Tja, was soll ich jetzt sagen: Da hast Du Dich ein wenig vertüddelt:
§ 22 StVO: Die rechtswidrige Absicht war keinesfalls gegeben. Weiterhin will ich es mal mit Fragmenten aus meinem ersten Beitrag machen:
( Nun muss ich aber auch zugeben, dass ich mich vorher mal ganz genau bei einem Freund erkundigt habe, der Erster Krimminalhauptkommissar in
Hannover ist und das durch seine
Fachabteilung Verkehr mal kommentieren lassen hat............ )
Der Hauptkommissar, der um die Ecke kam war ein ganz anderer.
Tja,
und falls ich mich als Opfer dargestellt habe bitte ich das zu entschuldigen. Das war nicht meine Absicht, das wollte ich wirklich nicht. Das tut mir auch sehr leid, dass das so aufgefasst wurde.