Das wäre allerdings ein dicker Hund, da würd ichs mal voll drauf anlegen. Bei Enteignung muss dem Bürger doch ein Ersatz gestellt werden, also ein geräumiger Mietwagen. ..
und Joa, ich würd den Wagen wenn er schon mit Sportfahrwerk und Lederausstattung (im Prinzip ja leicht mitzunehmen, falls etwa ein neuerer SoftTurbo nicht darüber verfügt) gepimpt ist auch nicht wieder auseinanderreißen. Da weißt du doch, was du hast. Wenns allerdings ein 8V ist wäre ein 16Vi ja immerhin eine kleine Steigerung!
"Leider brauche ich wirklich einen Kat - ich will nicht dauernd 5 km von meinem Wohnort entfernt parken müssen. Würde den Nutzwert (auch unter dem Aspekt muß man selbst einen Saab ab und an mal betrachten...) doch arg schmälern."
Gerade einen 900, das nützlichste Auto überhaupt. . .
"Also - selbst wenn man etwa zum Aufladen des Surfboards oder ähnlichem kurz mal "reinschleichen" könnte - keine Lösung auf Dauer. Und auch die Ausnahmelösung wird max. 9-12 Monate betragen - begrenzt auf Autos, die nicht nachrüstbar sind - worunter mein 8V sicher fällt. Leider ist dies aus meiner Sicht auch verfassungsfest - wenn ich dies anders sähe, würde ich gern was tun (ich beschäftige mich seit Jahren beruflich in vielerlei Gutachten an der Humboldt-Uni mit Verfassungsrecht...)"
ausgezeichnet! Dann erörtere doch mal, wenns etwas ausufernder werden sollte auch in einem der Feinstaubfreds (da zB:
http://www.saab-cars.de/showthread.php?t=14063&highlight=feinstaub), inwiefern man dem Bürger die völlige, manchmal sicher berufsbedingte Nutzung seines Eigentums
untersagen will. . .
Also immerhin eilt es nicht wirklich! Das wäre beim 900er-Kauf nämlich möglicherweise folgenschwer.