Infos zum Turbo mit Hirsch Leistungssteigerung

Die erweiterte Garantie von Saab gilt 8 Jahre für die Ölverschlammung.

@Xanthos
Bin Ich froh das Ich den neuen Motor selber Bezahlt habe, damit Ich Garantie habe. Spass........
 
Ich habe noch 2 Fotos gefunden.
 
Auszug Original

Saab schrieb:
"Diese erweiterte Garantieleistung deckt nur die unter diesen Bedingungen aufgetretenen Motorschäden an Motoren der Familie III, eingebaut in den untenstehenden Saab-Modellen, während 8 Jahren ab Inverkehrsetzungsdatum und ohne Kilometerbeschränkung."
 
Hallo Leute, vielen Dank für Eure Hilfe!

Ich habe gerade noch mal nachgefragt wegen der 25 % Selbstbeteiligung. Die hat damit zu tun, dass beim Vorbesitzer eine Inspektion erst nach 2 1/2 Jahren durchgeführt wurde, nicht nach 2, wie vorgeschrieben. Allerdings war das Cabrio in diesem Zeitraum 9 Monate stillgelegt. Deshalb dann doch überwiegende Kostenübernahme.

Die 75 % von Saab beziehen sich auf Teile und Einbau.

Die Hirsch-Aufspielung werde ich wohl nach der ersten Revision bei 1500 km mit dem neuen Motor machen lassen.

Hirsch will ich nehmen, weil mir der offiziell als Saab-Frühlingsaktion angeboten wurde (Garantie!!?!), die Tüv-Eintragung unproblematisch sein soll und mir die 210 Pferde sicher reichen werden.

Viele Grüße

Bubu
 
stelo schrieb:
Gegenbeispiel: Der Motor hat die berühmte Ölverschlammung nach Ablauf der Garantie für das Neufahrzeug. Die Kulanz von Saab greift hoffentlich und die bauen einen neuen Motor ein. Ohne Garantie auf das neue Bauteil zu gewähren???

Antwort...Garantie bis max. 8 Jahre nach Erstzulassung. Nicht länger! (siehe auch dein letzter Beitrag)

Ist Scheiße für den Kunden - aber nicht für die Automobilhersteller und Zulieferer, denn irgendwann muss auch mal Schluß sein...sonst zahlt man ja ewig.
 
Xanthos schrieb:
Antwort...Garantie bis max. 8 Jahre nach Erstzulassung. Nicht länger! (siehe auch dein letzter Beitrag)

Ist Scheiße für den Kunden - aber nicht für die Automobilhersteller und Zulieferer, denn irgendwann muss auch mal Schluß sein...sonst zahlt man ja ewig.


Hab ich doch geschrieben: Schau mal zwei Posts weiter oben. Das hat aber nichts damit zu tun, dass ich dann auf den ggf. Neumotor auch Garantie haben sollte :D Ich bleibe dabei: Die müssen Garantie auf jede Reparatur bzw. Ersatzteil geben.
 
Bubu schrieb:
Die Hirsch-Aufspielung werde ich wohl nach der ersten Revision bei 1500 km mit dem neuen Motor machen lassen.

Hirsch will ich nehmen, weil mir der offiziell als Saab-Frühlingsaktion angeboten wurde (Garantie!!?!), die Tüv-Eintragung unproblematisch sein soll und mir die 210 Pferde sicher reichen werden.

- 1.500km: Kann man auch so händeln. Tut dem Spaß keinen Abbruch :D

- Garantie: :D Ja, das ist doch gerade der Knüller am Hirsch-Tuning, neben der Mehr-Leistung! TÜV völlig unproblematisch. Nicht vergessen, die Versicherung zu informieren (Tip: ggf. Beitragserhöhung vorher diskutieren.)
 
stelo schrieb:
- 1.500km: Kann man auch so händeln. Tut dem Spaß keinen Abbruch :D

- Garantie: :D Ja, das ist doch gerade der Knüller am Hirsch-Tuning, neben der Mehr-Leistung! TÜV völlig unproblematisch. Nicht vergessen, die Versicherung zu informieren (Tip: ggf. Beitragserhöhung vorher diskutieren.)

@ stelo

Du sprichst hier immer davon, daß die Saab Garantie erhalten bleibt - WO steht das bitte?

@ Bubu

was soll das Tuning kosten? Die Aktionen sind eigentlich immer nur für die neuen Modelle .....
 
stelo schrieb:
Hab ich doch geschrieben: Schau mal zwei Posts weiter oben. Das hat aber nichts damit zu tun, dass ich dann auf den ggf. Neumotor auch Garantie haben sollte :D Ich bleibe dabei: Die müssen Garantie auf jede Reparatur bzw. Ersatzteil geben.
Vielleicht meinst du ja die ganze Zeit das Gleiche wie ich?! Deshalb nur nochmal ganz kurz:

Wenn du "auf Garantie" (kostenfrei) einen neuen Motor bekommst, gilt:
- keine 2 Jahre Ersatzteilgarantie
- keine neuen 8 Jahre Motorgarantie
- nur die originalen 8 Jahre bleiben erhalten, danach ist Schluss

Das ist mein Standpunkt. Deiner auch?

Anders, wenn Saab z.B. nur 75% der Kosten übernimmt. Dann müsstest du 2 Jahre Ersatzteilgarantie auf deinen Motor haben.
 
Xanthos schrieb:
2 Jahre Ersatzteilgarantie

Ich sehe es so: Bei jeder Reparatur, egal, ob ich sie bezahle oder Saab, habe ich eine Ersatzteilgarantie. Ein Gewerblicher kann gar nicht ohne an mich liefern.
Die 8-Jahresfrist ist natürlich außerhalb der gesetzlichen Fristen und unterliegt daher freien Regeln von Saab.



wvn schrieb:
Du sprichst hier immer davon, daß die Saab Garantie erhalten bleibt - WO steht das bitte?

z.B. FAQ http://www.hirsch-performance.ch/Content.aspx?path=/Content/Content.FAQ
"Bleibt die Werksgarantie bei einem Umbau durch Hirsch Performance erhalten?
Ja. Wenn der Umbau durch einen autorisierten Saab-Händler ausgeführt und (soweit nötig) in den Fahrzeugpapieren eingetragen wird, bleibt die Neuwagengarantie von Saab uneingeschränkt gültig."

Ich gehe halt davon aus, dass man für den neuen Motor ebenfalls eine Werksgarantie hat. Kulanz wäre im Alternativfall natürlich möglich, bei anderen Softwaretunings sehe ich das problematisch bis ausgeschlossen.

Es gilt, wie immer im Leben bei Zweifeln: Schriftlich geben lassen.
 
stelo schrieb:
Ich sehe es so: Bei jeder Reparatur, egal, ob ich sie bezahle oder Saab, habe ich eine Ersatzteilgarantie. Ein Gewerblicher kann gar nicht ohne an mich liefern.
Die 8-Jahresfrist ist natürlich außerhalb der gesetzlichen Fristen und unterliegt daher freien Regeln von Saab.
Und genau das glaube ich nicht, wäre aber schön für dich, wenn ich mich irren sollte ...
 
Xanthos schrieb:
Und genau das glaube ich nicht, wäre aber schön für dich, wenn ich mich irren sollte ...

Nein, so ist das auch nicht ...

Die Gewährleistung wird für einen bestimmten Zeitraum gegeben - sollte in diesem Zeitraum was defekt sein, wird der Mangel behoben.

Nach Ablauf der 1. gesetzlichen Gewährleistung kann sich der Gegenstand im Neuzustand befinden - die 1. gesetzliche Gewährleistung wurde aber erfüllt und verlängert sich nicht automatisch dadurch, daß ein neues Teil eingebaut wurde (anstatt das alte Teil zu reparieren).
 
PS: @ stelo

Zum Thema "Garantie" ....

Das gilt meines Wissens nicht für den 9000, 900II und den 9-3I.

Erst bei den neueren Modellen hast Du eine unbeschadete Werksgarantie.

Das könnte sich allerdings durch das "Näherrücken" von Saab und Hirsch geändert haben - weiß es aber nicht.
 
...für meinen letztes Jahr gehirschten 9-3I (noch Protection) galt das auch. Hatte ich als alter Skeptiker bei Saab und Hirsch vorher abgefragt.

btw: Wenn ich eine Ersatzteil bekomme, habe ich in D (Europa) da auch Garantie drauf.
 
stelo schrieb:
btw: Wenn ich eine Ersatzteil bekomme, habe ich in D (Europa) da auch Garantie drauf.

Nein!

Wenn Du es bezahlst hast Du Gewährleistung!

Wenn Du das Ersatzteil aus dem Grund bekommst, weil man Dir für das ausgetauschte Teil Gewähr leisten muß, verlängert sich die Gewährleistung des neuen Teils nicht automatisch um die gesetzliche Gewährleistungszeit.

Was die HerstellerGARANTIE in Verbindung mit Hirsch-Leistungssteigerungen betrifft, so lauten meine Infos (aus erster Hand) anders - kann aber sein das sich da was geändert hat.
 
Komisch: Ich bekomme für jede(!) Werkstattleistung in D Gewährleistung (im Volksmund Garantie) auf Arbeitsleistung und Teile.

Lass es uns an der Biegung des Flusses bergaben, bitte!
 
stelo schrieb:
Komisch: Ich bekomme für jede(!) Werkstattleistung in D Gewährleistung (im Volksmund Garantie) auf Arbeitsleistung und Teile.

NEIN!

http://www.wdr.de/tv/markt/service/berichte/20040510_3.phtml

Auch für Reparaturen gilt seit 2002 eine Sachmängelhaftung über zwei Jahre - selbst dann, wenn gebrauchte Teile eingebaut werden. Die Werkstatt kann die Frist aber im Vertrag auf ein Jahr verkürzen. Wird im Rahmen der Gewährleistung repariert und werden Teile ausgetauscht, so gilt für diese Reparatur nicht eine erneute Gewährleistung, sondern die des Kaufs.
 
Sorry, aber das hängt von den Geschäftsbedingungen des Autohauses ab, bzw. welchen Reparaturvertrag man abschließt. Ich lasse mir immer volle Garantie geben (auch auf mein 2. SID).

http://www.swr.de/ratgeber-auto/archiv/2002/01/05/index4.html


Start des Themas war ja der Motoraustausch aufgrund Ölverkokung. Die Garantie gilt also bis 8 Jahre nach Kauf, wenn der Wagen 4 Jahre alt war, kann der nicht wegen eines anderen Motorschadens am Folgetag nach dem Einbau zu meinem alleinigen Problem werden. Das glaube ich nicht! Mit Fremdtuning wird man aber Probleme kriegen, Ansprüche durchzusetzen.

Bitte, bitte, lass es uns begraben...
 
Na ja, dabei handelt es sich um individuelle Nebenabreden die Du mit Deinem Autohaus triffst ... mit der Gewährleistung hat das nichts zu tun.

Wie auch immer .....
 
@wvn

Das Tuning soll 1250,00 oder 1275,00€ kosten. Ich habe den Saab-Flyer "Frühjahrsaktion" oder so ähnlich gerade nicht zur Hand und kann es darum nicht genau sagen. Mit Eintragung kommt man gerade über 1300€. Mein Saab-Meister rät mir zu und der Geselle aus der Werkstatt verdreht schwärmerisch die Augen. Der Fahrspaß soll sich vervielfachen. Ich bin gespannt.

Es handelt sich um ein offizielles Angebot von Saab, die Hirsch praktisch vermarkten. Die Gewährleistung von Saab bleibt voll erhalten. Ich kann jetzt nicht genau sagen, für welche Modelle das Angebot gilt. Mein 2,ot aus dem 9.3 I Cabrio gehört jedenfalls dazu

1300 € sind vielleicht viel Geld dafür, dass mal kurz eine andere Software aufgespielt wird, aber die Jungs von Hirsch müssen ja auch schon eine ganze Menge Hirnschmalz verbraten haben, um so etwas feines zu programmieren.

Saab hatte auch mal eine eigene Leistungssteigerung angeboten, das aber wieder eingestellt, weil die von Hirsch wohl deutlich besser war, sagt mein Meister.

Viele Grüße

Bubu
 
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