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Das mit dem zulässigen Geschwindigkeitsindex habe ich bei älteren Fahrzeugen anders in Erinnerung...Wir haben z. B. einen Audi A2 mit 202km/h eingetragener Höchstgeschwindigkeit, H ( statt V) Reifen sind nicht zugelassen weil ein Sicherheitszuschlag zu beachten ist...bei 200 reicht es aber knapp
"Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Mai 2009
Bei Fahrzeugen mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) oder nationaler Einzelbetriebserlaubnis (Erstzulassung/EZ vor dem 1. Mai 2009) und einer bbH > 150 km/h muss für die Ermittlung des Geschwindigkeitsindexes ein Sicherheitsaufschlag auf die bbH nach folgender Formel berücksichtigt werden:
*Auszug Wikipedia zum Thema Geschwindigkeitsindex
"Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Mai 2009
Bei Fahrzeugen mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) oder nationaler Einzelbetriebserlaubnis (Erstzulassung/EZ vor dem 1. Mai 2009) und einer bbH > 150 km/h muss für die Ermittlung des Geschwindigkeitsindexes ein Sicherheitsaufschlag auf die bbH nach folgender Formel berücksichtigt werden:
- bbH × 0,01 + 6,5 km/h[4]
- 205 km/h × 0,01 + 6,5 km/h = 2,05 km/h + 6,5 km/h = 8,55 km/h
*Auszug Wikipedia zum Thema Geschwindigkeitsindex