Und die Versicherung kommt dann von allein, und begleicht den Nutzungsausfall? Das wäre ja sehr lobenswert, wobei mir da der Glaube fehlt.
Einzige Konstallation, wo ich es ohne Anwalt laufen lasse: Abtretung der Forderungen an die Werkstatt, und von dort für die Zeit 'nen Mietwagen. Das hatte ich jetzt zweimal bei Firmenautos unserer Techniker.
Aber auch dabei geht mich die komplette Abwicklung nichts an, da es die Werkstatt übernimmt, zu deren Tagesgeschäft dies ja unter anderem mit gehört.
Und ja Uli, man muss 'das Maximum herausholen'. Denn als Geschädigter wird man doch nie wirklich schadfrei gestellt. Es kostet immer eigene Zeit und eigene Nerven, die einem niemand bezahlt.
Dazu kommt, als ganz böse Falle, z.B. bei einem Totalschaden, die dann in Folge trotz gleichen Ersatzfahrzeuges teilweise deutlich (!) teurere Versicherung, weil natürlich das schöne alte Datum der erstmaligen eigenen Zulassung der Kiste mit über den Jordan ist. Und da dies ja ein bleibender Wert ist, kostet dies jedes Jahr, bis zu einem ggf. ohnehin mal geplanten Fahrzeugwechsel (was bei SAAB-Fahrern ja 'etwas' dauern kann) immer wieder zusätzliche Kohle. An der Stelle entsteht nachweislicher materieller Schaden, ohne dass der Schädiger oder seine (Haftpflicht)Versicherung dafür einstehen.
Und ja, ich würde auch nie einen Anwalt nach einer Kostenübernahmebestätigung einschalten, sondern ihn immer gleich direkt sofort beriets mit der Meldung und Geltendmachung beauftragen.