Frage an die Juristen unter uns

@ Stephan!

Och.....Ich helf auch :wink: :wink: Kenn die Kabelbelegung dieser Maschine auswendig und weis auf was für "Kleinigkeiten" man achten muss. Ich noch schöne alte, robuste Technick. Einen Computer oder sowas wie einen Tech 2 braucht man da nicht. Diese Motoren laufen sobald 12V am Steuergerät anliegt, egal was für Fehler gemeldet werden :wink: (übertrieben gesagt...)...

.....es bezog sich eigentlich auf die Tiefere Bedeutung meiner Aussage....:
Nein Norbert ich bau den nicht um !!!:biggrin:

das besprechen wir noch mal bei einem nemea oder trollinger, gell :rolleyes:
 
..."Ersitzung" (§§ 937 ff. BGB) ... sogenanntes Besitzkonstitut (§ 930 BGB) ... mittelbarer Besitzer, § 868 BGB, (und damit Eigentümer) ... Verwahrung (§§ 688 ff. BGB) ... nach § 697 BGB...

...grööööööööööööööhl...

Grenzgenial !!! - Liege unterm Tisch und bediene die Tastatur von unten...

Also - mal abgesehen davon daß Deine Ausführungen absolut zutreffend sind - wird durch diesen Vortrag der prägnante Unterschied zwischen Schraubern und Schraubanleitungsherleitern deutlich.

...pruuuuuuuuuuuuuust...

Nach Abarbeitung dieser Anleitung zur Klärung diskussionswürdiger Rechszweifel steht das Teil garantiert noch nach 30 Jahren in der Scheune - und aus den Einlaßkanälen wachsen PILZE - der Rest ist wegen flächendeckender Vermoosung lediglich noch als biologisch abbaubarer Stubenhocker zu verwenden...

Meintest Du *DAS* mit "Ersitzung"...?
 
...grööööööööööööööhl...

Grenzgenial !!! - Liege unterm Tisch und bediene die Tastatur von unten...

Freut mich, dass Dich meine Beiträge erheitern, mir geht's mit Deinen da (fast) immer anders! :biggrin: :biggrin: :tongue:

- mal abgesehen davon daß Deine Ausführungen absolut zutreffend sind -

Und woher willst DU DAS wissen??? Ich weiß das selbst nicht!!!! Das waren die Vermutungen einer 23-Jährigen!!!

steht das Teil garantiert noch nach 30 Jahren in der Scheune -

Und wenn es das vielleicht sogar MUSS??? :tongue: (Ich glaub's ja nicht, das wär meinem Gefühl nach zu lang..)

Meintest Du *DAS* mit "Ersitzung"...?

Ääähh Nö!! Ersitzung steht so wortwörtlich im Gesetz dafür kann ich nichts! Wie auch nicht für das ganze andere Geschreibsel!!! :biggrin: Das is so, vielleicht nicht in diesem Fall, aber in einem anderen ganz bestimmt! :tongue:
 
juhu, katie, cool bleben, ICH fand deine ausführungen interessant !
 
Und AUßERDEM: Wollte der Stefan24V nicht die Besitzverhältnisse und das, was im Gesetz steht, wissen??? Das hatter nu, ob's passt oder net, muss jemand anderes sagen! :biggrin:

Wo ich Dir Recht geb: Ich hab' mir keinerlei Mühe gegeben, das für Nicht-Juristen verständlich zu schreiben, das ist beim Reden deutlich leichter! Vielleicht hab' ich's inzwischen auch verlernt.. :rolleyes:
 
juhu, katie, cool bleben, ICH fand deine ausführungen interessant !

Dankschee! Fühl mich mal gebauchpinselt! :biggrin: Ich hoff jetzt mal, dass sich die Volljuristen (mir sind mindestens zwei im Forum bekannt) dazu äußern, das würd mich interessieren, ob die mich verhackstücken! :biggrin: Aber die haben das ja als Beruf, da werden sie in der Freizeit, also Saab-Forum u.a., bestimmt keinen Bock auf Juristisches haben, wenn sie sich den ganzen Tag damit rumkloppen.. :rolleyes:
 
Und woher willst DU DAS wissen???

Ganz einfach...

Hab auch schon mal in einer Werkstatt vergessenen Krempel von *irgendjemand* gefunden.
Und dann bei passender Gelegenheit meinen Rechtsverkorkser gefragt, wie es denn mit der Sache weitergehen soll...

In seiner Antwort - kam wie bei Dir - zichdutzendmal ein "§" vor.
Also kannst Du mit Deinen Ausführungen gar nicht sooooo daneben liegen...

Zumindest die Anzahl der Sonderzeichen - mit darauffolgenden Zahlenkolonnen und irgendeinem für Normalos unterhaltsamen Bezug auf Bürgerliche oder sonstige Gesetzbücher - geht schon mal in die richtige Richtung - und lässt auf eine erfolgreich papierse(e)lige Berufskarriere schließen...

*wegduck*
 
Ganz einfach...

Hab auch schon mal in einer Werkstatt vergessenen Krempel von *irgendjemand* gefunden.
Und dann bei passender Gelegenheit meinen Rechtsverkorkser gefragt, wie es denn mit der Sache weitergehen soll...

In seiner Antwort - kam wie bei Dir - zichdutzendmal ein "§" vor.
Also kannst Du mit Deinen Ausführungen gar nicht sooooo daneben liegen...

Zumindest die Anzahl der Sonderzeichen - mit darauffolgenden Zahlenkolonnen und irgendeinem für Normalos unterhaltsamen Bezug auf Bürgerliche oder sonstige Gesetzbücher - geht schon mal in die richtige Richtung - und lässt auf eine erfolgreich papierse(e)lige Berufskarriere schließen...

*wegduck*

Ach soooo.. Tzzzz.. Ich dachte schon ...
Ich hätte Dir mal ne prima Beschäftigung!!! Nimm mal nur ein einziges der vielen Gesetzbücher und zähl die "§", dann weißt Du, warum das was mit Jura zu tun hat (ach so, bitte nicht aus Zufall eines mit "Art." anstatt "§" nehmen! Danke!)!!
Und ich hatte meinen Text zuerst völlig ohne "§" geschrieben!! Dachte nur, ich schreib sie besser dazu, damit evtl. jemand nachlesen kann was ich mein und um klar zu machen, dass ich mir nichts aus den Fingern gesogen hab, sondern dass das irgendwo steht!!! (Gibt ja für Autos auch Schaltpläne, die man anschaut, da nimmt man ja auch nicht jedem Schrauber gleich alles ab, was der/die grad so behauptet zu irgendwelchen Leitungen!!)

Kannst Du Dich vielleicht auch daran erinnern, was Dein Rechtsverkorkser oder -anwender zwischen den Sonderzeichen und Zahlen so gesagt hat? Ich glaub, das könnte nämlich ganz hilfreich und interessant sein!! :tongue:

Und ob und wie und wo und unter welchen Umständen und mit wieviel oder wiewenig Papier und "§" meine papierse(e)lige Berufskarriere stattfinden wird, das trau ich Dir leider nicht zu, einschätzen zu können! Das weiß ich nämlich selbst noch nicht bzw. immer weniger!!
 
Hallo zusammen!

@ Norbert!

Jepp, der passt.....und wie!!!! Als VW noch keine "großen" Machinen im Angebot hatte haben viel VW-Bus Fahrer (schlimmes Wort) die Ford V6 in ihre Wagen gebaut. Es waren damals zwar nur die 2.9i 12V mit 145 PS aber die haben auch richtig Spaß gemacht.

Na, wär das nicht ein Projekt für dich...84 VW T3 mit einem V6 2.9i 24V Cosworth, 276Nm und 195PS :biggrin: :biggrin: :biggrin: Wobei, geben tut es das schon. Habe schon einen VW-Schrauber online bei der Verkabelung unterstützt.


Igitt. Ford im T3.

6-Zylinder ist ja okay, aber wenn dann Boxer.

Und das gab es schon ab 1985. Allerdings nur 12V

Grüßle
Ralf
 
Kannst Du Dich vielleicht auch daran erinnern, was Dein Rechtsverkorkser oder -anwender zwischen den Sonderzeichen und Zahlen so gesagt hat? Ich glaub, das könnte nämlich ganz hilfreich und interessant sein!!

Tjaaaa, also ich erinnere mich noch an den Redeschwall - der abgedruckt in etwa so ausgesehen hätte wie der "Anhang des Merkblattes zur Vertragsgrundlage basierend auf dem fünften Buch des Gesetzes über die Vertragsbedingungen der Kostenzusatzversicherung als Ergänzung der allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankenhauskostenzusatzversicherung"

...Du weißt schon, was ich meine, gell?

Diese siebenhundertvierundneunzig verbraucherfreundlich und allgemein verständlich formulierten Seiten, die beim Abschluß einer privaten Krankenversicherung mit unterschrieben werden - und die nichts anderes beinhalten, als die Aussage:
"Wir zahlen nix - Du zahlst alles..."

Zusammengefasst auf's Wesentliche - war das damals wie folgt:
(R) = Rechtsverdrehbautler
(D) = MeinerEiner Dumpfbacke

(R) "Taugt der Schrott für irgendwas"
(D) "Yipp - steht aber nur blöd in der Ecke rum"
(R) "Dann laß doch liegen, bis der Eigentümer zurück kommt"
(D) "Brauch Ecke für was wichtigeres"
(R) "Dann schmeiß den Schrott vor die Halle und leg 'ne Plane drüber"
(D) "Geht nicht, draußen Regen - danach erst recht Schrott"
(R) "Dann kleb 'nen Zettel an die Wand, Du hättest den Kram zum Fundamt gebracht - und sag vorne im Büro bescheid"

Damals wurden bei uns im Landkreis noch nicht grundsätzlich alle Fundstücke versteigert, sondern es bestand die Möglichkeit gegen einen geringen Lagerkostenobulus die Fundsache nach einer angemessenen Frist selbst auszulösen...

Tja, was soll ich sagen - nach einem halben Jahr war ich stolzer Besitzer einer fast nagelneuen Hilti. Mit *richtig* monstermäßig viel Zubehör im Koffer...

Der Zettel hat noch Jahre danach an der Wand gehangen.
Mit meiner Adresse und Telefon-Nummer.
Und das Fundbüro hatte auch meine Anschrift.

Wäre der rechtmäßige Eigentümer aufgekreuzt und hätte er den Inhalt zutreffend beschreiben können, hätte ich logischerweise das Ding ohne Wenn und Aber wieder rausgerückt. - Aber derjenige kam niemals...
 
...???...!!!...

Hallo zusammen!

@ Norbert!

Jep, so machen wir das. Akohol soll ja gefügig machen :biggrin: :biggrin: :biggrin:

@ Kati!

Danke erst mal für deine Mühen. Klingt für mich so, als wenn ich das Thema am besten vergessen sollte oder das Teil die nächsten 30 Jahre einfach da oben stehen lassen sollte...

Allerdings ist mir da noch was eingefallen. Vielleicht ist das ja der Entscheidende Punkt, der gefehlt hat. Hat ich völlig vergessen, man wird eben älter :tongue: Hat mein Bruder mich gerstern drauf gebracht. Die Motor ist damals zusammen mit Getriebe angeliefert worden. Allerdings hatte der Herr aus Österreich kein Interesse an einem Automatikgetriebe. Dieses hab ich dann demontiert und für ihn verkauft. Das Geld für das Getriebe, es waren nur 100EURO, durfte ich behalten.
Ich wollte es ihm schicken, aber er meinte ich sollte das mal behalten und es als Lagerkosten betrachten.

Ist so jetzt nicht ein "mündlicher Vertrag", das wurde alles am Telefon besprochen, zustande gekommen und somit zählt hier wieder die 3-Jahres-Frist...???

@ Thailon

Leider habe ich auch keine Daten von dem Schrotthändler. Hatte ich auch nie. Der Motor ist von einer Spedition geliefert worden und alles "geschäftliche" hat der Herr selber abgewickelt. Den Lieferschein von damals hab ich natürlich nicht mehr...:frown: Wusste ja nicht, was aus der Sache mal wird...
 
Ich hoff jetzt mal, dass sich die Volljuristen (mir sind mindestens zwei im Forum bekannt) dazu äußern, das würd mich interessieren, ob die mich verhackstücken! :biggrin: Aber die haben das ja als Beruf, da werden sie in der Freizeit, also Saab-Forum u.a., bestimmt keinen Bock auf Juristisches haben, wenn sie sich den ganzen Tag damit rumkloppen.. :rolleyes:

Das glaub ich ehrlich gesagt nicht, daß sich unsere Volljuristen (noch deutlicher) dazu äussern werden. Neben all den Gesetzen und Vorschriften, die für uns Normalsterbliche gelten, müssen die sich auch noch mit dem Standesrecht herumschlagen, das ihnen solche Sachen meiner Kenntnis nach untersagt (Stichwörter sind wohl 'unentgeltliche Rechtsberatung', 'Werbung', 'mandatsübergreifende Beratung' und dergleichen).
 
Kati bekommt, na, sagen wir mal 12 Punkte für ihre Ausführungen und hoffentlich keine Abmahung der RAK Konstanz für unzulässige Rechtsberatung.
 
Andererseits hast Du als Verwahrer einen Rücknahmeanspruch, diese Rücknahme kannst Du auch jederzeit verlangen, wenn Ihr keine bestimmte Zeit vereinbart habt! (Nur wie denn, wenn der Typ nicht ausfindig zu machen ist... :rolleyes: :rolleyes: :frown:)
...
Leider hilft Dir dieser Theorie-Kram vermutlich gar nicht weiter (aber mir macht's nun mal - noch - Spaß drüber nachzudenken), weil in der Praxis gibt's ja nun das Problem, dass Du den Typen nicht mehr ausfindig machen kannst.
Öffentliche Zustellung nach § 132 (2) BGB? In diesem Fall wäre egal, wo der andere sich aufhält.

Die Frage ist nur, was bringt es den Rücknahmeanspruch geltend zu machen? Eigentlich nichts, oder?

Eine weitere Spielerei wäre die Verbindung. Wenn der Motor z. B. in den T3 eingebaut wird, könnte es sein, dass das Eigentum an dem Motor auf den Eigentümer des T3 übergeht und der vormalige Eigentümer nur eine Entschädigung verlangen könnte.

Kenne mich aber eher im Verwaltungsrecht aus.

Auf jeden Fall eine sehr interessante rechtliche Frage. Vielleicht sollte man es aber - wie von einigen angedeutet - eher praktisch sehen.
Wie wahrscheinlich ist schon, dass der andere Fordmensch nach 5 Jahren noch seinen Motor haben will?
 
Wie wahrscheinlich ist schon, dass der andere Fordmensch nach 5 Jahren noch seinen Motor haben will?

Oder womoeglich sucht er seit vier Jahren und 9 Monaten verzweifelt nach deiner Adresse bzw Telefonnummer... :biggrin:
 
Eine weitere Spielerei wäre die Verbindung. Wenn der Motor z. B. in den T3 eingebaut wird, könnte es sein, dass das Eigentum an dem Motor auf den Eigentümer des T3 übergeht und der vormalige Eigentümer nur eine Entschädigung verlangen könnte.

Nur der Besitz kann an eine andere Person übergehen - wer selber nicht Eigentümer ist, kann das Eigentum auch nicht übertragen.




 
Eine weitere Spielerei wäre die Verbindung. Wenn der Motor z. B. in den T3 eingebaut wird, könnte es sein, dass das Eigentum an dem Motor auf den Eigentümer des T3 übergeht und der vormalige Eigentümer nur eine Entschädigung verlangen könnte.

Nur der Besitz kann an eine andere Person übergehen - wer selber nicht Eigentümer ist, kann das Eigentum auch nicht übertragen.
Es geht auch nicht um eine Übertragung des Eigentums, sondern vielmehr um dessen Verlust.

Empfehle die Lektüre von § 947 BGB :wink: Natürlich haben die ehemaligen Eigentümer der Sachen, die in die Hauptsache eingebracht wurden, einen Anspruch auf Schadensersatz aus verschiedenen Anspruchsgrundlagen. Sie haben aber keinen Anspruch mehr auf Herausgabe ihres (ehemaligen) Eigentums. Ob ein Motor ein wesentlicher Bestandteil eines Autos ist (also im rechtlichen Sinne :biggrin:), müsste man jemanden fragen, der sich im Privatrecht besser auskennt als ich - ist auf jeden Fall etwas worüber man lange diskutieren könnte.
 
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