Sonstiges HU/AU Kein Kat?!

Das erste, naja hatte die nicht eingetragenen 205/50 16 draufgelassen, wollte der Pingel nicht eintragen, (...)
Ihm stehen die Reißen vorn im vorderen Bereich zu weit über?!
(...)
Genau dies hat der Prüfer beim TÜV Süd mir auch gesagt. 195er trägt er ein, 205er nicht. Mit dem gleichen Argument, die 195er waren vorn noch so grade eben abgedeckt.


Das „H“ hat bei mir keinen Unterschied bei der AU gemacht (auch 160PS mit Matrix-Kat). Ob ohne oder mit „H“, immer Meßprogramm „G-Kat“. Im Feld 22 steht allerdings noch von der Eintragung Matrix-Kat „Schadstoffarm Euro2“.
(...) Istwert logischerweise mit 0,57% weit darunter, kennt er so von katlosen Autos nicht, würde auch problemlos die AU für G-Kat schaffen.
(...)
Bei max. 0,5% für G-Kat (s. erstes Bild in #14) würde ich das „problemlos“ so nicht sehen.
 
Bei unserem 9000 Anni ist der Kat etwas mau und liegt 0,1% über dem Maximum. 2027 ist er 30 Jahre alt und kann dann H-Kennzeichen bekommen. Heißt das er wird dann so gemessen als ob er keinen Kat hat?
Ich bin mir sehr sicher, daß hier gerade ein grosses Mißverständnis herrscht.
Und zwar muss man zwischen PKW unterscheiden, die
- ab Werk KEINEN Katalysator hatten
- ab Werk einen Katalysator hatten (d.h. die TSN weist ein Modell mit serienmäßigem Kat aus; geregelt/ungeregelt)

Die Aussage, dass ein PKW, wenn man innerhalb einer HU/AU ein H-Gutachten durchführen läßt, bei der AU dann automatisch nach dem Prüfzyklus "ohne Kat" geprüft werden würde, ist falsch.
Das ergibt sich alleine schon daraus, daß ein erfolgreiches H-Gutachten niemand verpflichtet, seinen PKW anschließend auch tatsächlich als "H" umzumelden.

Eigentlich ist es ganz einfach:
Fahrzeuge mit serienmässigem Kat (laut TSN) müssen alle Grenzwerte einhalten, egal ob die Kiste auf H angemeldet ist oder nicht.
Fahrzeuge mit nachgerüstetem Kat (in den Papieren eingetragen) UND angemeldet auf "H" bedeuten tatsächlich einen Graubereich, weil hier zwei Vorgaben konkurrieren:
1. grundsätzlich müssen bekanntlich alle Systeme, die "technisch relevant" sind (genaue Definition bitte selber nachsehen), bei einer HU funktionieren
D.h. der übliche (!) Prüfzyklus ist dann bei der HU grundsätzlich für PKW mit G-Kat Euro 1 (weil Euro 2 ab Werk nicht möglich war).
2. da es sich bei dem nachgerüsteten (!) Kat aber um eine freiwillige Maßnahme handelt, die (aus welchen Gründen auch immer) in einem betroffenen PKW nicht mehr die Sollwerte liefert, aber auch keine schlechteren Werte als der Serienzustand ohne Kat, soll der Halter nicht schlechter gestellt werden als wenn die Kiste eben keinen Kat hätte, und der Prüfer kann nach eigenem Ermessen einen Prüfzyklus für Fahrzeuge OHNE Kat (d.h. ab Werkszustand) fahren.

Anders würde es sich verhalten, wenn die Kiste eben NICHT auf H läuft, sondern wegen des Nachrüst-Kat steuerlich auf Euro 1 oder Euro 2 geschlüsselt ist. Dann müssen natürlich die Meßwerte immer (!) den entsprechenden Vorgaben entsprechen. Sonst keine bestandene AU.

Wie es sich verhält, wenn die Kiste freiwiilig auf Kat umgerüstet wurde und dies eingetragen wurde (d.h. bessere Emissionswerte liefert), auf H läuft (d.h. die Emissionswerte keine Rolle für die Steuer spielt) und man nun den Kat wieder rausschmeissen, d.h. auf Werkszustand rückrüsten möchte, weiß ich nicht. Wurde schon ein paar mal diskutiert.
Dazu paßt aber die Aussage des Prüfers:
Meine logische Frage, dann könne der Kat ja raus, beantwortete er mit "das will ich so nicht sagen.....man darf das Abgasverhalten nicht verschlechtern....... ja".
Wobei natürlich der Ersatz des Kat durch einen neuen funktionierenden Kat bzw. die Fehlerbeseitigung immer die bessere Lösung ist.

@thadi05 um Deine Frage zu beantworten: nein, er wird natürlich nicht im Zyklus ohne Kat gemessen

@bantansai
Zitat: So weit so gut, der Mensch macht aber keine AU, da das Auto nach seinem Unterlagen Katlos ist.
bei Dir liegt der "Fehler" offenbar darin, daß laut den Unterlagen des Prüfers die TSN Deiner Kiste für ihn keinen Kat ab Werk beinhaltet.
Nach Deinen Aussagen gehe ich aber davon aus, dass Deine Kiste ab Werk einen G-Kat hat, entsprechend die TSN für einen Saab 900 Trubo mit G-Kat hat und auch die Leistungswerte für einen 160 PS Saab 900 Turbo (Km/h, Leistung) eingetragen sind. Und eigentlich müßte dort auch die Emissionsklasse Euro 1 eingetragen sein.
Dann gibt es zwei Möglichkeiten:
- in Deinen Papieren steht eine falsche TSN
- der Prüfer hat sich verguckt

Wie auch immer:
Da die Kiste bereits (!) auf H angemeldet ist UND ab Werk (zumindest für den Prüfer) keinen Kat hatte, spielen die realen Abgaswerte mit dem Nachrüstkat keine Rolle, da die Zulassungsdaten davon NICHT abhängig sind.
Wenn die Kiste NICHT auf H laufen würde, sondern mit normaler Zulassung wegen des Matrix-Kat auf EURO 2 geschlüsselt, wäre es natürlich für den Prüfer anders gewesen und er hätte auch anders geprüft.
Daß die in den Papieren eingetragenenen Leistungswerte nur für Saab 900 FPT mit Kat gelten, scheint der Prüfer elegant ignoriert zu haben.

Und: ich würde an Deiner Stelle den Kat drinlassen. Laut Deinen Papieren (TSN, Leistungswerte) hast Du einen 900 Turbo mit Kat. Also muss der auch eingebaut sein, egal ob H-Zulassung oder normale Zulassung. Völlig unabhängig davon, ob da ein Prüfer bei der HU einen Fehler macht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau dies hat der Prüfer beim TÜV Süd mir auch gesagt. 195er trägt er ein, 205er nicht. Mit dem gleichen Argument, die 195er waren vorn noch so grade eben abgedeckt.


Das „H“ hat bei mir keinen Unterschied bei der AU gemacht (auch 160PS mit Matrix-Kat). Ob ohne oder mit „H“, immer Meßprogramm „G-Kat“. Im Feld 22 steht allerdings noch von der Eintragung Matrix-Kat „Schadstoffarm Euro2“.

Bei max. 0,5% für G-Kat (s. erstes Bild in #14) würde ich das „problemlos“ so nicht sehen.
kommt ja hinzu, er hat das schlicht händisch eingetragen, siehe allein die Drehzahl, das gibt die Trionic gar nicht her.

Ich habe grade nochmal eine AU G-Kat bei einem Freund gemacht.
Da ist CO nicht Messbar also 0,0000 sowohl erhöhter Leerlauf als auch LL.
Ok der hatte aber nur den Datenstand 2018.
 
welche Flansche hat der Kat, weiß das wer auf die Schnelle:-), so ohne Kat interessiert mich schon :-), nur testen!
 
Die Aussage, dass ein PKW, wenn man innerhalb einer HU/AU ein H-Gutachten durchführen läßt, bei der AU dann automatisch nach dem Prüfzyklus "ohne Kat" geprüft werden würde, ist falsch.
Das ergibt sich alleine schon daraus, daß ein erfolgreiches H-Gutachten niemand verpflichtet, seinen PKW anschließend auch tatsächlich als "H" umzumelden.
Es stimmt, das Gutachten alleine führt noch nicht dazu (schon alleine, weil man das Gutachten ja niemandem vorlegen muss), aber nach der Ummeldung auf H-Kennzeichen passiert genau das, auch wenn es falsch ist.
Fahrzeuge mit serienmässigem Kat (laut TSN) müssen alle Grenzwerte einhalten, egal ob die Kiste auf H angemeldet ist oder nicht.
Das stimmt in der Praxis so eben nicht.
Meines Wissens besagt die TSN 9107/334 meines 900, dass er vom Werk her einen 8V Turbo mit Kat und 140 PS hat - geprüft wurde er ausweislich des gezeigten Prüfberichts aber ohne Kat, nachdem er ein H-Kenzeichen trug.
 
... geprüft wurde er ausweislich des gezeigten Prüfberichts aber ohne Kat, nachdem er ein H-Kenzeichen trug.
Wobei ich mir dabei pures Unwissen des Prüfers, dass so eine "alte Karre" schon ab Werk einen Kat hatte, durchaus als ursächlich vorstellen kann.
 
Die AU Geräte verfügen über die Typschlüssel nicht automatisch über die Abgasgrenzwerte. Man muss bei der AU idR noch den Abgasschlüssel eingeben der die Grenzwerte dann beinhaltet.
 
Wäre die mögliche Erklärung, denn bei meinem steht nun bei 14: Oldtimer und bei 14.1: 0098.
Und ein Prüfer, der den Kat entdeckt hat, wird da dann händisch etwas anderes eintragen.

Sinnvoller wäre dann ja, wenn bei der H-Zulassung die alten Abgasdaten grundsätzlich beibehalten und nur da geändert würden, wo eine frühere freiwillige Nachrüstung zurückgebaut wurde.
 
...
Meines Wissens besagt die TSN 9107/334 meines 900, dass er vom Werk her einen 8V Turbo mit Kat und 140 PS hat - geprüft wurde er ausweislich des gezeigten Prüfberichts aber ohne Kat, nachdem er ein H-Kenzeichen trug.
Wie Du weiter unten auch schon dann richtig geschrieben hast:
Der Prüfer hat bei Dir dann (auch) einen Fehler gemacht. Er hätte die AU nach Euro 1 Grenzwerten durchführen müssen.
 
Und wo nimmt der Prüfer diesem im besten Falle, wenn in der 22 nichts dazu steht, her?
Über die TSN kann der Prüfer in seiner Datenbank feststellen. welche Emissionsklasse der zu prüfende Typ ab Werk hat. Die Angabe in 22 ist sekundär (sollte aber normalerweise natürlich übeeinstimmen).

Übrigens: da sich die TSN bei ab Werk katlosen Kisten mit dem nachträglichen Einbau eines Kat nicht ändert, sollte der Prüfer natürlich nachsehen, ob eben ein nachträglicher Einbau vorliegt und eingetragen ist. Und das muss die HU eben auch wieder nach den Grenzwerten mit Kat durchgeführt werden ... siehe oben.
 
Über die TSN kann der Prüfer in seiner Datenbank feststellen. welche Emissionsklasse der zu prüfende Typ ab Werk hat. Die Angabe in 22 ist sekundär (sollte aber normalerweise natürlich übeeinstimmen).

Übrigens: da sich die TSN bei ab Werk katlosen Kisten mit dem nachträglichen Einbau eines Kat nicht ändert, sollte der Prüfer natürlich nachsehen, ob eben ein nachträglicher Einbau vorliegt und eingetragen ist. Und das muss die HU eben auch wieder nach den Grenzwerten mit Kat durchgeführt werden ... siehe oben.
Hm, unseren 92er CS Vollturbo habe ich umschlüsseln lassen. Die Emissionsklasse gab es '92 noch nicht als er rauskam.
 
Hm, unseren 92er CS Vollturbo habe ich umschlüsseln lassen. Die Emissionsklasse gab es '92 noch nicht als er rauskam.
Ich nehme an: auf Euro 2.
Dann steht diese Emissionsklasse jetzt in der ZB Teil I (Schein) Feld (22 ), und deren Grenzwerte müssen bei die AU erfüllt werden.

Was interessant wäre:
ob die Zulassungsstelle bei der möglichen Umschlüsselung auf H/Oldtimer auf ausdrücklichen Hinweis hin die Emissionsklasse auf Euro 1 ändern würde ... weil die Kiste von Werk aus als Euro 1 geschlüsselt war. Könnte man versuchen ... aber ernsthaft?
Am einfachsten (und für die Umwelt auch fein) ist doch der EInbau eines neuen Kat und fertig (solange es noch passende Kat gibt, was für einen CS doch kein Problem ist).

Übrigens in dem Zusammenhang von der KBA Website:
Die Emissionsklasse "0098" mit dem Klartext "OLDTIMER" wurde für alle Fahrzeugklassen, für die eine Emissionsverschlüsselung
vorgesehen ist, eingerichtet. Eine bis zum Zeitpunkt der Anerkennung als Oldtimer für das Fahrzeug ggf. gültige Emissionsklasse
und der dazugehörige Klartext sind in der ZB Teil I Feld (22) zu vermerken. Dies ist deshalb erforderlich, um nachvollziehen zu
können, welchen "Emissionsstand" das Fahrzeug hat.

Genau das, was ich beschrieben habe: nur weil da jetzt "0098" steht (falls man die Kiste als Oldtimer ummeldet), bleibt der Kiste die vorherige tatsächliche Emissionsklasse zugeordnet, die dann auch bei der HU erfüllt werden muss.
 
Über die TSN kann der Prüfer in seiner Datenbank feststellen. welche Emissionsklasse der zu prüfende Typ ab Werk hat. Die Angabe in 22 ist sekundär (sollte aber normalerweise natürlich übeeinstimmen).
Nein, in 22 steht dazu bestenfalls beim H-Kennzeichen etwas, wenn (!) beim Eintrag der 098 der alte Schlüssel dort eingetragen wird. Die 22 hat ja primär nichts mit der Schadstoffklasse zu tun, sondern steht für alle Ergänzungen wie Räder, Federn, Gasanlage usw.
Eine bis zum Zeitpunkt der Anerkennung als Oldtimer für das Fahrzeug ggf. gültige Emissionsklasse
und der dazugehörige Klartext sind in der ZB Teil I Feld (22) zu vermerken. Dies ist deshalb erforderlich, um nachvollziehen zu
können, welchen "Emissionsstand" das Fahrzeug hat.
Davon scheinen zumindest in berlin die Zulassungsstellen nichts zu wissen.
Bei einem gibt es noch den Eintrag "zu 14.1 durch elektron. Steuergerät ...", welcher aber durch die unter 14.1 stehende 0098 schlicht Blödsinn ist.
 
Was ne Bürokratie.

Ich denke @JanJan hat es wohl ziehmlich klar getroffen.
Sobald das Fahrzeug auf H umgeschrieben wird verschwindet der Emmissionsschlüssel.
Danach dürften dann wohl alle Autos bis juni 92 nach der damals gültigen Norm gemessen werden die da sagt gar nicht oder 4,5%.
Danach dürfte dann wohl jeweils nach den jeweiligen EuroX-Normen gemessen werden, also zur Zeit für Zulassungen 92-Jan96 mit H-Kennzeichen nach Euro1.

Das eröffnet dann auch doch, auch wenn nicht gewollt, den Weg zum weglassen des Kats. Klar, man darf das Abasverhalten nicht verschlechtern, die Verschlechterung fahrzeugspezifisch ist aber nicht mehr nachvollziehbar.

Was wäre jetzt, ich gäbe das H zurück, woher käme dann die alte Einstufung?

Wenn ich mir jetzt @patapaya s AU, ansehe maximal 1%CO, auch da hat der Prüfer manuell gearbeitet,?! da sollte auch 4,5% stehen.
 
Ich denke @JanJan hat es wohl ziehmlich klar getroffen.
Sobald das Fahrzeug auf H umgeschrieben wird verschwindet der Emmissionsschlüssel.
...

Der W126 meines Freundes, kat-los ausgeliefert in 1981, in den 1990ern umgebaut auf geregelten Kat und natürlich mit H-Kenzeichen, bekam letzte Woche, wie all die Jahre davor, seine AU nach Kat-Werten.

Zu Plänen einem Wagen ohne Not seine Abgasreinigung auszubauen äussere ich mich hier nicht weiter.
 
Ich denke @JanJan hat es wohl ziehmlich klar getroffen.
Sobald das Fahrzeug auf H umgeschrieben wird verschwindet der Emmissionsschlüssel.
....
Das eröffnet dann auch doch, auch wenn nicht gewollt, den Weg zum weglassen des Kats. Klar, man darf das Abasverhalten nicht verschlechtern, die Verschlechterung fahrzeugspezifisch ist aber nicht mehr nachvollziehbar.

Was wäre jetzt, ich gäbe das H zurück, woher käme dann die alte Einstufung?
...
Nein.
Zumindest NEIN in dem Sinne, wie Du ihn menst.
Und das wurde nun auch bereits mehrmals hier beschrieben und begründet:
Der Emissionsschlüssel als solcher wird zwar bei Umschlüsselung auf OLDTIMER durch die Emissionsklasse "0098" ersetzt.
Aber die Emissionseinstufung (Euro 0, Euro 1, Euro 2, usw.) ist weiterhin im Fahrzeugschein vermerkt:
Eine bis zum Zeitpunkt der Anerkennung als Oldtimer für das Fahrzeug ggf. gültige Emissionsklasse
und der dazugehörige Klartext sind in der ZB Teil I Feld (22) zu vermerken. Dies ist deshalb erforderlich, um nachvollziehen zu
können, welchen "Emissionsstand" das Fahrzeug hat.
Damit ist dann nämlich auch Deine Frage zur Verschlechterung des Abgasverhaltens beantwortet. Diese läßt sich dadurch nämlich fahrzeugspezifisch sehr wohl nachvollziehen.
Und das ist auch meines Wissens nach der Grund, warum man diese Regelung ("vorherige gültige Emissionsklasse
und der dazugehörige Klartext sind in der ZB Teil I Feld (22) zu vermerken")
eingeführt hat:
damit bei einem Erlöschen der Zulassung als Oldtimer (aus welchen Gründen auch immer) die vorherige Emissionsklasse nachvollzogen werden kann.

Ob das (Eintragung der bisherigen Schadstoffklasse in Feld 22) alle Zulassungsstellen bei allen betroffenen Autos immer ordnungsgemäß machen, ist eine andere Frage. Ihr, die das hier jetzt lest, wißt jetzt aber Bescheid, und könnt bei einer Umschlüsselung darauf hinweisen.

Das gilt z.B. für Dich @René . Bei der Eintragung bei Deinen Kisten wurde halt geschlampt. Trotzdem ist die Regelung an sich klar und eindeutig.
 
Zuletzt bearbeitet:
... und könnt bei einer Umschlüsselung darauf hinweisen.
Eher nicht, zumindest nicht hier in Berlin. Termine sind so gut wie nicht zu bekommen, und schon gar nicht zu für am Arbeitsleben aktiv teilnehmende machbaren Zeiten. Also läuft alles über Zulassungsdienste. Und wie die ihren 10er Stapel an Kram abgeben geht jeder Kommentar, so der Zulasser daran sogar denkt, spätestens beim Bearbeiter unter.
In Gegenden mit besser funktionierender Verwaltung und daraus folgendem persönlichem Kontakt zum Sachbearbeiter mag das alles funktionieren, hier in diesem Wrack einer Stadt beim besten Willen nicht.
 
Im Wesentlichen ist zwar alles gesagt aber ich möchte hier noch kurz meine Beobachtungen aus dem Alltag mitteilen:

Üblicherweise kommt bei der AU-Software der Emissionsschlüssel (14.1) automatisch über die HSN/TSN (2.1/2.2), nur besonders "ausgefeilte" Programme wie Bosch oder AVL brauchen dann noch extra die Angabe zur 14.1
Hier kann der/die Prüfer/in einen Fehler machen. Natürlich kann ein Abgasprogramm mit 0098 wenig anfangen, aber diese Schlüsselnummer ist auch nur im fiskalischen Sinne relevant, nicht für die Schadstoffreinigung des Fahrzeugs.

Wenn, wie bei @bantansai wahrscheinlich der Typ (2.2) mit vielen Nullen gefüllt ist, muss immer der Abgasschlüssel von Hand erfasst werden, auch das birgt natürlich Fehlerpotential bei der prüfenden Person, erst recht wenn dann ein H-Kennzeichen für die 0098 sorgt.
Fakt ist: du darfst von dem bei Auslieferung vorliegendem Emmisionsverhalten nicht nach unten abweichen, kannst also ein G-Kat Auto nicht zu einem U-Kat oder ohne Kat machen, dann erlischt die BE.

Wenn aber z.B. im Laufe des Lebens eine Euro2-Umrüstung erfolgt ist, kannst du die rückgängig machen, allerdings nur mit Änderungsabnahme und Korrektur der Zulassungsbescheinigung.
Und ja- die Menschen bei der Zulassungsstelle sind auch keine Götter oder beherrschen alle Sachverhalte im Schlaf. Manchmal sind sie für Erläuterungen zu speziellen Sachen offen... :idea:

Beste Grüße
steini
 
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