- Registriert
- 16. Dez. 2012
- Beiträge
- 86
- Danke
- 51
- SAAB
- 900 I
- Baujahr
- 1993
- Turbo
- FPT
Das bedeutet, dass ein TÜV-Bericht vorliegt?
Würde dies dann eine Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen ermöglichen?
Es liegt kein offizieller TÜV-Bericht vor, aber die Liste wurde vom TÜV-Prüfer erstellt, der regelmäßig in der Werkstatt Prüfungen durchführt. Deswegen stehen auch so Dinge wie Schweinwerferwischer auf der Liste. Eine Überführung mit den jetztigen Kennzeichen wäre möglich, Kurzzeitkennzeichen nicht (dafür müsste er noch mind. 1 Monat TÜV haben).