...könntest Du mir das Wertgutachten ... zukommen lassen? ... Das sollte doch reichen.
Kaum.
Zum einen ist dies eine völlig andere Art von Gutachten, zum anderen ist das fragliche Auto vom Vinario bis auf das erlaubt spätere Radio und eben die zeitgenössische Zubehör-Auspuffanlage gänzlich im Originalzustand.
Es entspricht damit der ABE des Herstellers für diesen Fahrzeugtyp von 1984/MJ1985.
Dein Auto hat diese Hersteller-ABE (hier vom Typ des Jahres 1987) seit der Umrüstung auf "neue Achse" und Bremsanlage nicht mehr. Es wurde statt derer später mit der beschriebenen Eintragung in die Fahrzeugpapiere eine Einzel-Betriebserlaubnis erworben, die nur für dieses Fahrzeug gilt.
Das ist eine Änderung einer oder mehrerer Hauptbaugruppen und damit ein Auschlusskriterium für eine H-Abnahme.
Völlig egal ist dabei, ob das damals oder später eine "übliche Änderung/Verbesserung" war und auch späterer Serienstand wurde. Es bleibt ein Umbau von Hauptbaugruppen mit Verlust der originalen ABE. Jedenfalls sieht dies dein Prüfer so. Und hat damit wohl Recht. Schade, dass er keinen Spielraum sieht.
Ich selbst habe inzwischen ein wenig Erfahrung in der Einzelabnahme von älteren Autos gesammelt. Die Lesart der Vorschriften für die Prüfer ist klar eine andere als die für uns Laien.
Mein Rat wäre, die Prozedur bei diesem Prüfer abzubrechen und das Problem einer anderen Prüfstelle mit Erläuterung deines Falles VOR der eigentlichen Prüfung erneut vorzulegen. In der Hoffnung auf den fraglichen Ermessensspielraum.
Ich wünsche dir jedenfalls viel Erfolg!