gesetzten Frist den Verlust nicht gemeldet hat, bist Du rechtlich auf der sicheren Seite.
Und das schönste - die "Fundmeldung" kostet normalerweise nichts.

Die einzige Kunst dabei ist es, einen behördlichen Stubenfurzer zu finden, der sich dazu breitschlagen lässt den Krempel aufzunehmen - weil die Erfolgsaussichten ja erwartungsgemäß gegen Null gehen...
 
Alternativ wäre es möglich, eine Anfrage beim damaligen Versender (Verkäufer) zu stellen. Vom dem kam das Teil ja zu Dir.
Und wenn es zudem ein Händler/Laden/... war, sollte er die Unterlagen über den Käufer noch finden.
Mit dem Käufer dann in Verbindung setzen und abklären.
 
Jepp, der passt.....und wie!!!! Als VW noch keine "großen" Machinen im Angebot hatte haben viel VW-Bus Fahrer (schlimmes Wort) die Ford V6 in ihre Wagen gebaut. Es waren damals zwar nur die 2.9i 12V mit 145 PS aber die haben auch richtig Spaß gemacht.

Na, wär das nicht ein Projekt für dich...84 VW T3 mit einem V6 2.9i 24V Cosworth, 276Nm und 195PS :biggrin: :biggrin: :biggrin: Wobei, geben tut es das schon. Habe schon einen VW-Schrauber online bei der Verkabelung unterstützt.

Jaja, da gibt's doch in Kassel so nen VW-Bus-Freak, der T3 umbaut.. :biggrin:


Zu den 10 Jahren, die hier immer wieder genannt werden: Mir fällt da nur die sogenannte "Ersitzung" (§§ 937 ff. BGB) ein, die damit gemeint sein könnte. Ich denke, dass die hier aber nicht weiterhilft, weil man dazu gutgläubig in Bezug auf das (eigene) Eigentum sein muss! Du weißt ja aber, dass der Motor eigentlich diesem Fordtyp "gehört"..

Ich würde jetzt mal behaupten, dass dieser Typ auch Eigentümer ist. Wie Klaus geschrieben hat, ist das ja ein Kaufvertrag zwischen dem Fordtyp und dem Hamburger Schrotthändler, da braucht man vereinfacht gesagt eine Einigung der beiden (die liegt vor) und eine Übergabe, damit der Fordtyp Eigentümer des Motors wird. Die fehlt zumindest direkt an den Fordtyp. Sie könnte aber trotzdem vorliegen, und zwar über Dich als ... naja.. was auch immer.. :redface: Vertreter, "Geheißperson" (:biggrin: JL900/0, kannst Dich daran noch erinnern? Gibt's in der Praxis nicht mehr, oder? Hoffentlich!!! :eek:), oder doch ein sogenanntes Besitzkonstitut (§ 930 BGB), bei dem dieser Fordtyp sogenannter mittelbarer Besitzer, § 868 BGB, (und damit Eigentümer) ist und Du der unmittelbare Besitzer.
Dafür kommt's jetzt darauf an, was Ihr beide für einen Vertrag geschlossen habt. Ich weiß es nicht, aber ich hätte jetzt mal auf eine Verwahrung (§§ 688 ff. BGB) getippt.

Wenn ich jetzt mal von einer Verwahrung ausgeh, dann hat der Fordtyp ein Rückforderungsrecht. Das verjährt dann in den üblichen 3 Jahren. Allerdings hat er ja auch einen Anspruch aus Eigentum (ich behaupte ja, er ist Eigentümer) und der würde erst in 30 Jahren verjähren..
Andererseits hast Du als Verwahrer einen Rücknahmeanspruch, diese Rücknahme kannst Du auch jederzeit verlangen, wenn Ihr keine bestimmte Zeit vereinbart habt! (Nur wie denn, wenn der Typ nicht ausfindig zu machen ist... :rolleyes: :rolleyes: :frown:)

Was Dich vielleicht noch interessiert: Diese Rückgabe hat nach § 697 BGB bei Dir in der Scheune, also am Aufbewahrungsort, zu erfolgen, Du musst dem Typ nichts hinterher tragen..

Leider hilft Dir dieser Theorie-Kram vermutlich gar nicht weiter (aber mir macht's nun mal - noch - Spaß drüber nachzudenken), weil in der Praxis gibt's ja nun das Problem, dass Du den Typen nicht mehr ausfindig machen kannst. Deine Mühen, den Fordtypen zu finden, ob die ausreichend waren usw., solltest Du den Motor verscherbeln, werden dann vermutlich das Beweisproblem geben, wenn der Kerl irgendwann doch auf der Matte stehen sollte.. :rolleyes:

(Also vielleicht einfach die Idee von Thalion verfolgen, falls Du den Hamburger Schrotthändler noch ausfindig machen kannst und der noch so alte Unterlagen hat..)

Vielleicht fühlen sich ja nun ein paar Juristen hier animiert, mich zu korrigieren.. :smile:

Also falls Du mal eine Antwort von einem Anwalt bekommst, z.B. über diesen Link von JL 900/0, dann würd's mich sehr interessieren, was der gesagt/geschrieben hat!! :smile:

Grüße, Kati

EDIT: Sorry, hatte mir den Namen falsch gemerkt, das war nicht Klaus, das war K-Jettie mit "Einigung und Übergabe".. Und wie gesagt: Ich behaupte, Übergabe liegt auch vor! :-)
 
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