Kostenvoranschlag nach Unfallschaden in Hannover

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Tach Forum,
Mal wieder hat jemand meinen 900er angefahren. Ist diesmal nicht so schlimm, Seitenteil Links mit Schrammen ohne Beule und die kotflügelleiste hat's erwischt.. Hat jemand für mich ne gute Adresse in Hannover, die mir einen Kostenvoranschlag machen kann? Wohne erst seit Montag hier...

Vielen Dank!!!
 
Adresse in H habe ich leider nicht. Ist der Verursacher bekannt? Wenn ja, dann Haftpflichtschaden und unbedingt Gutachter deiner Wahl einschalten.
 
Ja, Verursacher ist bekannt. Derjenige hatte netterweise die Polizei gerufen und sich nicht einfach davon gemacht.

Einen Gutachter meiner Wahl hab ich nur in Göttingen. Sollte vielleicht jemand sein, der schon mal einen Saab gesehen hat. In gö bin ich aber erst in 2 Wochen. Bis dahin wird mir die gegnerische Versicherung die Bude eingerannt haben... Hat sonst jemand hier eine Idee für einen Gutachter in Hannover?
 
vielleicht mal fähige Saab-Werkstätten in der Stadt fragen, die wissen meist zu wem sie gehen müssen.
 
Ich denke, dass zwei Wochen ein Zeitrahmen sein sollten, welche man die Gegenseite hinhalten kann.
Im Zweifel reicht denen aber, wenn der Schaden wirklich so gering sein sollte, aber auch ein Kostenvoranschlag. Im Zweifel sparen die nämlich auch gern die Gutachterkosten.
Und ganz klar, ein Gutachter von denen darf da bestenfalls, nach dem eigenen, für ein Gegengutachten ran.
Ansonsten die Abwicklung am besten über 'nen Anwalt machen. Der holt sich dann auch sein Geld, und für Dich Nutzungsausfall usw. direkt von der Versicherung.
 
Ich danke euch!
Anwalt hatte ich auch schon angedacht. Bei meinem letzten Totalschaden hab ich damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Da dieser Schaden (Foto) meiner Meinung nach nicht so hoch ausfallen dürfte, werde ich mir wohl erstmal ne Saab-Werkstatt suchen und die fragen... ImageUploadedByTapatalk1447852782.513357.jpg
 
Geht doch schon damit los, dass die Radlaufleiste auch für relativ viel Geld nur schwer zu bekommen sein dürfte.
Gleich Anwalt, warum sollte man sich den Rest antun?
 
Es gibt wegen der Schadensminderungspflicht des Geschädigten eine Bagatellgrenze, unterhalb derer die Einschaltung von RA und Gutachter auf Kosten der gegnerischen Versicherung nicht anzuraten ist: 750,00 €. Das könnte hier knapp werden.
 
Bezüglich des Gutachters sehe ich das, da hier ja die Versicherung darauf verzichtet und anhand eines KVA reguliert, ebenso.
Was den Anwalt angeht, liegt die Sache dort meines Erachtens weitaus anders, da jemand in diesen Dingen Unerfahrenes ohne einen solchen wohl kaum seinen Nutzungsausfall u.ä. bezahlt bekommen wird.
 
Geht doch schon damit los, dass die Radlaufleiste auch für relativ viel Geld nur schwer zu bekommen sein dürfte.
Gleich Anwalt, warum sollte man sich den Rest antun?
Gute Idee René, ich hab mit dem Anwalt telefoniert, der den letzten Saab für mich "abgewickelt" hat: er sagt, dass Gutachten unter 1000 EUR u.U. Nicht von der Versicherung übernommen werden. Er riet mir einen Kostenvoranschlag von einer Saabwerkstatt einzuholen. Sollte die Versicherung doch zicken, soll ich mich wieder bei ihm melden. Man hat auch dann noch das Recht, ein eigenes Gutachten erstellen zu lassen. Bis dahin sieht er auch keinen Bedarf an weiteren Rechtsbeistand... Also werde ich mir die Tage eine Werkstatt raussuchen. Habe hier von zwei Werkstätten gelesen... Leider wurde mir die gleiche Leiste beim letzten auch kaputt gefahren. Sonst hätte ich dir auch später selbst beisteuern können... (Was man sich ja trotzdem bezahlen lassen kann/sollte)
 
Da ich vor einiger Zeit mit No.3 ähnlich Lapidares erlebt habe… (Einigung mit Unfallverursacher)… aber auf dem Bild nicht erkennen kann, wieviel und ob überhaupt Blecharbeiten notwendig sind: wenn Du Dich mit einer Teillackierung (bis Karosseriekante über Kratzer) zufrieden gibst, wird die Rep. unter 500.- Euro kosten (+ Leiste. Da werden ja inzwischen Mondpreise aufgerufen). Viel Glück
 
Gute Idee René, ich hab mit dem Anwalt telefoniert, der den letzten Saab für mich "abgewickelt" hat: er sagt, dass Gutachten unter 1000 EUR u.U. Nicht von der Versicherung übernommen werden. Er riet mir einen Kostenvoranschlag von einer Saabwerkstatt einzuholen. Sollte die Versicherung doch zicken, soll ich mich wieder bei ihm melden. Man hat auch dann noch das Recht, ein eigenes Gutachten erstellen zu lassen. Bis dahin sieht er auch keinen Bedarf an weiteren Rechtsbeistand... Also werde ich mir die Tage eine Werkstatt raussuchen. Habe hier von zwei Werkstätten gelesen... Leider wurde mir die gleiche Leiste beim letzten auch kaputt gefahren. Sonst hätte ich dir auch später selbst beisteuern können... (Was man sich ja trotzdem bezahlen lassen kann/sollte)
Da hast Du einen guten Anwalt erwischt.
Wegen so einem Schaden SOFORT ANWALT EINSCHALTEN!!! UND GUTACHTER DEINER WAHL beauftragen kann bei der zu vermutenden Schadenshöhe in der Tat total nach hinten losgehen, da die Verhältnismäßigkeit hier keinesfalls gewahrt wird. Wie hier schon gepostet: Auch der Geschädigte hat eine Schadensminderungspflicht. In der Regel reichen hier ein paar Fotos, KV einer Fachwerkstatt und im Fall der Radlaufleisten ein kurzer Hinweis im KV auf die schwierige und teure Ersatzbeschaffung der Leiste.
Sollte die Schadensabwicklung von Seiten der Versicherung nicht ordentlich erfolgen kann man immer noch weitere Schritte in die Wege leiten. Aber man muss nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen.
 
Na, nun mal konkret, Uli:
a)
Eine tatsächliche Schadensminderungspflicht hinsichtlich des Gutachters sehe ich ja absolut ein. Dieser wird nur dann hinzu gezogen, wenn die Versicherung dies fordert, weil ihr der KVA zu hoch oder zu wenig schlüssig erscheint.

b)
Aber wie sieht dies denn nun genau hinsichtlich des Anwals aus? Meines Erachtens sind dessen Kostennoten bei Haftpflichtfällen grundsätzlich, völlig unabhängig von der Schadenshöhe, von der Versicherung zu tragen.
Muss doch auch so sein, da ein Laie ja gar nicht weiß und nicht wissen kann, was ihm wofür alles zusteht. Und wer hat da schon die Sanden/Danner im Kopf, oder weiß zumindest, was das ist.

Und, was die Schadenshöhe angeht, ist diese meines Erachtens nach dem Bild absolut nicht einschätzbar ist, da nicht zu erkennen ist, ob der unter der Leiste befindliche Radlauf beschädigt / eingedellt ist. Falls ja, müssen wir wohl über 'dreistellig' nicht mehr wirklich nachdenken.
 
René, ich weiß ja, dass Du ein Freund von "sofort Anwalt einschalten und meine Rechte sichern" bist. Nur wenn es sich mit einem einfachen Kostenvoranschlag auch regeln lässt ist das doch wohl der einfachere Weg. Bei diesem Fall hat der Schadensverursacher sogar die Polizei gerufen und die hat ( offensichtlich ) den Schadensverursacher zweifelsfrei festgestellt. Warum sollte dann hier noch ein Anwalt eingeschaltet werden ? Nur um alles rauszuholen was irgendwie geht ? Das kann ich nicht nachvollziehen.
Kurzer Exkurs:
Beim Verkehrsunfall unterliegt der Geschädigte einer sog. Schadensminderungspflicht, d.h. er hat alles zu tun, dass der Schaden nicht größer ausfällt, als er tatsächlich sein müsste. Der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass der Geschädigte den Schaden so zu halten hat, wie ein wirtschaftlich vernünftig denkender Dritter den Schaden gestalten würde, hätte er den Schaden selbst zu tragen. Ein Verstoss gegen die Schadensminderungspflicht wäre gegeben, wenn die Beauftragung eines Anwalts mutwillig erfolgt, offensichtlich überflüssig ist und lediglich Kosten zu Lasten des Schädigers verursacht.

Mittlerweile gibt es auch einige Versicherer, die bei eindeutiger Schuldfrageklärung und Zusage der Kostenübernahme die Kosten des gegnerischen Anwaltes mit genau den vorgenannten Argumenten nicht mehr bezahlen. Und das auch zurecht meiner Ansicht nach.

Viele Grüße

Ulli ( mit LL ):hello:
 
Und die Versicherung kommt dann von allein, und begleicht den Nutzungsausfall? Das wäre ja sehr lobenswert, wobei mir da der Glaube fehlt.

Einzige Konstallation, wo ich es ohne Anwalt laufen lasse: Abtretung der Forderungen an die Werkstatt, und von dort für die Zeit 'nen Mietwagen. Das hatte ich jetzt zweimal bei Firmenautos unserer Techniker.
Aber auch dabei geht mich die komplette Abwicklung nichts an, da es die Werkstatt übernimmt, zu deren Tagesgeschäft dies ja unter anderem mit gehört.

Und ja Uli, man muss 'das Maximum herausholen'. Denn als Geschädigter wird man doch nie wirklich schadfrei gestellt. Es kostet immer eigene Zeit und eigene Nerven, die einem niemand bezahlt.
Dazu kommt, als ganz böse Falle, z.B. bei einem Totalschaden, die dann in Folge trotz gleichen Ersatzfahrzeuges teilweise deutlich (!) teurere Versicherung, weil natürlich das schöne alte Datum der erstmaligen eigenen Zulassung der Kiste mit über den Jordan ist. Und da dies ja ein bleibender Wert ist, kostet dies jedes Jahr, bis zu einem ggf. ohnehin mal geplanten Fahrzeugwechsel (was bei SAAB-Fahrern ja 'etwas' dauern kann) immer wieder zusätzliche Kohle. An der Stelle entsteht nachweislicher materieller Schaden, ohne dass der Schädiger oder seine (Haftpflicht)Versicherung dafür einstehen.

Und ja, ich würde auch nie einen Anwalt nach einer Kostenübernahmebestätigung einschalten, sondern ihn immer gleich direkt sofort beriets mit der Meldung und Geltendmachung beauftragen.
 
Da hast Du einen guten Anwalt erwischt.
Wegen so einem Schaden SOFORT ANWALT EINSCHALTEN!!! UND GUTACHTER DEINER WAHL beauftragen kann bei der zu vermutenden Schadenshöhe in der Tat total nach hinten losgehen, da die Verhältnismäßigkeit hier keinesfalls gewahrt wird. Wie hier schon gepostet: Auch der Geschädigte hat eine Schadensminderungspflicht. In der Regel reichen hier ein paar Fotos, KV einer Fachwerkstatt und im Fall der Radlaufleisten ein kurzer Hinweis im KV auf die schwierige und teure Ersatzbeschaffung der Leiste.
Sollte die Schadensabwicklung von Seiten der Versicherung nicht ordentlich erfolgen kann man immer noch weitere Schritte in die Wege leiten. Aber man muss nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Er hat so ziemlich deinen Wortlaut gebraucht :) ja der ist gut! Ich hab ihn kontaktiert, weil ich mit dem letztes Jahr sehr zufrieden war! Und ich werde es auch genauso machen. Kostenvoranschlag einholen und weitersehen!
 
Also mein Anwalt sagte mir, dass es tatsächlich sein kann, dass Anwaltskosten nicht übernommen werden wenn es um kleckerbeträge geht. Was letztendlich bei meinem rauskommt ist ungewiss, wie schön René richtig bemerkte, kann man das so nicht sagen.
Er sagte mir aber auch, das seiner Erfahrung nach Unfälle, die nicht im fließenden Verkehr geschehen (wie dieser, denn mein Auto war laut Polizeibericht ordnungsgemäß geparkt) fast nie Probleme machen. Sollte es doch so sein, kann man immer noch mit Anwalt aktiv werden...
 
Ich bin ja jetzt nicht soooo oft einer Meinung mit René, aber meine Erfahrungen mit unverschuldeten Unfällen und dem anschließenden Verhalten der gegnerischen Versicherungen werde ich keinen irgendwie gearteten Unfall selber "bearbeiten". In min einem meiner Fälle hat nämlich die gegnerische Verischerung aus einer Mücke nen Elefanten gemacht und ist nur dank meines Anwalts damit auf die Schnauze gefallen. Und warum sollte ich meine Zeit damit verbrennen? Die bekomme ich an keiner Stelle erstattet... Andererseits habe ich es auch mal "gut sein lassen", als mir eine Nachbarin beim Ausparken an der linken hinteren Stoßstangenecke lang geschrabbt ist. Nach dem ich einmal über die Stelle geputzt hatte sah man ein paar Kratzer, hätte man sicher per Spot-Repair machen lassen können. Ich hab der Versicherung gesagt sie sollen die Sache vergessen und ich polier da einmal drüber...

Also mein Anwalt sagte mir, dass es tatsächlich sein kann, dass Anwaltskosten nicht übernommen werden wenn es um kleckerbeträge geht. Was letztendlich bei meinem rauskommt ist ungewiss, wie schön René richtig bemerkte, kann man das so nicht sagen.
Er sagte mir aber auch, das seiner Erfahrung nach Unfälle, die nicht im fließenden Verkehr geschehen (wie dieser, denn mein Auto war laut Polizeibericht ordnungsgemäß geparkt) fast nie Probleme machen. Sollte es doch so sein, kann man immer noch mit Anwalt aktiv werden...

Genau so eine Situation mit meinem geparkten Auto war es die seitens der gegnerischen Versicherung "eskaliert" ist...mit "schlechtem" Ausgang für eben diese Versicherung. Die haben dann meinen Anwalt, mein Gutachten, deren Gutachten und meinen Schaden über wenige 100€ bezahlt. Das hätten die auch DEUTLICH billiger haben können.
 
Ich sehe momentan nur die radlaufleiste als Problem, denn die ist ja nun wirklich schwierig zu bekommen. Ich werde mich heut mal mit k&k in Langenhagen in Verbindung setzen. Hab gelesen, dass die Erfahrung mit saab haben. Ich berichte!
 
Nachher ist man immer schlauer, aber man kann ja wirklich den Anwalt einschalten, sobald man merkt, dass die Versicherung Zicken macht.

Mein letzter Unfall ging ohne Anwalt und die Versicherung hat nach1 Woche gegen Kostenvoranschlag bezahlt. Problemloser ging es noch nie.

Der Unfall davor mit Anwalt hat sich 9 Monate gezogen, bis das Geld da war.....und das auch nur nach langem hin und her....

Beid Unfälle von mir unverschuldet.
 
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