Bei unserem 9000 Anni ist der Kat etwas mau und liegt 0,1% über dem Maximum. 2027 ist er 30 Jahre alt und kann dann H-Kennzeichen bekommen. Heißt das er wird dann so gemessen als ob er keinen Kat hat?
Ich bin mir sehr sicher, daß hier gerade ein grosses Mißverständnis herrscht.
Und zwar muss man zwischen PKW unterscheiden, die
- ab Werk KEINEN Katalysator hatten
- ab Werk einen Katalysator hatten (d.h. die TSN weist ein Modell mit serienmäßigem Kat aus; geregelt/ungeregelt)
Die Aussage, dass ein PKW, wenn man innerhalb einer HU/AU ein H-Gutachten durchführen läßt, bei der AU dann automatisch nach dem Prüfzyklus "ohne Kat" geprüft werden würde,
ist falsch.
Das ergibt sich alleine schon daraus, daß ein erfolgreiches H-Gutachten niemand verpflichtet, seinen PKW anschließend auch tatsächlich als "H" umzumelden.
Eigentlich ist es ganz einfach:
Fahrzeuge mit serienmässigem Kat (laut TSN) müssen alle Grenzwerte einhalten, egal ob die Kiste auf H angemeldet ist oder nicht.
Fahrzeuge mit
nachgerüstetem Kat
(in den Papieren eingetragen) UND angemeldet auf "H" bedeuten tatsächlich einen Graubereich, weil hier zwei Vorgaben konkurrieren:
1. grundsätzlich müssen bekanntlich alle Systeme, die "technisch relevant" sind
(genaue Definition bitte selber nachsehen), bei einer HU funktionieren
D.h. der übliche (!) Prüfzyklus ist dann bei der HU grundsätzlich für PKW mit G-Kat Euro 1 (weil Euro 2 ab Werk nicht möglich war).
2. da es sich bei dem nachgerüsteten (!) Kat aber um eine freiwillige Maßnahme handelt, die (aus welchen Gründen auch immer) in einem betroffenen PKW nicht mehr die Sollwerte liefert, aber auch keine schlechteren Werte als der
Serienzustand ohne Kat, soll der Halter nicht schlechter gestellt werden als wenn die Kiste eben keinen Kat hätte, und der Prüfer kann nach eigenem Ermessen einen Prüfzyklus für Fahrzeuge OHNE Kat (d.h. ab Werkszustand) fahren.
Anders würde es sich verhalten, wenn die Kiste eben
NICHT auf H läuft, sondern wegen des Nachrüst-Kat steuerlich auf Euro 1 oder Euro 2 geschlüsselt ist. Dann müssen natürlich die Meßwerte immer (!) den entsprechenden Vorgaben entsprechen. Sonst keine bestandene AU.
Wie es sich verhält, wenn die Kiste freiwiilig auf Kat umgerüstet wurde und dies eingetragen wurde (d.h. bessere Emissionswerte liefert), auf H läuft (d.h. die Emissionswerte keine Rolle für die Steuer spielt) und man nun den Kat wieder rausschmeissen, d.h. auf Werkszustand rückrüsten möchte, weiß ich nicht. Wurde schon ein paar mal diskutiert.
Dazu paßt aber die Aussage des Prüfers:
Meine logische Frage, dann könne der Kat ja raus, beantwortete er mit "das will ich so nicht sagen.....man darf das Abgasverhalten nicht verschlechtern....... ja".
Wobei natürlich der Ersatz des Kat durch einen neuen funktionierenden Kat bzw. die Fehlerbeseitigung immer die bessere Lösung ist.
@thadi05 um Deine Frage zu beantworten: nein, er wird natürlich nicht im Zyklus ohne Kat gemessen
@bantansai
Zitat: S
o weit so gut, der Mensch macht aber keine AU, da das Auto nach seinem Unterlagen Katlos ist.
bei Dir liegt der "Fehler" offenbar darin, daß laut den Unterlagen des Prüfers die TSN Deiner Kiste für ihn keinen Kat ab Werk beinhaltet.
Nach Deinen Aussagen gehe ich aber davon aus, dass Deine Kiste ab Werk einen G-Kat hat, entsprechend die TSN für einen Saab 900 Trubo mit G-Kat hat und auch die Leistungswerte für einen 160 PS Saab 900 Turbo (Km/h, Leistung) eingetragen sind. Und eigentlich müßte dort auch die Emissionsklasse Euro 1 eingetragen sein.
Dann gibt es zwei Möglichkeiten:
- in Deinen Papieren steht eine falsche TSN
- der Prüfer hat sich verguckt
Wie auch immer:
Da die Kiste bereits (!) auf H angemeldet ist UND ab Werk (zumindest für den Prüfer) keinen Kat hatte, spielen die realen Abgaswerte mit dem Nachrüstkat keine Rolle, da die Zulassungsdaten davon NICHT abhängig sind.
Wenn die Kiste NICHT auf H laufen würde, sondern mit normaler Zulassung wegen des Matrix-Kat auf EURO 2 geschlüsselt, wäre es natürlich für den Prüfer anders gewesen und er hätte auch anders geprüft.
Daß die in den Papieren eingetragenenen Leistungswerte nur für Saab 900 FPT mit Kat gelten, scheint der Prüfer elegant ignoriert zu haben.
Und: ich würde an Deiner Stelle den Kat drinlassen. Laut Deinen Papieren (TSN, Leistungswerte) hast Du einen 900 Turbo mit Kat. Also muss der auch eingebaut sein, egal ob H-Zulassung oder normale Zulassung. Völlig unabhängig davon, ob da ein Prüfer bei der HU einen Fehler macht.