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Gibt es denn irgend etwas Schriftliches, also zweifelsfrei beweisbares zum sog. "Aufbewahrungsvertrag"?
Und was wäre, wenn die Sache, also der Motor, zwischenzeitlich zerstört worden wäre - z.B. durch Rost? Das Risiko dieses "zufälligen Untergangs" müßte der Eigentümer tragen. Eine Schadenersatzpflicht des Verwahrers kann ich nicht erkennen.
Oder was wäre im Falle eines Umzuges des Besitzers? Müßte man den Motor mitnehmen und weiter irgendwo - und dann vielleicht auch noch gegen zusätzliche (Fremd-)Kosten - lagern? MeinerAnsicht nach nicht. Wenn das aber nicht erforderlich ist, braucht man im Umkehrschluss auch jetzt nicht weiter zu verwahren. Ich glaube nicht, dass man eine wertlose Sache (hier liegt auch kein ideeller Wert vor) unangemessen lange aufbewahren muss.
Ich könnte mir auch vorstellen, dass der Eigentümer durch sein Verhalten auch auf sein Eigentum verzichtet haben kann. Sollte der Motor verkauft werden, müßte man im Zweifelsfall den Kaufpreis wieder herausgeben, wenn der urspr. Eigentümer sich wider Erwarten doch mal melden sollte. Eine Verrechnung mit entstandenen Lagerkosten wäre aber sicherlich auch möglich.
baas27
Und was wäre, wenn die Sache, also der Motor, zwischenzeitlich zerstört worden wäre - z.B. durch Rost? Das Risiko dieses "zufälligen Untergangs" müßte der Eigentümer tragen. Eine Schadenersatzpflicht des Verwahrers kann ich nicht erkennen.
Oder was wäre im Falle eines Umzuges des Besitzers? Müßte man den Motor mitnehmen und weiter irgendwo - und dann vielleicht auch noch gegen zusätzliche (Fremd-)Kosten - lagern? MeinerAnsicht nach nicht. Wenn das aber nicht erforderlich ist, braucht man im Umkehrschluss auch jetzt nicht weiter zu verwahren. Ich glaube nicht, dass man eine wertlose Sache (hier liegt auch kein ideeller Wert vor) unangemessen lange aufbewahren muss.
Ich könnte mir auch vorstellen, dass der Eigentümer durch sein Verhalten auch auf sein Eigentum verzichtet haben kann. Sollte der Motor verkauft werden, müßte man im Zweifelsfall den Kaufpreis wieder herausgeben, wenn der urspr. Eigentümer sich wider Erwarten doch mal melden sollte. Eine Verrechnung mit entstandenen Lagerkosten wäre aber sicherlich auch möglich.
baas27