Frage an die Juristen unter uns

Gibt es denn irgend etwas Schriftliches, also zweifelsfrei beweisbares zum sog. "Aufbewahrungsvertrag"?

Und was wäre, wenn die Sache, also der Motor, zwischenzeitlich zerstört worden wäre - z.B. durch Rost? Das Risiko dieses "zufälligen Untergangs" müßte der Eigentümer tragen. Eine Schadenersatzpflicht des Verwahrers kann ich nicht erkennen.

Oder was wäre im Falle eines Umzuges des Besitzers? Müßte man den Motor mitnehmen und weiter irgendwo - und dann vielleicht auch noch gegen zusätzliche (Fremd-)Kosten - lagern? MeinerAnsicht nach nicht. Wenn das aber nicht erforderlich ist, braucht man im Umkehrschluss auch jetzt nicht weiter zu verwahren. Ich glaube nicht, dass man eine wertlose Sache (hier liegt auch kein ideeller Wert vor) unangemessen lange aufbewahren muss.

Ich könnte mir auch vorstellen, dass der Eigentümer durch sein Verhalten auch auf sein Eigentum verzichtet haben kann. Sollte der Motor verkauft werden, müßte man im Zweifelsfall den Kaufpreis wieder herausgeben, wenn der urspr. Eigentümer sich wider Erwarten doch mal melden sollte. Eine Verrechnung mit entstandenen Lagerkosten wäre aber sicherlich auch möglich.

baas27
 
Der, der den Anspruch geltend machen will, muß das Vorhandensein dieses Anspruches beweisen können. Also der mittlerweile 23-jährige, der sein Eigentum herausverlangt.
Das wird vielleicht keine einfache Hürde für ihn sein, wenn er sich schon fünf Jahre nicht mehr darum gekümmert hat.
Grundlage für die Einlagerung war ja ein "Verwahrvertrag". Auch wenn es Nichtjuristen schwerfällt, sich die ganzen Zahlen- und Buchstabenkolonnen hinter den Sonderzeichen durchzulesen, würde ich die Lektüre der §§ 688 ff. BGB empfehlen. (z.B. hier: http://norm.bverwg.de/jur.php?bgb,688)

Dort steht auch, daß eine Aufbewahrung kostenpflichtig ist, wenn dies den Umständen entsprechend zu erwarten ist. Wer lagert einen Motor dauerhaft kostenfrei ein? Ich würde denken, niemand. Deshalb steht dir ein entsprechender Zahlungsanspruch zu, mit dem du auch die Aufrechnung (bis zur Höhe des Wertes des Motors) erklären kannst.
Falls du umziehst, kannst du den Motor auf Kosten des Eigentümers transportieren lassen. Oder den Vertrag (jederzeit) kündigen.

Das würde ich auch jetzt tun. Ich habe nicht ganz alles gelesen, bzw. schon wieder Details vergessen, aber falls das Problem nicht darin besteht, daß Du keine Adresse des Eigentümers hast, würde ich eine Kündigung des Vertrages versenden, die mit der Aufforderung verbunden wird, den Motor bis zum .... (ca. 14 Tage Zeit lassen und das konkrete Datum eintragen!) abzuholen.

Gleichzeitig würde ich androhen, was anderenfalls mit dem Motor geschehen soll, z.B. ihn zu versteigern. Das ganze würde ich mit Einschreiben gegen Rückschein an die Adresse senden. So hast du den Beweis, daß die Kündigung zugegangen ist (und auch darüber, wann sie zugegangen ist).
Anschließend zwei Wochen warten, dann nach Belieben mit dem Motor verfahren. (<- schönes Wort, was?)

Falls die Adresse das Problem ist, würde ich versuchen, diese über das Einwohnermeldeamt des letzten bekannten Wohnsitzes herauszubekommen. Auch das kostet Geld, allerdings nicht furchtbar viel. Evtl. muß man ein "berechtigtes Interesse" darlegen. Das sollte kein Problem sein mit diesem Sachverhalt. Am besten vorher dort anrufen.

Im schlimmsten Fall kann man auch eine "Ersatzzustellung" vornehmen lassen, aber dazu sage ich jetzt mal nichts weiter.



Übrigens: gegen die Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes verstößt nur, wer die "Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig" betreibt! Davon kann ja hier nicht die Rede sein...
 
Eine weitere Spielerei wäre die Verbindung. Wenn der Motor z. B. in den T3 eingebaut wird, könnte es sein, dass das Eigentum an dem Motor auf den Eigentümer des T3 übergeht und der vormalige Eigentümer nur eine Entschädigung verlangen könnte.

Nur der Besitz kann an eine andere Person übergehen - wer selber nicht Eigentümer ist, kann das Eigentum auch nicht übertragen.

Aua.. Wo haste denn das her? Das Zitat mit Motor in T3 meint genau das, was eule mit §§ 947 ff. BGB angedeutet hat.. Und sehr wohl kann jemand von einem Nichteigentümer Eigentum erwerben, es gibt nämlich den sogenannten "gutgläubigen Erwerb" (extra für josef_reich: § 932 BGB :biggrin:)! Da darf die Sache nur nicht "abhanden gekommen" sein, also z.B. geklaut.

Übrigens: gegen die Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes verstößt nur, wer die "Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig" betreibt! Davon kann ja hier nicht die Rede sein...

Hihi.. Kennst Du nicht den Spruch "zwei Juristen, drei Meinungen"??
 
kloar kenne ich diesen Spruch, schließlich habe ich ein paar Jahre als Rechtsanwalt gearbeitet.

Bei meiner Bemerkung zur Rechtsberatung beziehe ich mich aber einfach auf § 1 Rechtsberatungsgesetz. (http://www.gesetze-im-internet.de/rberg/art_1__1.html)

Da gibts nicht viel zu interpretieren, ich habe schlicht den Text zitiert.
 
Aua.. Wo haste denn das her?

Natürlich hast Du Recht!
Das ist das schöne an Foren. Ich könnte niemanden erklären, wie eine Kupplung wirklich funktioniert. Anderen fehlt der tiefere Einblick in das Recht (man mag sich überlegen, was für ein Autoforum wichtiger ist :biggrin: :rolleyes:).

Außerdem ist es bei jedem Thema (egal ob als Jurist, BWLer oder Kfz-Mechaniker) so, dass je tiefer das eigene Fachwissen wird, desto mehr erkennt man, wie wenig man eigentlich weiß.
 
Ich hol den Thread mal aus der Versenkung:

Wer kennt sich mit Geschwindigkeitsüberschreitungen aus?

Ich wurde mit dem Auto vom Chef geblitz (:redface: peinlich), 6 km/h zu viel, innerorts - halb so wild.

Jetzt kam ein Anhörungsbogen mit Verwarnungsgeld in Höhe von 15 EUR.

Ich hab das Geld bezahlt und die Sache schon wieder halb vergessen, jetzt kam der Einwand, ich hätte meine Personalien angeben müssen, damits nicht auf Cheffe zurückfällt?

Ist das denn so? Hat der Chef Nachteile wenn die Verwarnung über seinen Namen läuft?
 
Eigentlich haette Dein Chef das ablehnen muessen und Deinen Namen als Fahrer draufschreiben muessen, vermutlich hat er Dir das ueber den kleinen Dienstweg gegeben.... was eigentlich nicht korrekt ist, aber bei einer "Verwarnung" sollte das mE nicht so schlimm sein?!
 
Kann dem Chef höchstens mal vorgehalten werden, wenn er extreme Ticketzahlen erreicht.
 
Ich hol den Thread mal aus der Versenkung:

Wer kennt sich mit Geschwindigkeitsüberschreitungen aus?

Ich wurde mit dem Auto vom Chef geblitz (:redface: peinlich), 6 km/h zu viel, innerorts - halb so wild.

Jetzt kam ein Anhörungsbogen mit Verwarnungsgeld in Höhe von 15 EUR.

Ich hab das Geld bezahlt und die Sache schon wieder halb vergessen, jetzt kam der Einwand, ich hätte meine Personalien angeben müssen, damits nicht auf Cheffe zurückfällt?

Ist das denn so? Hat der Chef Nachteile wenn die Verwarnung über seinen Namen läuft?

Ist lediglich eine Formalie.

Dein Chef hätte den Bogen ausfüllen und dabei sagen müssen, dass er den Wagen an Dich verliehen hat.

Dann hätte man Dich persönlich angeschrieben.

Sitzt wohl jemand im Amt, der nichts zu tun hat. Einfach anrufen und aufklären. Der zuständige Bearbeiter macht dann eine Notiz und Ende.

Geht ja nicht um Punkte in Flensburg.
 
Verwarnungen kannst Du so viele haben, wie Du möchtest/ blöd bist....
es hat keine Konsequenzen auf die Bußgeldhöhe kommender Strafzettel
und keine Konsequenzen auf Dein Flensburger Sonderkonto.

War aber lustig, diesen Fred mal von Anfang an zu lesen. Kannte ich noch nicht...
 
@all:
Vielen Dank für eure Antworten.
Da sich keine Konsequenzen aus einer Verwarnung ergeben, weder für kommende Verstöße noch für das Flensburger Konto, hat sich die Sache wohl erledigt.


P.S.: Was ist eigentlich aus der Ursprungsfrage geworden?

Wir warten immer noch auf Aufklärung.
 
Stefan hat sich wahrscheinlich für eine Lösung entschieden, die er nicht unnötig veröffentlichen möchte.

Betimmt hat er wieder Platz in seiner Scheune! :biggrin:
 
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