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Was machet man dann
- wenn auf der Handwerkerrechnung der Name falsch geschrieben wurde ?
- der Kilometerstand des Fahrzeuges in der Werkstattrechnung falsch eingetragen wurde ?
Zahlt man dann auch nicht ?
Schließlich hätte der Handwerker ja mal auf das Klingelschild schauen können oder der Werkstattmeister mal auf den Tacho.
Ich gebe dir Recht - was man verbockt hat, sollte man zahlen. Würde daraus auch keine Staatsaffäre machen.
Ist was Anderes, wenn man die "Tat" nicht begangen hat. Aber wenn man es war, dann würde ich sagen: Zahlen, abhaken, lernen (oder auch nicht und weiter zahlen).
Bei den oben genannten Beispielen würde ich persönlich es zwar auch locker sehen (und meine und die Nerven meines Gegenübers schonen), aber gesetzt den Fall, du reichst die Handwerkerrechnung beim Steuerausgleich ein....dann kann es sein, daß der Staat plötzlich zum Erbsenzähler wird, wenn der Name auf der Rechnung nicht genau deiner ist.
Oder der Kilometerstand deines Fahrzeuges wurde bei einer Reparatur komplett falsch eingetragen. Später verkaufst du ihn, und plötzlich hat dein Auto 50tkm weniger drauf als auf der Rechnung, weil der Mechaniker die 3 für eine 8 gehalten hat. Oder du kommst ein halbes Jahr später wegen eines Gewährleistungsfalles zurück zu ebendieser Werkstatt, und dann schaust du vielleicht durch die Finger.
Ganz so einfach ist es also - leider - nicht.