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Lesen mag den Katalog ja offensichtlich niemand, daher zitiere ich mal zu einer der von dir genannten "Hauptgruppen" daraus:
3.2.4. Bremsanlage ● Nur Originalausführung oder Anlage aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.
An welcher Stelle siehst du da zu dem hier genannten Problem Interpretationsspielraum?
Zig mal gelesen, schon lange zuvor sogar.
Eine mögliche "Interpretation" wäre der Begriff der sog. Fahrzeugbaureihe. Der Prüfer sieht diese hier wohl laut seines Datenblattes bis MJ 1987 einschließlich. MJ 1988 hat bezüglich des Fahrwerks und der Bremsanlage komplett andere Daten.
Sähe er die "Baureihe" als für den 900er generell übergreifend, hätte er ev. Spielraum. Eine Annahme, bestehen kann man darauf wohl nicht.
Und nochmal, ich bin ganz und gar nicht der advocatus diaboli des TÜV und hätte ebenso gern wie alle anderen hier ein gutes Ende für #coretto! Deshalb jetzt Ende hier.
Und denke gerade dran, das Schwedische Wort für Besserwisser? Genau...